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Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP)

Futtermittel: Keine Spuren verbotener tierischer Komponenten

Posieux (ots)

Im vergangenen Jahr hat die amtliche
Futtermittelkontrolle von Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP), der 
Eidgenössischen Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft, 
1’762 Proben entnommen und untersucht. Dabei konnten keine 
verbotenen tierischen Komponenten nachgewiesen werden.
Die Forschungsanstalt hat im vergangenen Jahr im Rahmen der 
amtlichen Futtermittelkontrolle 1'762 Proben entnommen und 
untersucht, das heisst 10 Proben weniger als im Vorjahr. Es gab 
gegenüber 2003 zwei Prozent mehr Proben (59 %), die nicht 
beanstandet werden mussten. Die Proben mit leichten Fehlern 
(unvollständige Beschriftung der Etiketten, geringe Abweichungen der 
deklarierten Gehalte) haben abgenommen (29 % 2004; 34 % 2003). 
Hingegen haben die für den Futtermittelhersteller kostenpflichtigen 
Beanstandungen leicht zugenommen (12% 2004; 8,5% 2003). In drei 
Fällen musste eine Strafanzeige eingereicht werden (2003: 2).
Von den 1'762 gezogenen Proben wurden 228 auf gentechnisch 
veränderte Organismen (GVO) untersucht. Zudem hat ALP von der 
Zollbehörde 61 Proben zur Kontrolle erhalten. Bei zwei 
Ausgangsprodukten überstieg der GVO-Anteil die Deklarationsgrenze 
von 3 %, respektive 2 % bei fünf Mischfuttermitteln, davon waren 4 
Heimtierfuttermittel (2003 kein einziger Fall). Die fünf 
Mischfuttermittelproben waren nicht als GVO-Futtermittel deklariert.
Zusammenarbeit mit der BSE-Einheit des Bundes
Von den 1'695 im letzten Jahr entnommenen Futtermittelproben für 
Nutztiere hat die Forschungsanstalt 1'398 auf Verunreinigungen mit 
tierischen Komponenten untersucht. Keine einzige Probe wies Spuren 
verbotener tierischer Komponenten auf (2003: 4 Fälle). Das am 1. 
Januar 2001 im Rahmen der BSE-Bekämpfung in Kraft getretene Verbot, 
in Futtermitteln für Nutztiere keine tierischen Mehle zu verwenden, 
scheint Früchte zu tragen. Eine Zusammenstellung der erhobenen 
mikroskopischen Untersuchungen seit 1991 befindet sich auf der 
Homepage unter: http://www.alp.admin.ch/de/fuetterung/kontrolle.php
Futtermittel für Heimtiere Seit dem 1. Januar 2003 gilt die 
Futtermittel-Verordnung auch für Futtermittel für Heimtiere. Nach 
einer Übergangszeit hat die Forschungsanstalt im Laufe des 
vergangenen Sommers die amtliche Kontrolle bei den Herstellern und 
Wiederverkäufern von Heimtierfuttermitteln aufgenommen.
Der Text dieser Medienmitteilung wird auf die Homepage von ALP 
aufgenommen: www.alp.admin.ch ® Medienmitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Claude Chaubert
Agroscope Liebefeld-Posieux
Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere
und Milchwirtschaft (ALP)
Tel. 026 407 72 43
e-mail:  claude.chaubert@alp.admin.ch

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