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SWISSMEDIC: Swissmedic treibt die Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung weiter voran

(ots)

Die Tierarzneimittelverordnung des Bundes unterstellt den Einsatz von Tierarzneimitteln einer verstärkten Kontrolle. Swissmedic als verantwortliche Bundesbehörde lud die betroffenen Kreise zu einem weiteren Informationsaustausch und einer Aussprache ein. Die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung wurden von Swissmedic erfolgreich abgeschlossen; nun sind nebst den kantonalen Vollzugsbehörden die Tierhalter sowie die Tierärzteschaft gefordert. Diese sind für den adäquaten Einsatz von Medikamenten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb verantwortlich.

Auf Einladung von Swissmedic trafen sich Vertreter der 
Landwirtschaft, der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und 
Tierärzte (GST) und deren Sektionen sowie Kantonstierärzte, um 
aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der 
Tierarzneimittelverordnung zu klären. Diskutiert wurden nebst der 
Tierarzneimittel-Vereinbarung, welche zwischen einem 
landwirtschaftlichen Betrieb und einer Tierarztpraxis abgeschlossen 
wird, sowie den amtstierärztlichen Kontrollen in Betrieben mit 
Nutztierhaltung, auch die neue Zusatzausbildung für Tierärztinnen 
und Tierärzte. Die Umsetzung der neuen Verordnungsbestimmungen 
schreitet planmässig voran. Die bestehende Technische Weisung des 
Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) wurde in enger Zusammenarbeit 
zwischen BVET und Swissmedic um die von der 
Tierarzneimittelverordnung geforderten Aspekte ergänzt. So konnten 
die bereits bestehenden Kontrollen der Kantonstierärzte zum 
Tierverkehr, zur Milchqualität und zum Tierarzneimitteleinsatz 
gezielt ergänzt werden. Zusätzliche Kontrollen werden dadurch von 
vornherein vermieden. Die überarbeiteten Kontrollinhalte betreffen 
die Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht sowie den Einsatz von 
Tierarzneimitteln. Neu wird auch der sachgerechte Umgang mit 
Tierarzneimitteln durch die Tierärzteschaft überprüft. Ein weiterer 
Meilenstein ist die erfolgreiche Durchführung der ersten Kurszyklen 
für „Fachtechnisch Verantwortliche Personen“. Mit dieser 
Zusatzausbildung dürfen nun rund 320 Tierärztinnen und Tierärzte bei 
der Verabreichung von Tierarzneimitteln über Fütterungsanlagen die 
von der Verordnung geforderte Verantwortung auf landwirtschaftlichen 
Betrieben übernehmen. Seit rund 15 Monaten ist die 
Tierarzneimittelverordnung in Kraft. Sie regelt den fachgerechten 
Einsatz von Tierarzneimitteln im Interesse der 
Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes. Bei Nutztieren hat der 
Einsatz von Medikamenten eine besondere Bedeutung, gilt es doch, 
Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu vermeiden.
Weitere Auskünfte: Olivier Flechtner, Abteilung Tierarzneimittel, 
031 322 04 62.

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