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PD: PD: Ausländische Vertretungen weiterhin unter Armeeschutz

(ots)

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt einstimmig, den Truppeneinsatz zum Schutz ausländischer Vertretungen zu verlängern. Auch stimmt sie dem Einsatz von bewaffneten Schweizer Offizieren im Rahmen der «International Security and Assistance Force» (ISAF) in Afghanistan zu. Im Zusammenhang mit der Armee XXI wurde der Kommission bestätigt, dass kein geheimes Abkommen zwischen der Schweizer Armee und der NATO besteht.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) 
beantragt einstimmig (11 Stimmen), der Verlängerung des Einsatzes 
der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen (03.029) 
zuzustimmen. Ihrer Auffassung nach rechtfertigt sich diese Massnahme 
angesichts der heutigen internationalen Lage vollumfänglich. Mit 
diesem Einsatz von Miliztruppen können die Angehörigen des 
Festungswachtkorps, die derzeit mit der Bewachung ausländischer 
Vertretungen betraut sind, von dieser Aufgabe befreit und zur 
Unterstützung des Grenzwachtkorps eingesetzt werden. Die Kommission 
hat zur Kenntnis genommen, dass die Berner Stadtpolizei 
mittelfristig ihren Einsatz in diesem Bereich verstärken wird. 
Entsprechende Massnahmen sind bereits getroffen worden, so u.a. die 
Rekrutierung von Personal, das speziell für die Botschaftsbewachung 
eingesetzt werden wird. Gemäss dem vorgelegten Bundesbeschluss 
sollen bis zum 30. Juni 2004 höchstens 800 Truppenangehörige für 
diese Aufgabe eingesetzt werden können. Die Bundesversammlung hat 
bis anhin bereits dreimal über einen Truppeneinsatz zum Schutze 
ausländischer Vertretungen befinden müssen: im April 1999 auf Grund 
einer Drohung der PKK; im Herbst 1999, als diese Bewilligung 
verlängert wurde, und im Februar 2002 als Folge der Ereignisse vom 
11. September 2001. Mit 9 zu 1 Stimme beantragt die SiK-S, dem 
Einsatz bewaffneter Schweizer Offiziere im Rahmen der «International 
Security and Assistance Force» (ISAF) in Afghanistan (03.030) 
zuzustimmen. Sie ist der Meinung, dass ein internationaler 
Truppeneinsatz für die Stabilität Afghanistans unabdingbar ist, da 
sonst in diesem Land die Drogenproduktion und die 
Terrorismusunterstützung Oberhand gewinnen könnten. Die Kommission 
unterstützt den Bundesrat, der einer entsprechenden Anfrage des 
ISAF-Kommandos entsprochen hat. Mit der Entsendung einiger Schweizer 
Offiziere in die Stäbe des ISAF kann die Schweiz einerseits ihre 
Solidarität bekunden, indem sie besondere technische Kenntnisse zur 
Verfügung stellt, und andererseits ermöglicht dies einen 
Erfahrungstransfer zugunsten unserer militärischen 
Friedensförderung. Im Hinblick auf die kommende Abstimmung vom 18. 
Mai über die Armee XXI wollte die SiK-S verschieden Fragen klären 
(siehe Beilage). Der Vorsteher des VBS, Bundesrat Samuel Schmid, 
versicherte gegenüber anders lautenden Behauptungen, dass zwischen 
der Schweizer Armee und der NATO kein geheimes Abkommen besteht. Die 
Kommission hat zudem mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass 
gemäss neuester Planung fast zwei Drittel der Kommandanten von 
Aktivbataillonen Milizoffiziere sein werden, womit dem Artikel 10 
der Verordnung über die Organisation der Armee, demzufolge die 
Truppenkörperkommandos mehrheitlich von Milizoffizieren 
sicherzustellen sind, bei weitem entsprochen wird. Schliesslich hat 
die Kommission Kenntnis genommen von den Grundsätzen des Bundesrates 
für die Rüstungspolitik und seiner Eignerstrategie für die RUAG. Mit 
dem Vorsteher des VBS, Bundesrat Samuel Schmid, diskutierte sie 
zudem über die Ergebnisse seines kürzlichen China-Besuches. Die 
Kommission hat am 1. Mai unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess 
(FDP, OW) und im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid in Bern getagt.
Bern, 2. Mai 2003   Parlamentsdienste
Auskunft:
Hans Hess, Präsident der SiK-S, Tel. 041 / 660 11 47
Pierre-Yves Breuleux, Kommissionssekretär, Te. 031 / 322 24 28

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