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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

Berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende in speziellen Berufen - Lamentable Verweigerung des Bundesrates

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute einen Bericht zur beruflichen
Vorsorge von atypischen Arbeitnehmenden zur Kenntnis genommen und 
dabei nur eine (1) minimale Änderung beschlossen! Er verweigert damit
Menschen, die genauso hart arbeiten wie alle anderen auch, das Recht 
auf einen normalen Vorsorgeschutz.
Seine Passivität begründet der Bundesrat mit zu hohen 
Verwaltungskosten. Dabei existieren bereits Pensionskassen für 
Kulturschaffende, mit geeigneten Vorsorgeplänen und sehr tiefen 
Verwaltungskosten. Zudem postuliert der Bundesrat eine generelle 
Regelung für alle Arbeitnehmenden in "atypischen 
Arbeitsverhältnissen", die er postwendend als zu aufwändig verwerfen 
kann. Dabei gibt es gezielte Lösungen mit geringem Aufwand, aber 
hohem Nutzen für spezifische Berufe ebenfalls seit längerem. Was 
Berufe "mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen" sind, 
muss nicht neu erfunden werden (1). Nebst Erleichterungen in der 
Logik des Gesetzes (z.B. Abschaffung der 3-Monatsfrist für die 
obligatorische Versicherung bei befristeten Arbeitsverhältnissen) 
schlagen die Betroffenen selbst vor, den Anspruch auf die freiwillige
Versicherung zu verbessern und diese Versicherungsart zu vereinfachen
(2) . Das wäre günstig und einfach.
Offensichtlich fehlt es dem Bundesrat am Willen, auch nur 
kleinste, aber für die Betroffenen unentbehrliche Verbesserungen zu 
realisieren, die der öffentlichen Hand nichts kosten würden. Der SGB 
wird alles daran setzen, dem Bundesrat Beine zu machen!
Hintergrund:
Es gibt in der Schweiz zahlreiche Arbeitnehmende, deren 
Arbeitsverhältnisse nicht dem starren Schema des Bundesgesetzes über 
die berufliche Vorsorge (BVG) entsprechen, und die deswegen nie oder 
nur äusserst lückenhaft versichert sind. Für Personen, die nur 
vorübergehend in einem "atypischen Verhältnis" beschäftigt sind, gibt
es weder einfache Lösungen, noch besteht ein besonderer 
gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Ganz anders liegen die Dinge aber,
wenn es um Berufe geht, in denen es keine längeren, festen, sondern 
nur kurze und immer wieder wechselnde Anstellungen bei immer wieder 
anderen Arbeitgebern gibt. Arbeitnehmende in solchen Berufen sind 
durch das heutige Gesetz praktisch von der beruflichen Vorsorge 
ausgeschlossen. Von den Renten der AHV und IV alleine können sie 
bekanntlich nicht leben. Das ist eine unhaltbare Situation, die 
korrigiert werden muss.
Genau aus diesem Grund ist in der 1. BVG-Revision eine neue 
Bestimmung ins BVG eingefügt worden, die den Bundesrat beauftragt, 
die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in Berufen mit häufig 
wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen zu regeln. In der 
Botschaft hiess es damals zu Art. 2 Abs. 4: "Der Bundesrat erhält in 
Absatz 4 die Kompetenz, Spezialfälle der Unterstellung zu regeln. 
Dies sind Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen
(z.B. Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, 
Schauspielerinnen und Schauspieler, Journalistinnen und 
Journalisten)." Diese Bestimmung ist seit dem 1. Januar 2005 in 
Kraft. Der Bundesrat hat sich sehr lange Zeit gelassen - nur um nun 
zu beschliessen, dass er den Auftrag des Gesetzgebers nicht erfüllen 
und diese Arbeitnehmenden weiterhin ohne ausreichende Vorsorge im 
Alters-, Todes- oder Invaliditätsfall lassen will.
(1) Gemäss Art. 8 der Verordnung über die Arbeitslosenversicherung
sind dies MusikerInnen, SchauspielerInnen, ArtistInnen, künstlerische
Mitarbeiter bei Radio, Fernsehen oder Film,
(2)FilmtechnikerInnen und JournalistInnen
  siehe Forderungskatalog der SGB-Medienkonferenz vom 26. März 2008

Kontakt:

SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft: Colette Nova, Tel 031 / 377 01 24

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