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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

Der SGB zur Zusammenlegung von Ausländer- und Flüchtlingskommission Mindestens zur Hälfte Migrant/innen und weiterhin zuständig für Integrationskredit

Bern (ots)

In einem Brief an den Bundesrat hat der SGB klar
gestellt, dass er dessen Entscheid, die Eidgenössische 
Ausländerkommission (EKA) und die Flüchtlingskommission auf Anfang 
2008 zu fusionieren, angesichts der unterschiedlichen Themen für 
falsch hält. In einer fusionierten Kommission drohe die Gefahr, dass 
die Integration in den Hintergrund gedrängt werde.
Sollte der Bundesrat auf dieser Fusion bestehen, stellt der SGB die 
folgenden zwei Forderungen an die Regierung:
  • Migrant/innen sollen mindestens die Hälfte der Kommission stellen. Dies in Anlehnung an die bisherige Zusammensetzung der EKA, die rund zur Hälfte aus MigrantInnen-VertreterInnen bestand. In der fusionierten Kommission sollen die Migrant/innen nach Ansicht des Bundesrates jedoch nur mehr „einen angemessenen Teil“ stellen. Gewährleistet bleiben muss für den SGB ebenso die Unabhängigkeit der Kommission, deren Informationsrecht und freies Auftreten nach Aussen.
  • Der Integrationskredit soll nach wie vor im Kompetenzbereich der Kommission bleiben. Vorgesehen ist nämlich, dass er praktisch ganz unter Verwaltung des Bundesamtes für Migration kommt, die Kommission soll nur noch in kleinen Bereichen Kompetenzen haben. Die EKA verfügt jedoch über ein grosses Knowhow und mit ihrer breiten Abstützung über eine gute Legitimation in diesem Bereich.
Auskünfte: 
Vania Alleva: 079. 620 11 14, Ewald Ackermann 031. 377 01 09

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