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Medienmitteilung: Gesperrte Ärzte – Datenwirrwarr gefährdet Patienten

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Medienmitteilung

Comparis-Recherche zu Medizinern ohne Berufsausübungsbewilligung

Gesperrte Ärzte – Datenwirrwarr gefährdet Patienten

Das Comparis-Ärzteverzeichnis publiziert erstmals für die breite Öffentlichkeit die Medizinerinnen und Mediziner mit fehlender kantonaler Bewilligung. Die Comparis-Recherche zeigt allerdings: Das BAG führt zwei Register, das Medreg und das Medregom. Die Daten in den beiden Registern sind teilweise nicht identisch, nicht aktuell und nicht vollständig. «Mit dieser Nachlässigkeit kommen Bund und Kantone ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach. Das kann für Patientinnen und Patienten gefährlich werden», warnt Comparis-Gesundheitsexperte Felix Schneuwly.

Zürich, 11. Juni 2021 – Patientinnen und Patienten in der Schweiz können grundsätzlich beruhigt sein: Der allergrösste Teil der Medizinerinnen und Mediziner hierzulande ist hoch qualifiziert und arbeitet seriös. Ein Makel ist jedoch, dass die wenigen schwarzen Schafe bislang nur über Skandalmeldungen in den Medien aufgeflogen sind.

Aus diesem Grund macht das Ärzteverzeichnis von Comparis gesperrte Ärztinnen und Ärzte der breiten Öffentlichkeit transparent. Neu finden User im Comparis-Ärzteverzeichnis in der Profilbox des entsprechenden Mediziners oder der Medizinerin auch die Info, ob ein Bewilligungsentzug stattgefunden hat oder hängig ist.

Datenwirrwarr in unterschiedlichen Registern

Comparis stützt sich dabei auf die Daten des amtlichen Medizinalberufsregisters (Medreg). In dieser vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geführten Datenbank müssen seit 2018 sämtliche in der Schweiz praktizierenden Ärztinnen und Ärzte aufgeführt sein.

Das BAG führt noch ein zweites Register, das Medregom (vgl. Box). Die Einträge im Medregom weichen teilweise von den Medreg-Daten ab. Im Medregom ist gemäss Comparis-Recherchen die Anzahl Ärzte und Ärztinnen mit dem Vermerk eines Bewilligungsentzugs grösser als im MedReg.

Im Besonderen zeigt die Comparis-Analyse: Auch Medregom ist nicht vollständig. So fehlte bei Stichproben – darunter der neulich in Zürich durch seinen Hausbrand und Selbstmord bekannt gewordene Kardiologe – das Datum des Bewilligungsentzugs. Damit verletzten sowohl Medreg als auch Medregom nach Ansicht von Comparis die Verordnung zum Gesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG).

«Mit dieser Nachlässigkeit kommen Bund und Kantone ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach. Das kann für Patientinnen und Patienten gefährlich werden», warnt Comparis-

Gesundheitsexperte Felix Schneuwly. «Die zwei unterschiedlichen Ärzteregister des Bundes stiften zudem bloss Verwirrung. Dazu kommt, dass die Aktualität und Vollständigkeit der Angaben in beiden Registern ungenügend ist», bemängelt er.

Ohne Bewilligung weiter praktizieren ist möglich

Eine transparente Information über den Berufsstatus ist trotz des geringen Anteils von Ärztinnen und Ärzten mit entzogener Berufsausübungsbewilligung wichtig. Der Grund: Die kantonale Sanktion gilt nicht für die ganze Schweiz. Und so gibt es immer wieder Personen, die problemlos in anderen Kantonen praktizieren.

Kommt dazu, dass ein Bewilligungsentzug nicht gleichzusetzen ist mit einem Berufsverbot: Wer nicht mehr selbstständig praktizieren darf, darf angestellt unter fachlicher Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes mit gültiger Bewilligung weiterarbeiten –- selbst bei der eigenen Lebenspartnerin, dem Lebenspartner oder anderen familiär nahestehenden Personen.

Für Schneuwly ist deshalb entscheidend, dass die Datenbanken korrekt geführt werden und jederzeit aktuell sein müssen: «Patientinnen und Patienten brauchen die vollständige Information über den Status der Ärztinnen und Ärzte. Nur so können sie bei der freien Arztwahl ihren Teil der Verantwortung wahrnehmen. Das gilt nicht nur für den Entzug der Berufsausübungsbewilligung, die im Medreg publiziert werden muss, sondern auch für Verwarnungen und Bussen. Damit auch Verwarnungen und Bussen publiziert werden dürfen, muss zudem die Verordnung angepasst werden.»

Die Ärztevereinigung FMH unterstützt diese Haltung von Comparis: «Die FMH erwartet von einem eidgenössisch geführten Register, dass dieses aktualisiert und korrekt geführt wird. Es ist insbesondere sowohl für die FMH als auch für Patienten und Patientinnen wichtig zu wissen, ob eine Berufsausübungsbewilligung vorliegt oder nicht – das sieht auch das Medizinalberufegesetz vor», bekräftigt FMH-Präsidentin Yvonne Gilli.

Medreg und Medregom

Sowohl das amtliche Medizinalberufsregister (Medreg) als auch Register Medregom sind gemäss Auskunft des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für die breite Öffentlichkeit bestimmt und greifen auf denselben Datenbestand zu. Allerdings werden die Daten laut BAG unterschiedlich abgefragt. An einzelnen Stellen werden zudem unterschiedliche Bezeichnungen verwendet. So allen voran «Keine Angaben vorhanden» im Medreg und «Keine Bewilligung» im Medregom. Gemäss BAG werden die Daten gemäss den Eingaben der Kantone aktualisiert. Medregom ist dabei leicht zeitverzögert. Daher sind laut BAG nicht identische Daten bis auf diese Zeitverzögerung unmöglich.

Weitere Informationen:
Felix Schneuwly
Krankenkassen-Experte
Telefon: +41 79 600 19 12
E-Mail:  media@comparis.ch
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