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Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen: Neue Schweizerische Brandschutzvorschriften ab 2005

Bern (ots)

Am Samstag, 27. November 2004 stürzte bei einem Brand
die Betondecke in einer Tiefgarage in Gretzenbach (SO) ein und begrub
elf Feuerwehrmänner unter sich. Die Abklärung der Ursachen läuft und
wird zeigen ob bauliche Mängel, Materialfehler, fehlerhafte
Berechnungen oder andere Gründe für das Unglück schuld sind oder ob
strengere Brandschutzvorschriften für Tiefgaragen notwendig werden.
Am 1.1.2005 sind die neuen Schweizerischen Brandschutzvorschriften
in Kraft getreten. Ein Überarbeiten dieses Vorschriftenwerks wurde
aufgrund des europäischen Einflusses auf den Brandschutz in der
Schweiz, des neuen Bauproduktegesetzes und des Interkantonalen
Konkordates notwendig.
Die Neuerungen sowie die neue Kompetenzordnung zwischen Bund und
Kantonen werden den Medien am 27. Januar 2005 (11.30-12.30 Uhr) im
Kongresszentrum BEA (Kongressraum 7), Mingerstrasse 6, 3014 Bern
präsentiert
Referenten: Dr. G. Ganz, Geschäftsführender Präsident des
Interkantonalen Organ IVTH, Dr. M. Fischer, Präsident der Vereinigung
Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), J.P. Marty, Direktor der VKF
und W. Gächter, Projektleiter der Revision der
Brandschutzvorschriften

Kontakt:

VKF - Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen
Silvia Kubli, PR-Verantwortliche
Bundesgasse 20, 3001 Bern
Telefon +41/ 31/320'22'46
Fax +41/31/320'22'99
Email: kubli@vkf.ch
Internet: www.vkf.ch

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