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economiesuisse

economiesuisse - Klare Regeln für einen dynamischen Wettbewerb
economiesuisse präsentiert Evaluation des Kartellgesetzes

Zürich (ots)

Für economiesuisse hat die Wettbewerbspolitik einen
hohen Stellenwert. Der Dachverband der Wirtschaft stellt in einer 
Evaluationsstudie zum Kartellgesetz fest, dass sich das geltende 
Wettbewerbsrecht bewährt hat. Gewisse Wettbewerbsregeln bergen jedoch
die Gefahr von Rechts-unsicherheit und überschiessenden 
Interventionen. Im Interesse eines funktionierenden und dynamischen 
Wettbewerbs drängen sich punktuelle Ände¬rungen im Gesetz, bei den 
Verfahren und der Anwendung auf.
economiesuisse setzt sich entschieden für den Schutz und die 
Aufrechterhaltung des Wettbewerbs ein. "Ein funktionierender 
Wettbewerb ist Grundlage einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Das
ist auch der Grund, weshalb wir uns mit einer eigenen Evaluation des 
Kartellgesetzes in die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts in der
Schweiz einbringen", hält Pascal Gentinetta, Vorsitzender der 
Geschäftsleitung von economiesuisse, fest. Dabei betonte er, dass die
Stärkung des Wettbewerbs nicht nur über das Wettbewerbsrecht zu 
erreichen ist, sondern vor allem durch eine am Freihandel 
orien¬tierte Aussenwirtschaftspolitik und einer Binnenmarktpolitik, 
die Marktzutrittsbarrieren konsequent be¬seitigt.
Die Evaluationsstudie der Wirtschaft zeigt, dass sich die 
Konzeption des Kartellgesetzes sowie das Sanktionssystem 
grundsätzlich bewährt haben. Die Unternehmen haben in den vergangenen
Jahren zusätzliche Anstrengungen unternommen, um die 
wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen strikte einzuhalten. "Für die 
Wirtschaft ist zentral, dass klare und verständliche Spielregeln 
gelten, welche die Entfaltungsmöglichkeiten nicht blockieren", betont
Thomas Pletscher, Mitglied der Geschäftsleitung von economiesuisse 
und Projektleiter der Evaluationsstudie.
Wettbewerbspolitik ist am wirksamsten, wenn die Unternehmen selbst
die Bestimmungen in der täglichen Praxis umsetzen. Prof. Karl 
Hofstetter, Verwaltungsrat der Schindler AG, schilderte die 
Compliance-Bemühungen der Unternehmen am Beispiel von Schindler. 
Neben der Schaffung einer konsequenten Compliance-Kultur ist eine 
systematische Überwachung und Durchsetzung von zentraler Bedeutung. 
Im Gesetz sind entsprechende Anreize zu verankern.
"Die Wirtschaft hat mit der präsentierten Evaluationsstudie im 
Sinne der 'wettbewerbspolitischen Grundsätze' von economiesuisse auf 
den Handlungsbedarf hingewiesen und versteht ihre Empfehlungen als 
konstruktiven Diskussionsbeitrag im Rahmen der Weiterentwicklung des 
Kartellgesetzes", hält Ulrich Jakob Looser, Chairman Accenture AG und
Präsident der economiesuisse-Kommission für Wettbewerbsfragen, fest.
Empfehlungen der Evaluation des Kartellgesetzes
Der Dachverband der Wirtschaft hat das Kartellgesetz evaluiert. 
Grundsätzlich hat sich das geltende Konzept bewährt. Allerdings 
besteht die Gefahr von Rechtsunsicherheit und überschies¬sender 
Eingriffe. Im Interesse des Wettbewerbs sind punktuelle Änderungen 
sowohl beim mate¬riellen Recht, bei den Verfahren als auch bei der 
Anwendung ins Auge zu fassen. Kontrapro¬duktive Eingriffe sollen 
indes verhindert werden. economiesuisse fordert deshalb stärker am 
Verschulden ausgerichtete Sanktionen und fairere Verfahren. Im Sinne 
einer umfassenden Lösung soll die Schaffung einer neuen, unabhängigen
Wettbewerbsbehörde geprüft werden, welche neben der WEKO auch den 
Preisüberwacher und die Sektorbehörden umfasst.
economiesuisse hat die Haltung der Wirtschaft zur 
Wettbewerbspolitik festgelegt. Die Evaluation geschah im Hinblick auf
die Diskussion über eine allfällige Revision des Kartellgesetzes. Die
interne Studie zeigt, dass sich das geltende Kartellrecht in der 
Schweiz bewährt hat. Das Wettbewerbsrecht hat zu einer Belebung des 
Wettbewerbs geführt. Allerdings ist der Beobachtungszeitraum noch 
sehr knapp. Die erheblich gestiegenen Aufwendungen für Rechtsberatung
und Compliance zeigen, dass die Unternehmen grosse Anstrengungen 
unternehmen, um die kartellrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das 
2003 eingeführte Sanktionssystem hatte seine präventive Wirkung auf 
die Privatwirtschaft. Die Studie enthält verschiedene Empfehlungen 
zur Behebung von Schwachpunkten:
  • Zurückhaltende Fusionskontrolle, Vertikalvereinbarungen überprüfen Wettbewerb lebt von aktiven Unternehmen. Von überschiessenden Eingriffen ist daher Abstand zu nehmen. Eingriffe, wo keine geboten sind, wirken sich negativer aus als ein Verzicht auf einen Eingriff, wenn ein solcher geboten wäre. Wenn das Risiko infolge Ungewissheit, ob ein Verhalten zu einer Sanktionierung durch die Wettbewerbsbehörde führt, zu gross wird, bleiben Innovationen und kompetitive Marktstrategien der Unternehmen aus. Entsprechend ist die Fusionskontrolle angesichts der offenen Grenzen der Schweiz weiterhin mit Mass und mit mehr Zurückhaltung bei Eingriffen in die betriebswirtschaftlichen Abläufe einzusetzen. Wie die Evaluationsgruppe des Bundes beurteilt auch economiesuisse die geltenden Regeln zu vertikalen Abreden als überschiessend und im Empfinden der Marktteilnehmer restriktiver als in der EU.
  • Rechtsunsicherheit nicht zulasten der Unternehmen Marktverhältnisse sind dynamisch. Ein Unternehmen kann so im Voraus oft nicht verlässlich abschätzen, ob die Behörde auf eine marktbeherrschende Stellung und eine missbräuchliche Verhaltensweise schliessen würde. Diese Rechtsunsicherheit sollte durch das Meldeverfahren redu-ziert werden. Die gegenwärtige Politik der WEKO und der Gerichte lässt solche Meldungen jedoch nur beschränkt zu. Das Meldeverfahren ist daher zu verbessern und bei der Sanktionsbemessung ist die Rechtsunsicherheit besser zu berücksichtigen. Kann ein Unternehmen im Voraus die Rechtswidrigkeit trotz eigener Bemühungen nicht oder nur sehr schwer erkennen, dann muss dies zu einer Sanktionsminderung führen. Ferner sind im Sinne der Motion Schweiger Unternehmen mit angemessenen Compliance-Programmen vollständig oder teilweise von Sanktionen zu entlasten ("Compliance-Defence").
  • Faire und rechtsstaatliche Verfahren Die Sanktionen haben den Charakter von Strafen und entsprechend müssen die Verfahren strikt nach rechtsstaatlichen Kriterien durchgeführt werden. Auch müssen im Sinne der Motion Schweiger die Compliance-Bemühungen der Unternehmen bei der Bemessung der Sanktionen berücksichtigt werden. Hier besteht Handlungsbedarf. In der Schweiz werfen vor allem die Aufgabenteilung und das Zusammenspiel zwischen WEKO-Sekretariat und der Kommission sowie die Einbindung in Politik und Verwaltung Fragen auf. Das WEKO-Sekretariat ist nicht nur für die Untersuchungsführung verantwortlich, sondern nimmt auch an den Beratungen teil und redigiert die Entscheide. Entsprechend sind die Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid und die Unabhängigkeit zu stärken. Das Milizsystem wird nicht in Frage gestellt. Mit der Schaffung eines spezifischen Verfahrensrechts könnten die Besonderheiten des Wettbewerbsrechts besser berücksichtigt werden. So könnte die heutige sehr lange Dauer verkürzt werden, ohne den rechtsstaatlichen Schutz zu gefährden. Falls ein Zusammenarbeitsabkommen mit der EU ausgehandelt werden soll, muss die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren und der Rechtsschutz in vollem Umfange gewährleistet sein.
  • Bildung einer umfassenden Wettbewerbsbehörde Wettbewerbspolitik soll sich für alle Unternehmen an den gleichen Grundsätzen orientieren. Nach australischem oder niederländischem Vorbild schlägt economiesuisse vor, die Verschmelzung aller Sektorbehörden mit Wettbewerbsaufgaben, des Preisüberwachers und der WEKO zu einer umfassenden neuen Behörde zu prüfen. Damit könnten die Ressourcen der Wettbewerbshüter effizienter eingesetzt werden. Um spezifisches Fachwissen aufbauen zu können, wäre eine Organisation in Fachkammern vorzusehen. Ein Zusammenfassen der Behörden würde die Flexibilität erhöhen, Abgrenzungen der Verfahren vereinfachen und eine Diskussion über die Behördenstruktur ohne Vorbelastung erleichtern.
  • Beseitigung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen Eine zeitgemässe Wettbewerbspolitik muss alle staatlichen Eingriffe ins Auge fassen. Regulierungen verzerren - unabhängig von den direkten Belastungen für die Unternehmen - oft den Wett¬bewerb. Verzerrungen sind zu minimieren und sind in jedem einzelnen Fall mit konkreten öffent¬lichen Interessen zu rechtfertigen. Entsprechend sollen die wettbewerbspolitischen Regeln mög¬lichst einheitlich im Kartellrecht und nicht in den sektoriellen Gesetzen festgelegt werden.
Für die Unternehmen ist das Wettbewerbsrecht von essenzieller 
Bedeutung. Die mit der Modernisierung des Wettbewerbsrechts 
verbundene schärfere Gangart gegen Kartelle und 
Wettbewerbsbeschränkungen hat bei den Unternehmen in der Schweiz zu 
einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Kartellgesetz und den 
entsprechenden Anpassungen an den neuen rechtlichen Rahmen geführt. 
Aus Sicht der Wirtschaft sind im Interesse des Wettbewerbs im 
materiellen und formellen Kartellrecht wie auch in der An¬wendung 
durch die Behörden Änderungen notwendig. Die Wirtschaft versteht ihre
Empfehlungen als konstruktiven Diskussionsbeitrag im Rahmen der 
Weiterentwicklung des Kartellgesetzes. Die Wirtschaft ist in diese 
Arbeiten direkt miteinzubeziehen.

Kontakt:

Thomas Pletscher, Telefon: 044 421 35 35,
thomas.pletscher@economiesuisse.ch

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