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economiesuisse - Kooperation, aber international gleich lange Spiesse
Zur Anerkennung der OECD-Standards durch die Schweiz: Bankgeheimnis im Kern gewahrt

Zürich (ots)

economiesuisse akzeptiert den gezielten Ausbau der
Amtshilfe in Steuerfragen und begrüsst das klare Bekenntnis zur 
Wahrung des Bankkundengeheimnisses. Die Kooperationsbereitschaft darf
nicht zum "gläsernen Bürger" und einem automatischen 
Informationsaustausch führen. Gleichzeitig müssen für alle 
konkurrierenden Finanzplätze gleich lange Spiesse gelten.
Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung für die 
Anerkennung der OECD-Standards für Transparenz und 
Informationsaustausch in Steuerfragen ausgesprochen. Die 
Landesregierung will dadurch die Kooperationsbereitschaft der Schweiz
in Sachen Steuerdelikten unter Beweis stellen und die drohende 
Aufnahme auf eine "schwarze Liste" der G-20 Staaten verhindern. 
Gleichzeitig sollen die Grundfesten des Bankkundengeheimnisses 
gewahrt bleiben. Für economiesuisse ist wichtig, dass den Interessen 
des Werk-, Dienstleistungs- und Finanzplatzes insgesamt bestmöglich 
Folge geleistet wird. Der Entscheid des Bundesrates ist aus Sicht von
economiesuisse an diesen Vorgaben zu messen.
"Das  Entgegenkommen der Schweiz darf im Vergleich zum Ausland 
nicht isoliert erfolgen und der Wirtschaftsstandort Schweiz  durch 
ein entsprechendes Vorgehen nicht geschwächt werden", sagt Pascal 
Gentinetta, Vorsitzender der Geschäftsleitung economiesuisse. Andere 
Staaten haben sich ebenfalls an die OECD-Standards zu halten. Bei der
Lösung ist zwingend die Gleichbehandlung sicherzustellen. Deshalb 
sind alle konkurrierenden Finanzplätze (London, Luxemburg, Hongkong, 
Singapur, Bahamas, Guernsey, Jersey, Delaware etc.) mit einzubeziehen
inklusive der Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der "know 
your customer"-Verpflichtungen nach den gleichen Standards wie sie in
der Schweiz gelten. Vereinbarungen mit Drittstaaten müssen 
verbindlich und abschliessend ausgestaltet werden. Auch ist der 
Marktzugang für Finanzdienstleistungen ab der Schweiz zu verbessern.
economiesuisse legt Wert darauf, dass auch inskünftig einem 
automatischen Informationsaustausch und "fishing expeditions" keine 
Hand geboten wird. Pauschalanfragen ohne konkrete erhärtete 
Verdachtsmomente kommen nicht in Frage. Somit bleiben auch unter den 
OECD-Standards die Grundfesten des Bankkundengeheimnisses gewahrt. 
Der gläserne Bürger ist weder mit unserer gewachsenen Rechtskultur, 
noch mit unseren föderalen und direktdemokratischen Prinzipien  
vereinbar. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit muss sich strikt 
an die vereinbarten Wege halten und den Rechtsschutz wahren. 
Gegenüber der EU besteht heute das Zinsbesteuerungsabkommen, das 
Steuerumgehungen wirksam verhindert. Dieses ist in der neuen 
Situation zu hinterfragen. Die Schweiz unterhält ebenso mit 
Drittstaaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die weiterhin 
Gültigkeit haben. Eine Änderung dieser Abkommen mit der Übernahme von
Art. 26 des OECD-Musterabkommens muss mit einer gleichzeitigen 
Verbesserung dieser DBA verbunden sein. Dadurch kann der 
Wirtschaftstandort Schweiz gestärkt werden. Auch sind unbedingt faire
Übergangsregeln zu vereinbaren.
Mit dem heutigen Schritt der Schweiz entfallen alle Grundlagen für
die Androhung einer Aufnahme der Schweiz auf eine "schwarze Liste 
nicht kooperativer Staaten". Diese hätte für die schweizerische 
Gesamtwirtschaft gravierende negative Folgen. Eine solche würde die 
bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu einzelnen Staaten erschweren 
und dadurch dem Wirtschaftsstandort Schweiz gesamthaft schaden.

Kontakt:

Thomas Pletscher
Telefon: 044 421 35 33 / 078 603 84 45
thomas.pletscher@economiesuisse.ch

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