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Höherer Referenzzinssatz bringt EL-Beziehende in Schwierigkeiten

Zürich (ots)

Die zweite Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes innert Jahresfrist bringt Menschen am Existenzminimum in Not. Jede sechste Person im Rentenalter lebt an der Armutsgrenze. Die von den Ergänzungsleistungen vorgesehene Unterstützung bei Mietkosten reicht nicht aus.

Die Miete stellt für die meisten Menschen den grössten monatlichen Ausgabeposten dar. Diese Belastung wird nun noch höher: Das Bundesamt für Wohnungswesen hat zum zweiten Mal im laufenden Jahr eine Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes beschlossen. Dieser beeinflusst die Miethöhe in der ganzen Schweiz entscheidend. Das hat für grosse Teile der Bevölkerung einschneidende Folgen, insbesondere für die rund 179’000 zu Hause lebenden Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV.

Aktuell leben in der Schweiz mehr als 300’000 Personen über 65 Jahren unter oder an der Armutsgrenze. 12,3 Prozent der älteren Bevölkerung beziehen EL zur AHV – eine Bedarfsleistung, um diesem Teil der älteren Bevölkerung eine Existenz zu garantieren. Bei der Berechnung der EL-Ansprüche wird der Mietzins bis zu einer bestimmten Kostenlimite berücksichtigt – die Mietzinsmaxima. Die neuerliche Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes bringt EL-Beziehende in starke Bedrängnis. «Haben sie das Mietzinsmaximum bereits ausgeschöpft, müssen sie sich die steigende Miete wortwörtlich vom Mund absparen», erklärt Alain Huber, Direktor von Pro Senectute Schweiz.

Die Mietzinsmaxima wurden zuletzt per 2023 angepasst. Seither sind die Mieten weiter gestiegen. Bereits in der Übergangsphase des neuen EL-Gesetzes halten die Mietzinszuschüsse nicht mehr mit den steigenden Kosten Schritt. Die Zahl der EL-Beziehenden, welche die Miete nicht mehr bezahlen können, steigt erneut.

Mietzinsmaxima an Zinsentwicklung koppeln

«Das Gesetz berücksichtigt die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu wenig», gibt Alain Huber zu bedenken. Pro Senectute erachtet es deshalb als dringlich, einen Mechanismus einzuführen, der die Mietzinsmaxima an den hypothekarischen Referenzzinssatz koppelt– und dies möglichst rasch.

Pro Senectute

Pro Senectute ist die grösste und bedeutendste Fach- und Dienstleistungsorganisation für ältere Menschen und deren Angehörige in der Schweiz. Wir beraten Seniorinnen und Senioren kostenlos in über 130 Beratungsstellen. Mit vielfältigen Dienstleistungen und spezifischen Angeboten unterstützen 1'800 Mitarbeitende und 19'300 Freiwillige die ältere Bevölkerung in allen Belangen rund um das Alter. Rund 700'000 Menschen im Pensionsalter sowie deren Angehörige nutzen unsere Angebote. Pro Senectute ist mit dem ZEWO-Gütesiegel zertifiziert. www.prosenectute.ch

Pressekontakt:

Pro Senectute Schweiz, Peter Burri Follath, Leiter Kommunikation, Telefon: 044 283 89 43,
E-Mail: medien@prosenectute.ch

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