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Eidg. Personalamt EPA

Mitsprache des Personals beim Bundesgericht

Bern (ots)

Jeder Arbeitgeber beim Bund, auch das Bundesgericht,
ist für die Sozialpartnerschaft in seinem Bereich selber
verantwortlich. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf die
Einfache Anfrage von Nationalrat Jean-Claude Rennwald (SP/JU) fest.
Nationalrat Rennwald beanstandete in einer Einfachen Anfrage, das
Bundesgericht habe beim Erlass seiner Personalverordnung mit den
Personalverbänden keinen echten sozialen Dialog geführt; damit habe
es als einziger Arbeitgeber beim Bund die im Bundespersonalgesetz
(BPG) verankerte Sozialpartnerschaft nicht respektiert.
Das Bundesgericht rechtfertigt sein Vorgehen damit, die
Personalverordnung für das Gerichtspersonal entspreche inhaltlich
weitgehend der Bundespersonalverordnung, welche der Bundesrat nach
umfassenden Verhandlungen für die Bundesverwaltung erlassen habe. Die
Personalverordnung des Bundesgerichts weiche nur in
gerichtsspezifischen technischen Belangen von der
Bundespersonalverordnung ab, und über diese Abweichungen habe das
Bundesgericht mit seiner Personaldelegation verhandelt.
In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage unterstreicht der
Bundesrat die Kompetenzen und die Verantwortung der einzelnen
Arbeitgeber beim Bund. Es sei Sache des Bundesgerichts, seinem
Personal und dessen Organisationen die im BPG geregelten
Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen. Der Bundesrat stellt dabei in
Aussicht, er werde den parlamentarischen Oberaufsichtsorganen im
Rahmen des Reporting die nötigen Kenndaten liefern.

Kontakt:

Mariette Bottinelli,
Stellvertretende Direktorin, Eidg. Personalamt,
Tel. +41 31 322 62 14

Paul Tschümperlin,
Generalsekretär des Bundesgerichts,
Tel. +41 21 318 91 01

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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