Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesamt für Strassen ASTRA mehr verpassen.

Bundesamt für Strassen ASTRA

ASTRA: Elektrotrottinette: Wichtige Informationen vor dem Kauf

Bern (ots)

Wer beim Kauf eines Elektrotrottinetts (Motorfahrrad)
keinen Fahrzeugausweis ausgehändigt erhält, ersteht ein Gerät, das 
nicht typengenehmigt und darum nicht auf öffentlichen 
Verkehrsflächen zugelassen ist. Typengenehmigte Elektrotrottinette 
gehören auf die Strasse, nicht auf Trottoirs und benötigen eine 
Nummer wie ein Mofa. Der Lenker muss zudem mindestens einen 
Führerausweis der Kategorie M (Mofaausweis) besitzen.
Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen wächst auch in diesem Jahr das 
Angebot an trendigen Fortbewegungsmitteln. Wer sich für den Kauf 
eines so genannten Elektrotrottinetts entschliesst, tut gut daran, 
im Vorfeld die nötigen Abklärungen zu treffen. Vielerorts werden 
Fahrzeuge angeboten, die nicht typengenehmigt und darum in der 
Schweiz für den Gebrauch auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht 
zugelassen sind.
Prägung am Rahmen und Fahrzeugausweis
Die Elektrotrottinette, die eine Fahrzeugtypisierung aufweisen (Art. 
12 Strassenverkehrsgesetz SVG), erkennt der Käufer an der im Rahmen 
eingeprägten Genehmigungsnummer (z.B. CM CH 7PA2 04). Zudem erhält 
der Käufer einen Fahrzeugausweis (analog Mofa). Der Halter des 
Elektrotrottinetts ist verpflichtet, ein Nummernschild zu lösen 
(auch hier analog zur Mofa-Nummer) und das Fahrzeug auf der Strasse 
zu fahren. Ein Elektrotrottinett gehört auf keinen Fall auf das 
Trottoir und auf andere, den Fussgängern vorbehaltene Flächen.
Mindestanforderung Führerausweis der Kategorie M
Der Führer des Elektrotrottinetts muss mindestens im Besitz des 
Führerausweises Kategorie M sein. Daraus folgt, dass es Jugendlichen 
unter 14 Jahren in jedem Fall untersagt ist, ein Elektrotrottinett 
zu lenken. Es steht den Käufern frei, nicht typengenehmigte Geräte 
auf privatem Gelände zu benutzen. In diesem Falle warnt das 
Bundesamt für Strassen jedoch vor Elektrotrottinetten mit nur einer 
Bremse, die nicht dem nötigen Sicherheitsstandard entsprechen.
Verzeigung bei Widerhandlung
Falls Elektrotrottinette ohne Typengenehmigung, ohne Nummernschild 
oder ohne entsprechenden Führerausweis auf öffentlichen 
Verkehrsflächen benutzt werden, oder falls zugelassene Geräte auf 
dem Trottoir verwendet werden, wird der Führer mindestens mit einer 
Busse bestraft und muss allenfalls mit einer Verzeigung rechnen.

Weitere Storys: Bundesamt für Strassen ASTRA
Weitere Storys: Bundesamt für Strassen ASTRA
  • 25.03.2004 – 10:27

    ASTRA: 2003: ASTRA legt ADMAS-Statistik auf

    Bern (ots) - Die Zahl der geahndeten Verstösse im Strassenverkehr ist letztes Jahr wie im Jahr zuvor leicht gesunken. Dies zeigt die Statistik der Administrativmassnahmen (ADMAS) im Strassenverkehr 2003, die das Bundesamt für Strassen ASTRA veröffentlicht hat. Gesamtschweizerisch gab es 0,6 % weniger Führerausweisentzüge wegen Geschwindigkeitsübertretungen und 2,8 % weniger wegen Fahren in angetrunkenem ...