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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

ASTAG: Verlagerung ja, aber nicht auf Kosten des Binnenverkehrs

Bern (ots)

Die ASTAG stellt sich hinter den verfassungsmässigen
Auftrag zur Verlagerung des alpenquerenden Transitgüterverkehrs von
der Strasse auf die Schiene. Die neuen Massnahmen, die vom Bundesrat
mit der Güterverkehrsvorlage nun in die Vernehmlassung geschickt
worden sind, dürfen jedoch nicht auf Kosten des Binnenverkehrs gehen.
Deshalb lehnt die ASTAG eine Kontingentierung mit einer
Alpentransitbörse ab. So wie dies bisher vorgesehen ist, würde sie
einmal mehr den Binnenverkehr penalisieren! Ebenso spricht sich die
ASTAG gegen einen Ausbau der RoLa aus, da dieser an den Bedürfnissen
der Wirtschaft vorbeizielt. Stattdessen spricht sich der Verband in
erster Linie für echte Reformen im Bahnbereich aus - allenfalls
abgefedert mit angemessenen Subventionen für den Alpentransit.
Strassenseitig steht für die ASTAG anstelle einer weiteren
fiskalischen Belastung des der Binnentransporte nach wie vor eine
Alpentransit-Abgabe (ATA) für den alpenquerenden Transport von Grenze
zu Grenze im Vordergrund.
1994 hat sich das Schweizer Volk mit der Annahme des
Alpenschutzartikels für die Verlagerung des alpenquerenden
Güterverkehrs von Grenze zu Grenze auf die Schiene ausgesprochen. Mit
der bisherigen Verlagerungspolitik konnte der Volkauftrag nicht
erfüllt werden. Im Gegenteil: der Marktanteil im alpenquerenden
Gütertransit hat sich seit 2000 - wenn auch nur leicht - in Richtung
Strasse verschoben. Das unrealistische Verlagerungsziel von 650'000
Fahrten pro Jahr wird nie erreicht werden. Auch nach der Eröffnung
des Gotthard-Basistunnels (NEAT 2016/17) ist strassenseitig
wirtschaftlich bedingt mit einem Verkehrswachstum zu rechnen, so dass
die einst gesetzte Zielgrösse nie erreicht werden wird. Es ist Zeit,
dass für die Zukunft ein realistisches Verlagerungsziel neu
festgelegt wird! Wie in der EU sollte auch die schweizerische Politik
langsam zur Einsicht kommen, dass jeder Verkehrsträger dort
einzusetzen ist, wo seine Vorteile liegen.
Verkehrspolitik ist Wirtschaftspolitik
Dabei ist die im Jahr 2001 eingeführte und per 2005 massiv erhöhte
leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA offensichtlich kein
taugliches Instrument, um die gewünschte Verlagerung herbeizuführen.
Sie wird zu 76 Prozent von inländischen Nutzfahrzeugen erhoben, die
alle zum Wohle der schweizerischen Wirtschaft unterwegs sind. Das
eigentliche Ziel, eine fiskalische Mehrbelastung des
Transitgüterverkehrs, wird dagegen nicht erreicht.
Damit dem Verlagerungsauftrag erfolgreich nachgelebt werden kann
und gleichzeitig die schweizerische Wirtschaft von zusätzlichen
Belastungen verschont bleibt, braucht es in erster Linie
Attraktivitätssteigerungen bei den Bahnen. Nebst dem eingeleiteten
Infrastrukturausbau (NEAT) gehören dazu vor allem auch weitere
Liberalisierungsschritte sowie Angebotsverbesserungen im
grenzüberschreitenden Güterverkehr. Hier bietet der unbegleitete
Kombiverkehr (UKV) die besten Voraussetzungen, um die Verlagerung von
Gütern voranzutreiben. Die im Raume stehenden "RoLa"-Ideen zielen an
den Bedürfnissen der verladenden Wirtschaft vorbei.
Die Bahnunternehmen müssen sich zudem vermehrt den
Marktbedürfnissen anpassen. Bis dies geschehen ist, können allenfalls
gewisse Subventionen weiter ausgerichtet werden. Ziel muss es jedoch
sein, auch hier mit weniger Staatseingriffen im Markt zu planen. Der
Bund muss dabei mit einer neuen Prioritätenordnung bei der
Trassenvergabe dafür sorgen, dass der Güterverkehr auf den
Nord-Süd-Achsen gegenüber dem Personenverkehr aufgewertet wird.

Kontakt:

Michael Gehrken
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Tel. +41/79/613'75'64

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