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Manila-Terminalprojekt: Fraport-Vorstand prüft Annullierungsantrag gegen Weltbank-Entscheidung

Frankfurt (ots)

Nach ausführlicher Erörterung der am 17. August
zugegangenen Entscheidung des Weltbank-Schiedsgerichts prüft der 
Vorstand der Fraport AG mögliche weitere rechtliche Schritte und 
überlegt, die Annullierung dieses Urteils zu beantragen.
Nur zwei der drei Schiedsrichter sind der Ansicht, dass Fraports 
Engagement in dem Manila-Projekt nicht von dem 
deutsch-philippinischen Investitionsschutzabkommen geschützt sei und 
somit das Schiedsgericht für den Fall nicht zuständig sei, da hierbei
in 1999 gegen das sogenannte "Anti-Dummy Law" verstoßen worden sei. 
Nach diesem philippinischen Gesetz ist es Ausländern u. a. verboten, 
Management-Einfluss in einem sogenannten Public Utility-Unternehmen 
auszuüben.
In einem 24 Seiten umfassenden Minderheitsvotum zum Urteil 
begründet einer der drei Schiedsrichter seine abweichende Haltung u. 
a. damit, dass das "Anti-Dummy Law", das für Public Utilities gelte, 
für den vorliegenden Fall überhaupt keine Anwendung finden könne. 
Schließlich habe der Supreme Court der Philippinen die 
Konzessionsverträge über Bau und Betrieb des neuen Terminals am 
Flughafen Manila für "von Anfang an null und nichtig" erklärt. An 
diese Entscheidung sei das Schiedsgericht gebunden. Mangels 
Konzession liege auch keine Public Utility vor, folglich sei auch ein
Verstoß gegen das entsprechende Gesetz gar nicht möglich.
Das Schiedsgericht hat ausdrücklich erklärt, dass es "keine 
obsiegende Partei" in dem Verfahren gebe, und dass deshalb auch jede 
Partei ihre Verfahrenskosten selbst zu tragen habe.
Fraport bleibt bei seiner Auffassung, nicht gegen philippinische 
Gesetze verstoßen zu haben. Alle geschlossenen Verträge waren 
gemeinsam mit philippinischen und internationalen Kanzleien 
erarbeitet worden.
Fraport wertet intensiv die mehr als 200-seitige Entscheidung aus 
und geht derzeit davon aus, dass wesentliche im Verfahren vorgelegte 
Dokumente und von Fraport vorgebrachte Argumente und Aspekte keine 
bzw. unzureichende Berücksichtung fanden. Der Vorstand prüft deshalb 
alle rechtlichen Möglichkeiten einschließlich eines Antrags auf 
Annullierung. Mit einer denkbaren Nichtigkeitsklage gegen die 
Entscheidung kann im Erfolgsfall eine erneute Aufnahme des Verfahrens
verbunden sein, in dem Fraport Schadensersatz in Höhe von gut 400 
Millionen US-Dollar für die Enteignung des Terminals von der 
philippinischen Regierung fordert.
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