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Fraport AG

Fraport wird Entscheidung eingehend prüfen

Frankfurt (ots)

Zur Entscheidung des International Centre for
Settlement of Investment Disputes der Weltbank in Washington D.C. zur
Entschädigungsklage der Fraport AG gegen die Republik Philippinen 
erklärte ein Sprecher der Fraport AG:
1. Diese Entscheidung über die Fraport-Klage wegen bisher 
teilweiser entschädigungsloser Enteignung ihres Engagements bei dem 
Terminalprojekt in Manila bedarf einer genauen juristischen Prüfung. 
Danach wird die Fraport AG das weitere Vorgehen festlegen.
2. Das Schiedsgericht hat sich für unzuständig erklärt. Die 
Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet nicht, dass Fraport keinen 
Entschädigungsanspruch mehr hat. Vielmehr schweben nach wie vor 
Verfahren in Manila und Singapur, in denen die Projektgesellschaft, 
an der Fraport mit 30 Prozent beteiligt ist, neben weiteren 
Forderungen auch eine angemessene Entschädigung anstrebt.
3. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass die Kosten des 
Verfahrens nicht der unterlegenen Partei aufgebürdet wurden, sondern 
zwischen den Klägern und Beklagten geteilt werden.
4. Die philippinische Regierung hat im September 2006 eine erste 
Zahlung auf den endgültig noch festzulegenden Entschädigungsbetrag 
geleistet.
Abschließend wies der Fraport-Sprecher darauf hin, dass unabhängig
von der Entscheidung des Schiedsgerichtes der Weltbank und dem 
weiteren Vorgehen des Unternehmens das gesamte Engagement für das 
Terminalprojekt in Manila bereits in den Jahren 2001 und 2002 
abgeschrieben wurde.
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