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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: BAV: NEAT-Linienführung im Kanton Uri: Auftrag zur Etappierung des Auflageprojekts erteilt

Bern (ots)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die AlpTransit
Gotthard AG (ATG) beauftragt, die planerischen Grundlagen zu 
erstellen, damit die Genehmigung des NEAT-Projektes im Kanton Uri 
etappiert werden kann. Dies hat den Vorteil, dass mit dem Bau der 
weniger umstrittenen südlichen Teilstrecke vom Tunnelportal in 
Erstfeld bis Ried rechtzeitig begonnen werden kann. Mit der 
Genehmigung der nördlichen Teilstrecke von Ried bis Altdorf, 
einschliesslich der umstrittenen Querung des Schächenbachs, könnte 
dann längstens bis 2007 zugewartet werden, ohne dass die 
Inbetriebnahme des Gotthard- Basistunnels (GBT) im Jahre 2013 
gefährdet wäre.
Die Linienführung der NEAT im Kanton Uri war stets Gegenstand reger 
Diskussionen. Das hat den Bundesrat am 26. Juni 2002 bewogen, diese 
zu überdenken und die vom Kanton Uri geforderte Bergvariante lang in 
die Planung aufzunehmen. Zur Anbindung des Kantons Uri an die neue 
Gotthardlinie wie auch für einen effizienten Betrieb des GBT sind 
auch bei einer allfälligen Realisierung der Bergvariante Ausbauten 
notwendig. Das entsprechende Projekt wurde am 22. Januar 2003 
öffentlich aufgelegt.
Die seit dieser Planauflage mit dem Kanton Uri und den direkt 
betroffenen Gemeinden geführten Gespräche haben bestätigt, dass im 
Interesse einer rechtzeitigen Inbetriebnahme des GBT die 
Bereitschaft besteht, den Abschnitt Süd, südlich des sog. 
Knickpunktes bei km 98.2 bei Ried im Wesentlichen wie projektiert 
ausführen zu lassen. Die wichtigsten Vorbehalte betreffen die 
vorgesehenen Ausbruchmaterial-Zwischenlager sowie die geplante 
Gleisanlage im Rynächt.
Der nördliche Abschnitt bleibt umstritten
Der nördliche Abschnitt hingegen und insbesondere die Frage der 
Schächenquerung (Varianten hoch oder tief) sind nach wie vor stark 
umstritten. Zwar begrüsst ein gewichtiger Teil der Einsprechenden 
die Bergvariante, bringt jedoch grosse Vorbehalte gegenüber dem vom 
Bundesrat festgelegten Realisierungsbeginn ab ca. 2020 an. Diese 
liessen sich nur mit verbindlichen Beschlüssen der zuständigen 
Planungs- und Kreditorgane des Bundes entkräften. Nach heutigem 
Stand der Kenntnisse wird die Botschaft zum Planungskredit NEAT 2, 
die auch die Mittel zur Planung der Bergvariante enthalten wird, 
frühestens in der Wintersession 2003 beraten. Vorausgesetzt die 
Eidg. Räte stimmen dieser Vorlage zu, darf mit den notwendigen 
Vorprojekten ca. Ende 2006 gerechnet werden. Für die eigentliche 
Realisierung der Bergvariante lang muss das Parlament anschliessend 
noch einem Bau- und Finanzierungsbeschluss zustimmen. Dieser ist 
jedoch nicht vor 2008 zu erwarten.
Etappiertes Verfahren für rechtzeitige Inbetriebnahme des Gotthard-
Basistunnels
Um bei dieser Sachlage den GBT trotzdem rechtzeitig in Betrieb 
nehmen zu können, drängt sich eine Etappierung des 
Plangenehmigungsverfahrens auf. Einem Bericht der ATG zufolge könnte 
mit der Genehmigung des nördlichen Teiles des Auflageprojektes vom 
Januar 2003 bis ins Jahr 2007 zugewartet werden, ohne dass dabei die 
Inbetriebnahme des GBT im Jahre 2013 gefährdet würde. Allerdings hat 
dieses Zuwarten gemäss ersten Schätzungen der ATG Mehrkosten von ca. 
Fr. 20 Mio. zur Folge, da zusätzliche Hilfsbauten wie Werkgeleise, 
Hilfsbrücken und wohl auch Zwischenlager für Ausbruchmaterial 
erforderlich sind. Mit Blick auf die rechtzeitige Inbetriebnahme des 
Gotthard-Basistunnels hat das BAV entschieden, durch eine 
Etappierung des Plangenehmigungsverfahrens die Voraussetzungen dafür 
zu schaffen, dass mit dem Bau der zeitkritischen Teilstrecke vom 
Portal bis Ried wie geplant im Jahre 2004 begonnen werden kann.
Weiteres Vorgehen
Die ATG wurde beauftragt, die für eine etappierte Genehmigung des 
Projekts notwendigen Grundlagen zu erstellen. Der Planungsauftrag 
ist zeitlich so zu erfüllen, dass der Teil Süd Ende Dezember 2003 
genehmigt werden kann. Die aufgrund der Etappierung nötigen 
Anpassungen am Auflageprojekt von Januar 2003 sind in Zusammenarbeit 
mit dem Kanton, den Gemeinden sowie allfälligen neu betroffenen 
Personen auszugestalten. Die damit verbundenen Projektänderungen 
sind so zu optimieren, dass möglichst wenig zusätzliche 
Zwischenlager für Ausbruchmaterial benötig werden. Mit diesem 
Vorgehen bekundet der Bund erneut seine Bereitschaft, mit den 
kantonalen und kommunalen Behörden sowie mit der betroffenen 
Bevölkerung hinsichtlich der Linienführung der NEAT im Kanton Uri 
eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Bern, 29. Juli 2003
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Kommunikation
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation 031 322 36 43

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