Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesamt für Privatversicherungen mehr verpassen.

Bundesamt für Privatversicherungen

Konglomeratsaufsicht

Bern (ots)

Schweiz. Finanzaufsichtsbehörden weiten ihre Aufsichtstätigkeit aus
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die
Eidgenössische Bankenkommission (EBK) konsolidieren inskünftig ihre
Aufsichtstätigkeit über Finanzkonglomerate mit Schwergewicht im
Versicherungsbereich und Beteiligungen im Bank- und Finanzbereich.
Dieses Vorgehen spiegelt das System der Beaufsichtigung von
Bankkonzernen mit Versicherungsbeteiligungen wieder, welches die EBK
entwickelt hat. Ein entsprechendes Aufsichtskonzept entstand in den
letzten zwei Jahren und soll stufenweise in der zweiten Jahreshälfte
umgesetzt werden.
Das BPV wird die Entwicklung von schweizerischen
Finanzkonglomeraten sektorenübergreifend verfolgen. Mit diesem
Schritt begibt sich das BPV weg von der traditionellen
Einzelinstitutsaufsicht im Versicherungsaufsichtswesen und setzt sich
auch im internationalen Vergleich unter Versicherungsaufsehern an die
Spitze der Entwicklung. Alle schweizerischen Versicherungskonzerne
mit Beteiligungen im Bank- und Finanzbereich sollen möglichst rasch
einer Konglomeratsaufsicht durch das BPV unterstellt werden. Ein
entsprechendes Konzept entwickelten BPV und EBK in Zusammenarbeit mit
der Zurich Financial Services Group. Das Modell soll in der zweiten
Jahreshälfte stufenweise eingeführt werden.
Insbesondere die Aufnahme der Banktätigkeit durch
Versicherungskonzerne in der Schweiz hatte die Eidgenössische
Bankenkommission zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem BPV
Strategien für eine den Bankkonzernen entsprechende Aufsicht über die
wichtigsten schweizerischen Versicherungskonzerne zu entwerfen. Die
EBK wird auch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen mit
Finanzkonglomeraten mit Schwergewicht im Bank- und Finanzsektor und
Beteiligungen im Versicherungsbereich (Credit Suisse Group mit den
Winterthur-Versicherungen) dem BPV bei der Implementierung mit Rat
zur Seite zu stehen. Die jetzt abgeschlossenen Bestrebungen wurden
seit mehr als zwei Jahren intensiv verfolgt und entstanden unabhängig
von der Diskussion um eine integrierte Aufsichtsbehörde in der
Schweiz.
Konglomeratsaufsicht über Versicherungskonzerne mit Bank- und
Finanzbeteiligungen wird unter der Hauptverantwortung des BPV stehen,
während die EBK im Finanzbereich eine Teilverantwortung übernimmt.
Die Vorschriften umfassen insbesondere Regeln zu konzernweiter
Solvabilität, Organisation sowie Risikomanagement und
Risikoreporting. In Anlehnung an die Praxis in der schweizerischen
Bankenaufsicht werden die Aufsichtsbehörden zur Unterstützung in
ihren Aufgaben vermehrt auch auf die externen Revisionsgesellschaften
der Gruppe zurückgreifen.

Kontakt:

Patrick Jecklin, Bundesamt für Privatversicherungen,
Tel. +41 31 325 01 65
Christopher J. McHale, Eidgenössische Bankenkommission,
Tel. +41 31 322 69 25