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Wettbewerbskommission (Weko)

Die Weko empfiehlt die Öffnung des Lebensversicherungsmarktes gegenüber Anbietern aus der EU

Bern (ots)

An ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2001 hat die
Wettbewerbskommission (Weko) beschlossen, dem Bundesrat aus Anlass
der zweiten bilateralen Verhandlungsrunde mit der Europäischen Union
(Bilaterale II) eine Empfehlung bezüglich der Öffnung des
schweizerischen Lebensversicherungsmarktes gegenüber Anbietern aus
der EU zu unterbreiten. Nach der geltenden Regelung können
Unternehmen aus der EU Lebensversicherungen auf dem Schweizer Markt
nicht unter den selben Voraussetzungen anbieten wie schweizerische
(insbesondere sind sie verpflichtet, in der Schweiz einen (Zweit-)
Sitz zu begründen und eine Kaution zu hinterlegen). Dies bewirkt eine
Abschottung des schweizerischen Markts.
Die Liberalisierung des Dienstleistungs-, namentlich des
Finanzdienstleistungssektors soll Gegenstand eines der
Verhandlungsmandate für die nächste bilaterale Verhandlungsrunde
bilden, die der Bundesrat voraussichtlich vor Jahresende definieren
wird. Nach dem Recht der EU gilt für Lebensversicherungsunternehmen
das Prinzip der Niederlassungsfreiheit innerhalb des Europäischen
Binnenmarktes sowie Freiheit in der grenzüberschreitenden Erbringung
von Dienstleistungen von einem Mitgliedstaat in den anderen. Eine
Übernahme der EU-Regelung im Bereich der Lebensversicherung durch die
Schweiz würde Versicherungsgesellschaften aus EU-Staaten das Angebot
ihrer Produkte auf dem Schweizer Markt erleichtern. Eine verstärkte
Konkurrenz aus dem Ausland würde den Wettbewerb auf dem
schweizerischen Lebensversicherungsmarkt beleben und damit die
Qualität und die Vielfalt des Angebots sowie das
Prämien/Leistungs-Verhältnis positiv beeinflussen.
Andererseits würde mit der vorgeschlagenen Regelung der
Europäische Markt für die schweizerischen
Lebensversicherungsgesellschaften geöffnet, die ihre Produkte im
Ausland vertreiben wollen. Für diese gälten bezüglich der Tätigkeit
als Lebensversicherer auf dem Gebiet der Europäischen Union die
selben Bedingungen wie für die Unionsmitglieder.

Kontakt:

Prof. Roland von Büren
Mobile +41 79 667 90 15
Dr. Ph. Gugler, Vizedirektor
Mobile +41 31 324 96 77

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