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HEV Schweiz: Kein leichtfertiges Preisgeben von Grundbuchdaten

Zürich (ots)

Eine Gesetzesrevision im Bereich des Grundbuches ist zwar erforderlich, die Vorlage des Bundesrates hat aber erhebliche Mängel. Der HEV Schweiz ist hoch erfreut, dass die Rechtskommission des Nationalrates die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückweisen will, damit diese in zentralen Aspekten zum Schutz der Grundbuchdaten korrigiert wird.

Die Rechtskommission verlangt vom Bundesrat eine Korrektur in folgenden Punkten:

   -	Unabhängigkeit der Aufsicht

Es ist zentral, dass die Sicherheit der Grundbuchdaten gewahrt wird, deshalb ist die Unabhängigkeit der Aufsicht über den Betrieb des elektronischen Grundbuchs (eGRIS) zu gewährleisten. Die Rechtskommission des Nationalrates verlangt daher, dass die Führung des informatisierten Grundbuchs von einer massgeblich vom Bund oder von den Kantonen kontrollierten öffentlich-rechtlichen Institution übernommen wird. Hierfür in Frage kämen nach Meinung des HEV Schweiz unterschiedliche Organisationsformen, wie beispielsweise eine Eingliederung in die Bundesverwaltung, eine Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

- Strengere Regelung der Zugriffsberechtigung Zwecks Wahrung des Datenschutzes ist sodann der Kreis der Personen, welche voraus-setzungslos auf die Grundbuchdaten zugreifen können, klar einzuschränken. Personen und Berufsgruppen, welche nur punktuellen Zugang zum Grundbuch benötigen, sollen wie bisher via Grundbuchämter Angaben über Grundbucheinträge anfordern. Diese wichtige Forderung entspricht der Motion Egloff "Zugriffsverträge zum elektronischen Grundstückinformationssystem strenger regeln". Die Rechtskommission verlangt vom Bundes-rat die Umsetzung dieser Sicherung auf Verordnungsstufe.

- Keine Zweckentfremdung der AHV-Versicherungsnummer Die Verwendung der AHV-Versicherungsnummer zur Personenidentifikation im Grund-buch ist aufgrund der Gefahr von Missbräuchen durch Verknüpfung mit anderen Registern problematisch. Zudem verfügen Personen im Ausland oder Erbengemeinschaften beispielswiese über keine AHV-Versicherungsnummer. Die Rechtskommission fordert daher, dass ein neuer Personenidentifikator geschaffen wird.

Der HEV Schweiz hofft, dass der Nationalrat den Rückweisungsantrag der Rechtskommission unterstützt, damit die zentralen Mängel der Revision korrigiert werden.

Es bleibt darauf hinzuweisen, dass die gewichtige Forderung des HEV Schweiz, nämlich das Einsichtsrecht der Grundeigentümer in die Abfrageprotokolle über ihre Grundstücke zu gewährleisten, mit Gutheissung der Motion Egloff "Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis" vom Parlament an den Bundesrat überwiesen wurde.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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