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HEV Schweiz: Neue Entschädigungsnorm - nur ein Trostpflaster für die Betroffenen

Zürich (ots)

In Zukunft sollen Eigentümer jährlich automatisch eine Entschädigungszahlung erhalten, wenn ihre Liegenschaft an einer zu lauten Strasse oder Schiene liegt. Auch die von übermässigem Fluglärm Betroffenen sollen künftig durch das neue Verfahren entschädigt werden. Zur Kasse gebeten werden die Verursacher von Strassen-, Bahn- und Verkehrslärm. Nach heutigem System müssen die geschädigten Liegenschaftsbesitzer die Lärmverursacher auf Entschädigung für den Wertverlust ihrer Liegenschaft verklagen. Der HEV Schweiz steht einem solchen Systemwechsel grundsätzlich positiv gegenüber.

Bereits im Jahre 2012 hatte der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid beschlossen, dass lärmgeplagte Hauseigentümer eine automatische jährliche Ausgleichszahlung erhalten sollen. Ein weiteres Jahr ist vergangen, bis endlich Schwung in die Sache kommt. Der Hauseigentümerverband Schweiz fordert seit langem eine Verbesserung der komplizierten und langwierigen Verfahren für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen. Die Wertverluste von Immobilien durch Strassen-, Bahn- oder Fluglärm müssen endlich konsequent entschädigt werden und die Eigentümer dürfen nicht mehr länger im Unklaren über ihre Rechte gelassen werden.

Die bisherige richterliche Entschädigungspraxis soll einer neuen Reglung im Umweltschutzgesetz weichen. Neu sollen die betroffenen Liegenschaftsbesitzer einen periodischen Ausgleich für den Minderwert ihrer Liegenschaft erhalten. Durch die jährliche Ausrichtung der Entschädigung soll veränderten Verhältnissen Rechnung getragen werden. Nimmt die Lärmbelastung zu, so erhöht sich auch der Betrag der Ausgleichszahlung. Durch die neue Lärmausgleichsnorm (LAN) sollen Eigentümer von 839'000 Wohnungen jedes Jahr in den Genuss einer Entschädigungszahlung gelangen. Für viel Diskussionsstoff dürfte jedoch die Höhe der Ausgleichszahlungen sorgen. Nach Ansicht des Hauseigentümerverbandes Schweiz fallen diese mit Beträgen von CHF 200.- bis 500.- pro Wohnung viel zu tief aus.

"Es ist zu hoffen, dass durch die neue Lärmgesetzgebung Liegenschaftsbesitzer in Zukunft einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen und dass die Ausgleichszahlung mehr als bloss ein Trostpflaster wird", sagt NR Hans Egloff, Präsident des HEV Schweiz.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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