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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Wohnraumförderung mit zusätzlichen Vorschriften

Zürich (ots)

Der Bundesrat schlägt Massnahmen für mehr preisgünstigen Wohnraum vor. Der HEV Schweiz steht staatlichen Eingriffen im Wohnbereich generell skeptisch gegenüber. Sie führen häufig zu mehr Bürokratie und Eingriffen in die Eigentumsrechte. Positiv zu vermerken ist, dass der Bundesrat auf zusätzliche Eingriffe in die Mietzinsgestaltung verzichtet und keine neuen Fördertöpfe zur staatlichen Wohnraumförderung schaffen will.

In Teilen der Schweiz sind die Angebotspreise für Mietwohnungen stark angestiegen. Dies als Resultat der gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum vorab in den Zentren. Grund für die starke Nachfrage ist die Zuwanderung sowie der individuelle Wohnflächenmehrverbrauch. Die steigenden Mietzinsen sind dabei ein wichtiges Signal für Investoren, mehr in den Wohnungsbau zu investieren, was auch geschieht. Klar ist, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt rascher ändern kann, als Gesetze und Verordnungen angepasst werden können und dass unsere Wohnbedürfnisse von staatlicher Seite nur schwer gesteuert und vorherbestimmt werden können.

Die Möglichkeiten des Bundes in der Wohnraumförderung sind somit begrenzt. Seine Aufgabe ist es unserer Ansicht nach, gute Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau und für den Unterhalt und die Sanierung der bestehenden Gebäudesubstanz zu schaffen.

Der HEV Schweiz äussert sich zu den geplanten Massnahmen im Detail wie folgt:

   - Wohnraumförderungsgesetz (WFG): Gegen eine flexibleren 
     Ausgestaltung des "fonds de roulement", dem Fonds des Bundes zur
     Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträger, hat der Verband 
     nichts ein-zuwenden. Sie macht nicht zuletzt als Anpassung an 
     veränderte Marktverhältnisse Sinn. Die Anpassungen am Fonds 
     dürfen für den Bund jedoch nicht zu Mehrausgaben führen.
   - Raumplanungsgesetz (RPG): Die Förderung von preisgünstigem 
     Wohnraum via RPG läuft teilweise dem Ziel der haushälterischen 
     Bodennutzung zuwider, da günstiger Wohnraum meist zu einem 
     Mehrkonsum an Wohnfläche führt. Der HEV Schweiz steht den 
     Änderungen im Bereich der Planungsgesetze deshalb skeptisch 
     gegenüber. Die Mehrwertabgabe ist zur Entschädigung von 
     Rückzonungen gedacht. Die Verwendungszwecke dieser Abgabe 
     sollten nicht laufend weiter ausgeweitet werden.
   - Wohn- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG): Der HEV Schweiz lehnt
     eine Verlängerung des WEG-Programms ab. Der Wechsel in den 
     freien Wohnungsmarkt wird für die Bewohner, der vom Bund 
     subventionierten Wohnungen, laufend schwieriger, weil sich die 
     Marktpreise ständig weiter vom subventionierten Niveau 
     entfernen. Dieses Programm sollte schrittweise abgebaut werden.
   - Gebäudeprogramm: Die Beiträge hier werden den Eigentümern für 
     energetische Verbesserungen und die Einsparung am CO2-Ausstoss 
     ausbezahlt. Sie dienen der Umwelt und sollten deshalb weiterhin 
     unabhängig vom Gebäudewert oder dem Standort sein.
   - Formular für Vormietzins und energetische Sanierung: Das 
     geltende Mietrecht krankt bereits heute an zu vielen 
     komplizierten und unnötigen Formalismen. Der HEV Schweiz lehnt 
     zusätzliche Formularzwänge ab. Bereits heute muss der Vermieter 
     auf Begehren des Mieters hin, die Abrechnung der Erneuerung und 
     den Vormietzins offen legen. Der Transparenz ist somit genüge 
     getan.

Investitionen in den Wohnungsbau können nur schwer durch neue Gesetzesvorschriften, Formulare und Auflagen gefördert werden. Marktkonforme Massnahmen zur Schaffung von mehr preis-günstigem Wohnraum setzen auf Anreize zu höherer Ausnutzung bestehender Bauzonen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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