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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Bundesrat will Eigenmietwert abschaffen - Mehrbelastung für Wohneigentümer

Zürich (ots)

Der Bundesrat will den Eigenmietwert für die
Wohneigentümer abschaffen. Im Gegenzug sollen auch die 
Abzugsmöglichkeiten weitgehend abgeschafft werden. Der HEV Schweiz 
lehnt die Streichung des Unterhaltsabzugs sowie den ungenügenden 
Schuldzinsabzug ab. Der Verband hält an seiner Initiative fest.
Die heutige Eigenmietwertbesteuerung wird nach wie vor in breiten 
Kreisen als unbefriedigend erachtet. Die steuerliche Situation ist 
dem Erhalt sowie der Förderung der breiten Streuung des Wohneigentums
abträglich. Der HEV Schweiz hat daher am 23. Januar 2009 die 
Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" eingereicht. Der Bundesrat
lehnt die Initiative ab und will ihr einen indirekten Gegenvorschlag 
gegenüberstellen. Aufgrund der Vernehmlassung soll der Gegenvorschlag
leicht verbessert werden, indem auf die verfassungswidrige 
Zweitwohnungssteuer zumindest teilweise verzichtet wird.
Es mutet aber nach wie vor äusserst seltsam an, einer 
Volksinitiative zur Förderung des Wohneigentums auf dem Weg der 
Wohneigentumsbesteuerung einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der
statt zu einer steuerlichen Entlastung zu einer steuerlichen 
Mehrbelastung der Wohneigentümer führt. Trotz dem weit verbreiteten 
Wunsch nach Wohneigentum, ist die Wohneigentumsquote der Schweiz im 
internationalen Vergleich nach wie vor sehr tief. Der im 
Gegenvorschlag vorgesehene Systemwechsel (Abschaffung der 
Eigenmietwertbesteuerung) würde zu einer Umverteilung zulasten der 
Wohneigentümer führen. Neuerwerber sind auf Hypothekarkredite 
angewiesen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene massive Beschränkung des
Schuldzinsabzuges hätte namentlich für Wohneigentümer, die sich ihr 
Eigentum nur mit hohen Hypothekarkrediten leisten können, gravierende
Mehrbebelastungen zur Folge. Dies ist aus Sicht des HEV Schweiz 
inakzeptabel. Es gilt zu bedenken, dass zur Zeit die Hypothekarzinsen
immer noch auf einem extrem tiefen Niveau sind. Bei einem Anstieg der
Zinsen (pro memoria: im Jahre 1992 war der variable Hypothekarzins 
der Kantonalbanken bei 7%) würden etliche stark verschuldete 
Wohneigentümer - ohne den heutigen Schuldzinsabzug - steuerlich arg 
in Bedrängnis geraten.
Verfehlt ist nach Ansicht des HEV Schweiz auch die vom Bundesrat 
vorgeschlagene Streichung des Unterhaltsabzugs. Investitionen für den
Unterhalt von Privatliegenschaften dienen der Substanzerhaltung und 
kommen auch der Öffentlichkeit zu gute. Einerseits fördern sie die 
Bauwirtschaft und sind damit volkswirtschaftlich sinnvoll. 
Andererseits tragen sie zu einem positiven Landschafts- bzw. 
Städtebild bei. Es rechtfertigt sich daher, Unterhaltsabzüge auch 
beim Wegfall der Eigenmietwert-Besteuerung in einem beschränkten 
Umfang zum Abzug zuzulassen.
Position des HEV Schweiz
Der HEV hält uneingeschränkt an seiner Initiative "Sicheres Wohnen im
Alter" fest. Die Volksinitiative des HEV Schweiz ist eine ausgewogene
Lösung. Die geltende Wohneigentums-Besteuerung wirkt sich für die 
einzelnen Eigentümer sehr unterschiedlich aus, je nachdem wie hoch 
diese verschuldet sind. Eine Änderung des Steuersystems darf nicht 
einzelne Eigentümerkategorien gegenüber heute schlechter stellen. Die
HEV-Initiative fordert daher keine generelle Abkehr vom geltenden 
System. Die geltende fiskalische Belastung der Wohneigentümer mit 
einem fiktiven Einkommen (Eigenmietwertbesteuerung) beeinträchtigt 
jedoch das schuldenfreie Wohneigentum als Altersvorsorge, weil 
schuldenfreie Eigentümer steuerlich bestraft werden. Daher fordert 
der HEV Schweiz mit seiner Volksinitiative ein Wahlrecht für einen 
Systemwechsel bei Erreichen des AHV-Alters.
Eidgenössische Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter"
Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" will das schuldenfreie
Wohneigentum fördern. Diese sinnvolle Form der Altersvorsorge soll 
unterstützt und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als 
fiktives Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene 
Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der 
verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft 
werden, welche ihre Hypotheken zurückbezahlt haben und nun mit einem 
gegenüber der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bescheideneren Einkommen 
auskommen müssen. Es soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen im 
Rentenalter ermöglicht werden.
Weitere Informationen unter www.zwillingsinitiative.ch.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz Mobile: +41/79/642'28'82
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz Tel.: +41/44/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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