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HEV Schweiz

HEV Schweiz: HEV-Politik auf Erfolgskurs

Zürich (ots)

Anlässlich der Frühlings-Pressekonferenz stellt der
Hauseigentümerverband Schweiz seine wichtigsten Themen vor. Nebst der
Zwillingsinitiative stehen die Raumplanung sowie die 
Mietrechtsrevision im Vordergrund.
Die Zwillingsinitiative des Hauseigentümerverbandes besteht aus 
zwei voneinander unabhängigen eidgenössischen Volksinitiativen in den
Bereichen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen. Die beiden 
zeitgleichen Initiativen wurden am 23. Januar 2009 eingereicht. Die 
Eigenwert-Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" kam mit 111'861 
Unterschriften, die Bauspar-Initiative "Eigene vier Wände dank 
Bausparen" gar mit 120'460 Unterschriften zustande.
Sicheres Wohnen im Alter
Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" will das schuldenfreie
Wohneigentum fördern. Diese Form der Altersvorsorge soll unterstützt 
und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als fiktives 
Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene 
Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der 
verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft 
werden.
Eigene vier Wände dank Bausparen
Die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" will 
schweizweit ein Bausparmodell einführen. Heute hat die Schweiz eine 
sehr tiefe Wohneigentümerquote von lediglich 35%. Demgegenüber hat 
die grosse Mehrheit von 76% der Stimmberechtigten den Traum, eines 
Tages in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Mit der Einführung des 
Bausparmodells des HEV Schweiz soll dieser Traum Realität werden.
Dass das Bausparen ein Anliegen ist, welches der Schweizer 
Bevölkerung am Herzen liegt, zeigt die Tatsache, dass zwei 
Bauspar-Initiativen zustande kamen. Vergangenen Herbst wurde die 
"Eidgenössische Bausparinitiative" aus dem Baselland mit über 140'000
eingereicht.
Regelflut in der Raumplanung
Der HEV Schweiz steht der Vorlage des Bundesrats für das neue 
Raumentwicklungsgesetz äusserst kritisch gegenüber: Der Bundesrat 
sieht vor, das geltende Raumplanungsgesetz - bestehend aus 39 
Artikeln - durch ein neues Raumentwicklungsgesetz mit ganzen 87 
Artikeln zu ersetzen. Die Vorlage würde also keine Vereinfachung, 
sondern vielmehr eine Regelflut in der Raumplanung zur Folge haben.
Nach Ansicht des HEV Schweiz ist ein haushälterischerer Umgang mit
Grund und Boden durch Flexibilisierung und nicht durch planerische 
Zwangsmassnahmen zu erreichen. Heute behindern einschränkende 
Bestimmungen zu Abständen, Geschosszahlen, Höchstausnutzungsziffern 
usw.  oftmals eine verdichtete Bauweise und stehen somit der 
Eindämmung des Landverbrauchs entgegen. Um verdichtetes Bauen zu 
fördern, sind daher höhere Ausnützungsgrade in Zentren zuzulassen, 
Umnutzungen ehemaliger Industriebrachen zu erleichtern und flexible 
Möglichkeiten für Nutzungsübertragungen anzubieten.
Erneuerungsanreize fördern
Ein Grossteil des schweizerischen Baubestandes kommt langsam aber 
sicher in die Jahre. So wurden ganze 87 % der Wohnbauten vor 1990 
erstellt. Dies hat zur Folge, dass bei zahlreichen Gebäuden 
Sanierungen anstehen. Da im Gebäudebereich ein enormes Potential für 
die Verminderung von CO2-Emissionen liegt, begrüsst der HEV Schweiz 
die Einführung der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und von 
steuerlichen Anreizen für die Förderung energetischer Sanierungen. 
Der HEV Schweiz setzt sich für eine ungehinderte Umsetzung der vom 
Nationalrat beschlossenen Teilzweckbindung der CO2-Abgabe zur 
Förderung von energetischen Sanierungen im Gebäudebereich ein. Es 
bleibt zu hoffen, dass der Ständerat dem Nationalrat folgt und die 
Finanzierung der Förderprogramme sicherstellt.
Mietrechtsrevision gescheitert
Der HEV Schweiz ist erfreut über den konsequenten Entscheid der 
Rechtskommission des Nationalrates, die Bundesvorlage abzulehnen und 
auf eine Mietrechtsrevision zu verzichten. Die Bundesratsvorlage 
sieht vor, die Mieten nicht mehr an die Kosten (Hypothekarzinsen, 
Unterhalt, Betrieb), sondern an die Teuerung anzupassen (Indexmiete).
Die Gesetzesvorlage des Bundesrates übernimmt zwar alle Konzessionen 
der Vermieterseite, die Konzession der Mieterseite - die 
100%-Anbindung an den Landesindex der Konsumentenpreise - wurde 
jedoch fallengelassen. Stattdessen will der Bundesrat die Mieten an 
einen Spezialindex knüpfen.
Das geltende Recht ist trotz all seiner Schwächen noch immer 
gerechter als der Vorlage des Bundesrates. Die Regeln zur 
Mietzinsanpassung sind inzwischen wohl bekannt und haben sich in der 
Praxis eingespielt. Streitigkeiten über die Mietzinsgestaltung sind 
Einzelfälle. Eine Notwendigkeit für eine Mietrechtsrevision besteht 
daher nicht.

Kontakt:

HEV Schweiz
Dr. Rudolf Steiner, Präsident HEV Schweiz
Tel.: +41/62/212'13'60
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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