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Bundesamt für Polizei

Biometrischer Schweizer Pass: Neue technische Anforderungen

Bern (ots)

Bern, 29.03.05. Der Zeitplan zur Einführung eines
Schweizer Passes mit biometrischen Merkmalen muss aus Rücksicht auf 
neue technische Anforderungen der Staaten der Europäischen Union 
überprüft werden. Nötigenfalls wird der Einführungstermin 
verschoben. Ziel ist es, sicherzu-stellen, dass bei der Entwicklung 
eines biometrischen Schweizer Passes die europäischen Normen 
berücksichtigt werden können, von denen ein erster Teil Ende Februar 
definiert wurde. Dies schlägt der Projektausschuss «Biometrie in 
Schweizer Reiseausweisen» vor. Das letzte Wort in der Sache hat der 
Bundesrat.
Auslöser für die derzeit laufenden Bemühungen aller Länder zur 
Einführung eines biometrischen Passes ist vor allem die Forderung 
der USA, wonach alle ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellten 
Reisepässe - für eine visumsfreie Reise in und durch die USA - mit 
biometrischen Daten versehen sein müssen. Maschinenlesbare Pässe, 
die vor diesem Datum ausgestellt werden, werden von den USA gemäss 
deren Beschluss weiter für eine visumsfreie Ein- und Durchreise 
akzeptiert.
EU-Staaten formulieren weit reichende technische Anforderungen Die 
Staaten der Europäischen Union (EU) haben sich am 13. Dezember 2004 
dazu entschlossen, einen biometrischen Pass einzuführen. Am 28. 
Februar legte die EU-Kommission wichtige technische Normen fest, 
welche die noch zu entwickelnden Pässe der EU-Staaten erfüllen 
müssen. Gleichzeitig hat sie den Einführungstermin für biometrische 
Pässe auf Ende August 2006 festgelegt. Die beschlossenen Normen der 
EU-Staaten gehen, im Streben nach grösstmöglicher Fälschungs- und 
Datensicherheit, über die minimalen Anforderungen hinaus, welche die 
Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO im letzten Jahr 
festgelegt hatte und deren Erfüllung die USA verlangen.
Der Projektausschuss «Biometrie in Schweizer Reiseausweisen», in dem 
auch die Kantone vertreten sind, ist nach einer Prüfung des 
Entscheides der EU-Staaten zum Schluss gekommen, dass die 
technischen Normen der EU-Staaten bei der Entwicklung eines 
biometrischen Schweizer Passes berücksichtigt werden sollten. Eine 
Schweizer Sonderlösung müsste zu einem späteren Zeitpunkt unter 
Umständen mit hohen Kostenfolgen komplett erneuert werden, um sie 
mit den europäischen Normen kompatibel zu machen. Der Ausschuss 
vertritt daher die Ansicht, Entwicklung und Einführung des biomet- 
rischen Schweizer Passes müssten auf das Vorgehen der Staaten der EU 
abgestimmt werden. Nötigenfalls sei die ursprünglich für Ende 2005 
geplante Einführung des biometrischen Schweizer Passes zu 
verschieben.
Bundesrat Christoph Blocher, der Vorsteher des Eidgenössischen 
Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), hat den Ausschuss 
beauftragt, die Konsequenzen der neuen Ausgangslage umgehend zu 
prüfen und einen Antrag für das weitere Vorgehen zu formulieren. 
Dieser soll dann die Basis bilden für einen raschen Entscheid des 
Bundesrats.
Mit Pass 03 ohne Visum in die USA: Möglichst schnell bestellen Eine 
Verschiebung der Einführung biometrischer Schweizer Pässe hätte 
Konsequenzen für Schweizerinnen und Schweizer, die in der Zeit vom 
26. Oktober 2005 bis zur Einführung eines biometrischen Passes im 
Rahmen des so genannten Visa-Waiver-Programms ohne Visum in oder 
durch die USA reisen wollen: Sie müssen dafür sorgen, dass sie noch 
vor dem 26. Oktober 2005 in den Besitz eines Passes vom Modell 03 
kommen. Es empfiehlt sich, den Pass in der Wohngemeinde so schnell 
wie möglich zu bestellen, spätestens aber bis Mitte September, damit 
dieser noch vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt werden kann.
Bundesamt für Polizei
Mediendienst
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 / 324 13 91

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