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Bundesamt für Polizei

Bundesrat nimmt Kenntnis vom Bericht der Arbeitsgruppe "Rechtsextremismus"

Bern (ots)

Der Bundesrat hat vom Bericht der
interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, ihm
Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Im Bericht
werden verschiedene Massnahmen in der polizeilichen Prävention und
Repression sowie in der Forschung, Aufklärung und Bildung
vorgeschlagen.
Der Bundesrat hatte im Oktober 2000 das Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, Massnahmen gegen den
Rechtsextremismus zu koordinieren und ihm über deren Wirksamkeit zu
berichten. Mit dieser Aufgabe wurde eine interdepartementale
Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Polizei (BAP)
zusammen mit  Vertretungen aus dem EJPD, dem Eidg. Departement des
Innern (EDI) und dem Eidg. Departe-ment für Auswärtige
Angelegenheiten (EDA) betraut. Die Arbeitsgruppe stand unter der
Leitung von Urs von Daeniken, Chef Dienst für Analyse und Prävention
im BAP.
Die Ergebnisse sind im Bericht "Koordination und Umsetzung von
Massnahmen im Bereich Rechtsextremismus" zusammengefasst. Zusätzliche
Erkenntnisse liefert der Bericht "Ausstiegshilfen für Extremistinnen
und Extremisten auf der Rechten - Möglichkeiten und Potenziale für
die Schweiz", den das Schweizerische Forum für Migrationsstudien im
Auftrag der Arbeitsgruppe erstellt hat. In diesem Zusatzbericht raten
die Experten unter anderem von einem national geführten
Ausstiegsmodell für Rechtsextreme ab. Sie empfehlen jedoch das
Verfassen eines Handbuchs für Trägerschaften von Ausstiegsmodellen in
Gemeinden und Kantonen.
Propagandamaterial einziehen
Die Arbeitsgruppe macht in ihrem Bericht verschiedene
Empfehlungen: Die Beschlagnahmung und das Einziehen von
rassendiskriminierender oder zur Gewalt aufhetzender Propaganda
sollen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren
Sicherheit (BWIS) geregelt werden. Ferner sollen die
Bundeskompetenzen im Bereich präventiver Massnahmen so erweitert
werden, dass neben Terrorismus und gewalttätigem Extremismus auch
gewaltorientierter Extremismus verfolgt und damit rechtzeitig erkannt
werden kann.
Rassendiskriminierende Symbole und Vereinigungen verfolgen
Die Arbeitsgruppe schlägt weiter vor, das Strafgesetzbuch mit
einem neuen Straftatbestand zu ergänzen. Mit diesem sollen die
Verwendung von rassendiskriminierenden Zeichen wie etwa dem
Hakenkreuz und die Gründung rassendiskriminierender Vereinigungen
verfolgt werden können. Ausserdem sollen im Bundesgesetz über die
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs diejenigen Delikte
aufgenommen werden, die überwachungsfähig sind.
Sensibilisierungsarbeit verstärken und Forschung weiterführen
Die Arbeitsgruppe empfiehlt eine Verstärkung der
Sensibilisierungsarbeit der Eidgenössischen Kommission gegen
Rassismus in den Kantonen und Gemeinden. Sie befürwortet die
Bemühungen für den Aufbau eines landesweiten Netzes von
Beratungsstellen für die Opfer rassistischer Diskrimierungen.
Zudem rät das Team zur Weiterführung von Untersuchungen wie das
Nationale Forschungsprojekt zum "Rechtsextremismus" (NFP40). Die
Forschung erarbeitet wichtige Grundlagen für längerfristige
präventive Massnahmen.
Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme des Berichts beauftragt der
Bundesrat das EJPD, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu prüfen und
die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in den Gesamtkontext der
anderen Rechtssetzungsvorhaben im Bereich der inneren Sicherheit zu
stellen und ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu
unterbreiten.

Kontakt:

Jürg Bühler,
Bundesamt für Polizei,
Tel. +41 31 322 36 07

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