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Bundesamt für Justiz

Teilung eingezogener Vermögenswerte (SHARING) soll klar geregelt

Bern (ots)

Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen
Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Teilung
eingezogener Vermögenswerte ("Sharing") ist in der Vernehmlassung
grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Kritisiert wurde der
vorgeschlagene Teilungsschlüssel, und zur Frage der Zweckbindung der
eingezogenen Vermögenswerte gingen kontroverse Stellungnahmen ein.
Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis
genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
beauftragt, die Botschaft auszuarbeiten.
Die Vernehmlassungsteilnehmer anerkennen, dass die Aufteilung
eingezogener Vermögenswerte unter Kantonen, Bund und ausländischen
Staaten klar geregelt werden muss. Sie stimmen auch den Zielen des
Gesetzesentwurfes zu, der die am Strafverfahren beteiligten
Gemeinwesen entschädigen, die Zusammenarbeit und die Bekämpfung der
Kriminalität fördern und Kompetenzkonflikte entschärfen will.
Teilungsschlüssel wird beibehalten
Gemäss Vernehmlassungsentwurf sollen 5/10 der eingezogenen
Vermögenswerte jenem Gemeinwesen zustehen, dessen Behörden die
Untersuchung geleitet und die Einziehung ausgesprochen haben (Kanton
oder Bund). Die Kantone, wo sich die eingezogenen Werte befanden,
sollen 2/10 erhalten, weil sie am Strafverfahren mitgewirkt und oft
Untersuchungen gegen Finanzintermediäre eingeleitet haben. 3/10
sollen an den Bund gehen, da er die Kantone bei der Bekämpfung der
Kriminalität unterstützt. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer
erachten den Anteil des Bundes als zu hoch. Der Bundesrat will jedoch
am vorgeschlagenen Teilungsschlüssel festhalten. Mit den eingezogenen
Vermögenswerten können die beträchtlichen Mehrausgaben, die sich für
den Bund aufgrund der neuen Strafverfolgungskompetenzen in Fällen von
Organisierter Kriminalität, Geldwäscherei, Korruption und
Wirtschaftskriminalität ergeben, teilweise aufgefangen werden. Damit
trägt der Bundesrat auch der Stossrichtung einer vom Nationalrat
angenommenen Motion Rechnung, welche fordert, dass die Uebernahme von
zusätzlichen Strafverfolgunskompetenzen durch den Bund von den
Kantonen abgegolten werden soll.
Verzicht auf Zweckbindung
Fast alle Kantone begrüssen den Vorschlag des Bundesrates, auf
eine Zweckbindung der eingezogenen Vermögenswerte (z.B. für
Drogenprävention oder Entwicklungshilfe) zu verzichten. Die Parteien
sind unterschiedlicher Meinung: Die SP, die Grünen und die CSP
fordern eine Zweckbindung. Nach Ansicht der SVP sollen die Kantone
frei über die Einziehungen verfügen und der Bund seinen Anteil für
die Bekämpfung der Kriminalität verwenden. Die FDP widersetzt sich
jeglicher Zweckbindung. Gegen eine Zweckbindung sprechen sich auch
die Wirtschaftsverbände und die Strafverfolgungsbehörden aus, im
Gegensatz zu Organisationen im Bereich der Sucht- und
Entwicklungshilfe. Der Bundesrat will auf eine Zweckbindung
verzichten und lehnt eine Aufsplitterung der Einziehungserlöse ab.
Angesichts der Motion "Abgeltung von Kosten durch die Kantone für die
Uebernahme der Strafverfolgung durch den Bund", die der Nationalrat
am 29. November 2000 überwiesen hat, sollten die eingezogenen
Vermögenswerte in die allgemeinen Kassen von Bund und Kantonen
fliessen und für die Bekämpfung der Kriminalität eingesetzt werden
können.
Minimalbetrag wird auf 100 000 CHF herabgesetzt
Gemäss Vernehmlassungsentwurf werden die Teilungsregeln nur
angewandt, wenn der Bruttobetrag der eingezogenen Vermögenswerte
mindestens 500 000 CHF beträgt. Fünf Kantone und drei Parteien halten
diesen Minimalbetrag für zu hoch und beantragen eine Herabsetzung auf
100 000 CHF. Mit Blick auf die Praxis - gemäss einer Umfrage der
Eidgenössischen Finanzverwaltung wurden 1998 nur in sechs Kantonen
und 1999 nur in fünf Kantonen insgesamt mehr als 500 000 CHF
eingezogen - hat der Bundesrat entschieden, den Minimalbetrag auf 100
000 CHF herabzusetzen.
ots: Originaltext: BJ
Internet: www.newsaktuell.ch

Kontakt:

Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 41 33

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