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Bundesamt für Justiz

WEF: aus den Erfahrungen Lehren ziehen

Bern (ots)

Bundesrat hält Untersuchung durch unabhängige Persönlichkeit jedoch
für unnötig
Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, dass alle
betroffenen Behörden und Personen Lehren aus den Erfahrungen mit dem
diesjährigen World Economic Forum (WEF) in Davos ziehen. Die
Einsetzung einer unabhängigen Persönlichkeit, welche die Ereignisse
rund um den WEF zu untersuchen hätte, ist hingegen angesichts der
bereits laufenden Untersuchungen (vgl. unten) zurzeit nicht nötig.
Dies hält der Bundesrat in seinen Antwortschreiben an den
Schweizerischen Gewerkschaftsbund sowie an die Organisationen
"attac-Gen've" und "Association Suisse des Amis du Monde
Diplomatique" fest.
Der Bundesrat betrachtet es nicht als seine Aufgabe, die
Verhältnismässigkeit der von der Kantonspolizei Graubünden
getroffenen Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu
beurteilen. Da verschiedene Personen oder Organisationen eine
gerichtliche Beurteilung der polizeilichen Massnahmen anstreben, will
der Bundesrat dieser Beurteilung nicht vorgreifen. Zudem fällt die
Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Zusammenhang mit der
Durchführung des WEF im Wesentlichen in die kantonale Zuständigkeit
und Verantwortung. Der Bund hat die Kantonspolizei Graubünden
lediglich personell und materiell unterstützt. Der subsidiäre Einsatz
von Einheiten des Festungswachtskorps und der Armee beschränkte sich
auf Sicherungs- und Bewachungsaufgaben. Schliesslich weist der
Bundesrat in seinen Schreiben darauf hin, dass er seinen
Sicherheitsausschuss bereits vor zwei Monaten beauftragt hat, die den
Bund betreffenden Fragen zu analysieren. Im Uebrigen haben die
Regierungen von Graubünden und Zürich bereits beschlossen, die
Vorfälle im Zusammenhang mit dem WEF zu analysieren.

Kontakt:

Ridha Fraoua, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 40 49

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