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Bundeskanzlei BK

BK: Asylinitiative: Bundeskanzlei ersucht Kantone um Nachzählung

Bern (ots)

Stadt Bern zählt ihre Stimmzettel zur Eidgenössischen
Volksabstimmung vom 24. November über die Asylinitiative nach
Die Bundeskanzlei hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass 
die Stadt Bern ihre Stimmzettel zur Eidgenössischen Volksinitiative 
vom vergangenen Wochenende über die Asylinitiative von Hand 
nachzählt. Gleichzeitig hat sie in einem Schreiben an die 
Staatskanzleien die Kantone ersucht, bei ihren Gemeinden die 
angewandte Methode zur Eruierung der Ja- und der Nein-Stimmen 
abzuklären und dort, wo nötig, eine gesetzeskonforme Nachzählung zu 
veranlassen.
Die Stadt Bern hatte die eingegangenen gültigen Stimmzettel zur 
Eidgenössischen Volksabstimmung vom vergangenen Wochenende nicht von 
Hand ausgezählt, sondern gewogen. Die alleinige Verwendung 
technischer Hilfsmittel zwecks Ermittlung von Wahl- und 
Abstimmungsergebnissen ist zwar nicht grundsätzlich verboten, doch 
bedarf sie laut Artikel 84 des Bundesgesetzes über die Politischen 
Rechte der Genehmigung durch den Bundesrat. Eine solche ist weder 
der Stadt Bern noch einer anderen Gemeinde oder einem Kanton erteilt 
worden.
Die Bundeskanzlei bestreitet die Genauigkeit der 
Abstimmungsergebnisse durch den Einsatz technischer Hilfsmittel wie 
Waagen oder Zählmaschinen nicht. Um aber keinerlei Zweifel an der 
Korrektheit des Verfahrens und an der Richtigkeit des 
Abstimmungsresultats vom letzten Wochenende (knappe Ablehnung der 
Asylinitiative) aufkommen zu lassen, hat sich Bundeskanzlerin 
Annemarie Huber-Hotz am Dienstag in einem Schreiben an alle 
Staatskanzleien gewandt. Darin ersucht sie die Kantone, bei ihren 
Gemeinden nachzufragen, welche Methode für die Erhebung der Ja- und 
der Nein-Stimmen angewandt worden sind. Ueberall dort, wo 
ausschliesslich technische Hilfsmittel zur Anwendung gelangten, soll 
eine gesetzeskonforme Nachzählung von Hand veranlasst werden. Nur so 
kann laut Bundeskanzlerin Huber-Hotz die Glaubwürdigkeit des Staates 
und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das 
Abstimmungsverfahren gewahrt bleiben.
Bern, 26. November 2002
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information & Kommunikation

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