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Staatskanzlei Luzern

Erster Luzerner Dialog Sportpolitik thematisiert kantonales Sportförderungsgesetz

Luzern (ots)

Die Umsetzung des kantonalen Sportförderungsgesetzes stand am Mittwoch, 14. Mai 2014, beim ersten Luzerner Dialog Sportpolitik in Willisau im Zentrum. Die rund 50 Teilnehmenden waren sich einig, dass das neue Gesetz dem Sport im Kanton Luzern mehr Gewicht verleihen kann.

Am 1. Juli 2014 tritt das kantonale Sportförderungsgesetz in Kraft. Der erste Luzerner Dialog Sportpolitik vom Mittwoch, 14. Mai 2014, in Willisau nahm diese Aktualität auf und stiess bei den rund 50 anwesenden Gemeindevertretern, Verantwortlichen von Sportvereinen und -verbänden sowie weiteren wichtigen Partnern im Luzerner Sport auf grosses Interesse. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass das neue Gesetz eine grosse Chance bedeutet, dem Sport im Kanton Luzern mehr Gewicht zu verleihen.

Es wurde begrüsst, dass der Kanton Luzern im Gesetz den Auftrag erhält, ein sportpolitisches Konzept und ein kantonales Sportanlagenkonzept - welches die gezielte Realisierung von Sportanlagen ermöglicht - zu erstellen. Diese Projekte werden in den nächsten Monaten und Jahren die Ausrichtung des Sports im Kanton Luzern mitbestimmen.

Ehrenamtliches Engagement gefragt

Regierungsrat Guido Graf legte in seinem Einführungsreferat die Ausgangslage dar: «Mit dem kantonalen Sportförderungsgesetz haben wir ein schlankes und modernes Gesetz geschaffen, das uns eine gute Grundlage für die Sportförderung liefert.» Der Luzerner Sportminister betonte aber auch, dass die staatliche Sportförderung allein nicht ausreicht, sondern dass es in erster Linie den Einsatz auf kommunaler Ebene, auf Vereinsbasis und in den Verbänden durch viele ehrenamtlich tätige Trainer und Funktionäre braucht, um den Sport gemeinsam verwirklichen zu können.

Die Gemeinden sind zusammen mit den Sportvereinen und -verbänden die wichtigsten Sportförderer. Deshalb ist es wichtig, dass Gemeinden regional zusammenarbeiten die neue Gesetzgebung deren Bemühungen um einen starken Sport im Kanton Luzern unterstützt. So sieht das neue Gesetz zum Beispiel die Unterstützung von lokalen Bewegungs- und Sportnetzen sowie die Förderung des freiwilligen Schulsports vor.

Bundesgesetz als Basis

In ihren Vorträgen erklärten Markus Kälin, Leiter der Sportförderung, und Rolf Frick, Leiter des Rechtsdienstes des Gesundheits- und Sozialdepartements, die Zusammenhänge und die Vernetzung der neuen Gesetzgebung mit den verschiedenen Sportorganisationen in der Schweiz. So sind das Bundesamt für Sport BASPO, Swiss Olympic und auch die nationalen und regionalen Sportverbände wichtige Partner des Luzerner Sports. «Als Basis diente uns das Bundesgesetz zur Förderung des Sports vom 1. Oktober 2012. Das kantonale Sportförderungsgesetz ergänzt die schweizerische Gesetzgebung», sagte Markus Kälin.

Philipp Wermelinger, Beauftragter für Sport und Bewegung im Kanton Luzern, stellte schliesslich die bereits laufende Sport- und Bewegungsprojekte vor. In einem Ausblick schilderte er auch mögliche zukünftige Aktivitäten der Sportförderung Kanton Luzern, basierend auf dem neuen Gesetz. So sollen beispielsweise das Angebot im freiwilligen Schulsport weiterentwickelt, mehr Koordinationsaufgaben im Erwachsenensport übernommen und neben dem Breitensport auch der Leistungssport gefördert werden.

Luzerner Dialog Sportpolitik soll sich etablieren

Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern hat mit dem «Luzerner Dialog Sportpolitik» eine neue Plattform geschaffen. Diese Veranstaltung hat zum Ziel, den Austausch der verschiedenen Akteure im Bereich Sport zu fördern. Eingeladen sind Gemeindevertreter, Verantwortliche von Sportvereinen und -verbänden sowie weitere wichtige Partner im Luzerner Sport. Die Plattform ermöglicht, aktuelle Fragen gemeinsam zu diskutieren, Probleme aufzudecken und Lösungsansätze anzustossen. Der Luzerner Dialog Sportpolitik soll in Zukunft jährlich stattfinden.

Bild:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11817_20140515_Sport.JPG 

(v.l.) Dr. iur. Rolf Frick (Leiter Rechtsdienst Gesundheits- und Sozialdepartement), Philipp Wermelinger (Beauftragter Sport und Bewegung Sportförderung Kanton Luzern), Markus Kälin (Leiter Sportförderung Kanton Luzern), Regierungsrat Guido Graf (Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement Kanton Luzern), Peter Bär (Leiter Sportamt Kanton Thurgau)

© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern: www.lu.ch

Kontakt:

Markus Kälin
Leiter Sportförderung
Kanton Luzern
041 228 52 72

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