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Staatskanzlei Luzern

Pflege- und Spitalfinanzierung Kanton Luzern: Die Zahlen 2012 liegen vor

Luzern (ots)

In der Pflegefinanzierung sind die Kosten für die Gemeinden im Vergleich zum Vorjahr um 5 Millionen Franken gestiegen, dies aufgrund der höheren Nachfrage nach Spitexleistungen und Pflegebetten. Die Einführung der neuen Pflegefinanzierung im 2011 brachte damit den Luzernern Gemeinden bisher Mehrkosten von 51.5 Millionen Franken. Im Gegenzug bedeutet die Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 für den Kanton Luzern Mehrkosten von 50 Millionen Franken.

Per 2011 ist die neue Pflegefinanzierungen in Kraft getreten, per 2012 die neue Spitalfinanzierung. Diese beiden Änderungen im Krankenversicherungsgesetz KVG haben finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden und den Kanton. Um die Entwicklung dieser Kosten zu kennen, führt der Kanton Luzern jährlich eine Evaluation durch. LUSTAT Statistik Luzern hat die Zahlen für das Jahr 2012 ermittelt. Eine Projektgruppe bestehend aus Vertretern des Gesundheits- und Sozialdepartements, des Finanzdepartements und des Verbands Luzerner Gemeinden VLG hat diese Zahlen analysiert.

Pflegefinanzierung: Grössere Nachfrage nach Leistungen

Im Bereich der Pflegefinanzierung haben die Luzerner Gemeinden im Jahr 2012 Kosten in der Höhe von 100 Millionen Franken ausgewiesen. Dies sind 5 Millionen Franken mehr als im Vorjahr, was einer Kostensteigerung um 5 Prozent entspricht. «Diese Mehrkosten lassen sich mit einer höheren Nachfrage nach Leistungen begründen», erklärt Daniel Wicki, Leiter Soziales und Arbeit, Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern. «Unter anderem betreute im Jahr 2012 die Spitex mehr Patientinnen und Patienten. Zudem ist die Zahl der Pflegetage in den Heimen gestiegen.»

Mit der vorliegenden Evaluation ist nun bei der Pflege die Kostenentwicklung aus zwei Jahren bekannt. Der Systemwechsel zur neuen Pflegefinanzierung auf das Jahr 2011 hatte für die Gemeinden eine Mehrbelastung von 46,5 Millionen Franken zur Folge. Eine finanzielle Entlastung erfolgte bei den Heimbewohnern. Die Mehrkosten im 2011 lagen über den vom Regierungsrat in der Botschaft zur neuen Pflegefinanzierung prognostizierten rund 40 Millionen Franken. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von VLG, einzelnen Gemeinden, LUSTAT und Gesundheits- und Sozialdepartement hatte die Evaluationsmethode und die Ergebnisse der Evaluation kritisch überprüft. Das Vorgehen und die ausgewiesenen Zahlen wird von dieser als verlässlich bezeichnet.

Tarifentscheid des Bundesverwaltungsgerichts noch hängig

Erstmals evaluiert sind die Mehrkosten, die durch den Systemwechsel im Bereich der Spitalfinanzierung entstanden sind. Die Zahlen seien jedoch nur provisorisch, warnt Regierungsrat Guido Graf. «Aufgrund von Einsprachen stehen die definitiven Baserates für stationäre Spitalbehandlungen noch nicht fest. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch ausstehend.» Gemäss den provisorischen Berechnungen belasten die stationären Spital- und Klinikaufenthalte die Rechnung 2012 des Kantons Luzern mit Kosten von insgesamt 300 Millionen Franken. Im Vergleich zum Jahr 2010, dem Jahr zum Systemwechsel zur Pflegefinanzierung, sind die Kosten um 50 Millionen Franken gestiegen. «Dies liegt im Bereich unserer Erwartungen», sagt Guido Graf. Begründen lassen sich diese Mehrkosten damit, dass sich die Kantone neu an sämtlichen Klinikaufenthalten finanziell beteiligen müssen. Mit der freien Spitalwahl kann der Bürger entscheiden, in welchem Listenspital er sich behandeln lassen möchte. Vor der Einführung der neuen Spitalfinanzierung beteiligte sich der Kanton nicht an Behandlungen z.B in Privatspitälern oder bei medizinisch nicht indizierten Fällen in ausserkantonalen Spitälern. Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung erfolgte eine Entlastung bei den Krankenkassen im Zusatzversicherungsbereich.

Box: Rechenschaftsbericht für Kantonsrat

Mit der neuen Pflegefinanzierung per 2011 und der neuen Spitalfinanzierung per 2012 ist schweizweit die Abgeltung für Leistungen in der Pflege und der Spitalbehandlungen neu geregelt worden. Bei der Pflege betrifft der Systemwechsel die Gemeinden, die neue Spitalfinanzierung betrifft den Kanton. Der Kanton Luzern führt in Zusammenarbeit mit dem Verband Luzerner Gemeinden VLG eine jährliche Evaluation der Kostenentwicklung durch. 2015 wird dem Kantonsrat ein einziger Rechenschaftsbericht zugestellt zu den Auswirkungen der Pflegefinanzierung und der Spitalfinanzierung über einen längeren Zeitraum.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

Flächendeckende Grundversorgung

Kontakt:

Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
041 228 60 81 (erreichbar von 14.15 bis 15.15 Uhr)

Daniel Wicki (Pflegefinanzierung)
Leiter Soziales und Arbeit Gesundheits- und Sozialdepartement
041 228 60 80

David Dürr (Spitalfinanzierung)
Leiter Dienststelle Gesundheit Gesundheits- und Sozialdepartement
041 228 59 60

Erwin Arnold
Sozialvorsteher/Kantonsrat, Buchrain Vorstandsmitglied Verband
Luzerner Gemeinden VLG Leiter Bereich Gesundheit uns Soziales
041 444 20 40

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