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Staatskanzlei Luzern

Vorübergehende Steuererhöhung um 1/10 Einheit notwendig

Luzern (ots)

Trotz dem Projekt «Leistungen und Strukturen» und zusätzlichen Einsparungen bleibt die Finanzlage im Kanton Luzern angespannt und macht eine kurzfristige, zeitlich begrenzte Entlastung in Form einer Steuererhöhung um eine Zehntelseinheit nötig. Den entsprechenden Antrag unterbreitet die Luzerner Regierung dem Kantonsrat zusammen mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2014 bis 2017, der am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Der Luzerner Regierungsrat hatte die Öffentlichkeit bereits Ende September 2013 über das schwierige finanzpolitische Umfeld orientiert. Es ist geprägt von wachsenden Leistungsmengen, zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen sowie von Einnahmen, die steigend sind, aber unter den Erwartungen des Vorjahres liegen. Weil der Kanton Luzern an Ressourcenstärke gewonnen hat, fehlen ihm für das kommende Jahr 21,7 Mio. Franken aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) gegenüber 2013. Erschwerend kommt hinzu, dass die Hochrechnung für das Jahr 2013 von einem Aufwandüberschuss von rund 60 Mio. Franken ausgeht (budgetiert war noch ein Fehlbetrag von 11,1 Mio. Franken). Die Steuererträge wachsen jährlich, jedoch weniger stark als im letzten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) eingerechnet.

Diese Kumulation von zusätzlichen finanziellen Herausforderungen ruft nach kurzfristigen Entlastungsmassnahmen. Deshalb hat der Regierungsrat einerseits gegenüber den Vorgaben des AFP 2013-2016 bereits Sparmassnahmen im Gesamtvolumen von 91,6 Mio. Franken vorgenommen. Zu diesen Massnahmen zählt unter anderem 2014 ein Nullwachstum bei den Löhnen der kantonalen Angestellten. Dank der grossen Anstrengungen kann das Ausgabenwachstum für 2014 auf 0,7 Prozent reduziert werden. Es liegt damit deutlich unter dem voraussichtlichen BIP Wachstum von 2,3 Prozent.

Diese Anstrengungen reichen aber nicht aus. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat zusätzlich die Erhöhung des Staatssteuerfusses für die Jahre 2014 bis 2016 von 1,5 auf 1,6 Einheiten. Das ergibt jährlich gegen 60 Mio. Franken Mehreinnahmen. Eine Steuerfusserhöhung um 1/10 Einheit betrifft gleichermassen die natürlichen wie die juristischen Personen. Für die Planjahre 2015-17 sowie für die Folgejahre werden verschiedene weitere Sparmassnahmen aufgegleist, damit die Steuern ab 2017 wieder auf 1,5 Einheiten gesenkt werden können.

Kostenwachstum weiter abflachen

Gesamthaft resultiert damit im AFP 2014-2017 für das Jahr 2014 bei Aufwendungen von 3'600,1 Mio. Franken ein Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von 11,6 Mio. Franken. In der Geldflussrechnung, die für die Schuldenbremse ausschlaggebend ist, ergibt sich dennoch ein Geldabfluss von 2,1 Mio. Franken. Im Voranschlag bleiben die Nettoinvestitionen im Jahr 2014 mit 139,9 Mio. Franken hoch, und das Geldfluss-Investitions-Verhältnis liegt dank des Ertragsüberschusses 1,5 Prozent unter der anvisierten Marke von 100 Prozent. Trotz mittelfristig steigenden Steuereinnahmen für die Planjahre bis 2017 müsse es gelingen, das Kostenwachstum weiter abzuflachen und den Ausgleich herzustellen, erklärte der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann an der Medienorientierung. Eine Lastenverschiebung vom Kanton an die Gemeinden findet nicht statt.

Neues Projekt «Leistungen und Strukturen II» notwendig

Bereits im Jahr 2012 hat der Kantonsrat mit dem Projekt «Leistungen und Strukturen» Entlastungen von 56,6 Mio. Franken für 2013 bzw. 109,0 Mio. Franken für 2014 beschlossen. Um die Vorgaben der gesetzlichen Schuldenbremse auch in den Planjahren einhalten zu können, sind im Rahmen des Projektes «Leistungen und Strukturen II» 60 Mio. Franken für 2015, 70 Mio. Franken für 2016 bzw. 90 Mio. Franken für 2017 einzusparen. Darüber hinaus hat der Regierungsrat die Überprüfung des Aufwandes bei BAK Basel in Auftrag gegeben, um das Potenzial für weitere Steigerungen der Effektivität und Effizienz und somit für zusätzliche Aufwandsenkungen zu ermitteln.

Für das Budgetjahr 2014 haben die beiden grössten Hauptaufgaben, die Bildung und das Gesundheitswesen, ihre Kosten mit Steigerungen von 0,6 bzw. 0,2 Prozent im Griff. Bis 2017 wird im Bereich Bildung mit einem Kostenanstieg von 39,6 Mio. Franken gegenüber 2013 (+6,3 Prozent) auf 670,3 Mio. Franken gerechnet. Im Bildungswesen führen primär das Mengenwachstum an den Volks- und Hochschulen zum Kostenanstieg. Im Gesundheitsbereich wird mit einem Kostenanstieg um 60,1 Mio. Franken (+ 20,2 Prozent) auf 357,6 Mio. Franken gerechnet. Die Herausforderungen im Gesundheitswesen liegen im Wesentlichen beim steigenden Kostenanteil des Kantons, welcher im Jahr 2017 55 Prozent erreicht haben wird (gegenüber 45 Prozent der Versicherer), sowie bei der noch fehlenden definitiven Höhe der Fallpauschalen (Baserates). Neben den ohnehin grossen Sparmassnahmen wäre bei einem Verzicht auf eine Steuererhöhung ein radikaler Leistungsabbau zu gewärtigen.

Festhalten an der Steuerstrategie

Regierungsrat Marcel Schwerzmann betonte vor den Medien, dass eine befristete Erhöhung des Staatssteuerfusses keine Abkehr von der Steuer- und Standortstrategie bedeute, sondern als kurzfristige Entlastungsmassnahme diene. Die Planung sieht vor, im Jahr 2017 den Steuerfuss wieder auf 1,5 Einheiten zu senken. Das neue Finanzleitbild nimmt sowohl den Regierungs- als auch den Kantonsrat in die Pflicht, konsequent die Voraussetzungen für einen Ausstieg zu schaffen. Es versteht sich in erster Linie als ein Instrument, um die Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen, wie Finanzdirektor Schwerzmann betonte.

Der Regierungsrat ist sich der speziellen finanzpolitischen Situation bewusst und hat die notwendigen Massnahmen und Instrumente definiert, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Keinerlei Bereitschaft signalisiert die Luzerner Regierung hinsichtlich einer Lockerung der Schuldenbremse. Dank dieser Bremse hat es der Kanton Luzern mit grossen Anstrengungen geschafft, aus der Schuldenwirtschaft des letzten Jahrhunderts wieder herauszufinden. Eine Neuverschuldung steht deshalb für den Regierungsrat ausser Diskussion.

Der Kantonsrat behandelt den Aufgaben- und Finanzplan 2014-2017, der auch den Staatsvoranschlag 2014 enthält, in der Dezembersession 2013.

Anhänge:

- AFP 2014-2017: Präsentation anlässlich der Medienorientierung

- Überleitung vom AFP 2013-2016 zum AFP 2014-2017

- Bild: Finanzdirektor Marcel Schwerzmann (r.) und Hansjörg Kaufmann, Leiter Dienststelle Finanzen.

Anhänge:

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11334_20131029_MO_afp.pdf

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11334_20131029_Ueberl.pdf

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11334_20131029_AFP.JPG

Kontakt:

Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Finanzdirektor
041 228 55 41
marcel.schwerzmann@lu.ch

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