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Staatskanzlei Luzern

Kommission stimmt Bürgschaft für HFGZ-Neubau zu

Luzern (ots)

Die Kommission Erziehung Bildung und Kultur des Kantonsrates EBKK sagt ja zur Bürgschaft von maximum 20 Millionen Franken für einen Neubau der Höheren Fachschule Gesundheit Zentralschweiz HFGZ. Um Synergien zu nutzen, soll das Projekt auf dem Areal des Luzerner Kantonsspitals LUKS in Luzern umgesetzt werden.

An ihrer Sitzung vom 14. Oktober sagte die EBKK unter dem Präsidium von Christian Graber (SVP) mit 10:0 bei 3 Enthaltungen ja zum Entwurf des Dekrets über einen Sonderkredit für eine Bürgschaft für den Schulhausneubau der Höheren Fachschule Gesundheit Zentralschweiz (B 84).

Mit der HFGZ hat Luzern eine erfolgreiche Schule, die mit dem Neubau für die Herausforderungen der Berufsbildung in der Pflege gewappnet sein wird. Der Fachkräftemangel in der Pflege muss aus Sicht der EBKK mit allen Mitteln zügig angegangen werden. Es ist sehr wichtig, dass hier in Luzern für die ganze Zentralschweiz eigene Fachleute ausgebildet werden. Die aktuellen Räume genügen weder infrastrukturmässig noch baulich.

Hintergrund dieses Projekts bildet die Masterplanung auf dem Gelände des Luzerner Kantonsspitals in Luzern. Der Neubau der HFGZ auf der anvisierten Parzelle wird in Modulen erfolgen. Dies ist für die Flexibilität der Nutzung in der Zukunft wichtig.

Synergien auf dem Areal

Die Synergien auf dem Gelände des Kantonsspitals Luzern sind für die EBKK überzeugend: Die Dozierenden arbeiten zu einem grossen Teil auf dem Gelände. Das LUKS liefert zudem den Hauptharst der Studierenden. Ursprünglich wurden acht verschiedene Standorte im Kanton Luzern und der Zentralschweiz geprüft. Für den Standort Luzern sprachen die gute Erreichbarkeit, das breite Angebot und die Nähe zum Kantonsspital.

Die HFGZ ist die Ausbildungsstätte der Zentralschweizer Kantone. Bauherrin ist die Stiftung Berufsbildung Gesundheit Zentralschweiz. Sie benötigt zur Realisierung des Projekts 35 Millionen Franken Fremdmittel. Zwar gibt es seit 2012 höhere Pro-Kopf Beiträge durch die Konkordatskantone, doch diese reichen nicht aus. Luzern ist Standortkanton und die Bürgschaft kann als Abgeltung des Standortvorteils betrachtet werden.

Die Bürgschaft im Umfang von maximal 20 Millionen Franken belastet weder Erfolgs- noch Investitionsrechnung. Auch tangiert sie die Schuldenbremse des Kantons nicht. Der Baurechtsvertrag ist formal der gleiche wie der mit dem LUKS. Er läuft ebenfalls bis 2060.

Erfolgsmodell wird gestärkt

Nächstes Jahr soll ein Wettbewerb über das Projekt ausgeschrieben werden. Dieser wie die Jurierung und Bauführung liegt bei der Dienststelle Immobilien des Kantons.

Die EBKK ist überzeugt, dass das Projekt das Erfolgsmodell des dualen praktischen Ausbildungsweges weiter stärkt. Ihr ist zudem die enge Begleitung der Finanzkontrolle ein wichtiges Anliegen.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung der folgenden Schwerpunkte in der Luzerner Kantonsstrategie: Flächendeckende Grundversorgung, Innovations- und Wissenstransfer

Kontakt:

Christian Graber
Präsident EBKK
079 626 07 27

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