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Staatskanzlei Luzern

Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern: Beschwerdeverfahren sistiert

Luzern (ots)

Der Luzerner Bildungs- und Kulturdirektor Reto Wyss hat entschieden, das Beschwerdeverfahren gegen die Unterschutzstellung der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern (ZHB) auszusetzen, bis ein konkretes Neubauprojekt vorliegt und die bau- und planungsrechtliche Situation geklärt ist. Bis dahin wird die ZHB nicht ins Denkmalverzeichnis eingetragen.

Ob die sanierungsbedürftige Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern (ZHB) unter Schutz gestellt wird, soll nach dem Willen von Regierungsrat Reto Wyss erst entschieden werden, wenn ein konkretes Neubauprojekt vorliegt und die bau- und planungsrechtliche Situation geklärt ist. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Klärung des baurechtlichen Potenzials des Grundstückes einen Einfluss auf den Beschwerdeentscheid haben könnte, begründet Reto Wyss den Aufschub. Wyss ist als Bildungs- und Kulturdirektor von Amtes wegen zuständig für den Beschwerdeentscheid.

Weil das bestehende ZHB-Gebäude bis zum Vorliegen eines Neubauprojektes nicht unmittelbar bedroht ist, hat der Bildungs- und Kulturdirektor ausserdem der Beschwerde gegen die Unterschutzstellung die aufschiebende Wirkung erteilt. Das heisst, dass die ZHB nicht sofort ins kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen wird.

Die ZHB war von der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur am 7. Januar 2013 unter Denkmalschutz gestellt worden. Gegen diesen Entscheid gingen beim Bildungs- und Kulturdepartement zwei Beschwerden ein. Eine Beschwerde stammt von der Dienststelle Immobilien in Vertretung des Regierungsrates, die andere von Kantonsrätin Andrea Gmür-Schönenberger und fünf weiteren Kantonsratsmitgliedern.

Der Kantonsrat hatte am 6. November 2012 die Motion Andrea Gmür-Schönenberger (M 219) erheblich erklärt und den Abriss und Neubau der ZHB sowie die Integration des Kantonsgerichtes in das neue Gebäude verlangt. Die Dienststelle Immobilien ist derzeit mit den entsprechenden Planungsarbeiten befasst.

Zum Schutz der Verfahrensgeheimnisse werden zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte erteilt. Gegen den Sistierungsentscheid des Bildungs- und Kulturdirektors kann innert 30 Tagen Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Luzerner Verwaltungsgericht erhoben werden.

Kontakt:

Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel.: +41/41/228'52'01 (heute von 10-11 Uhr)

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