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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Modell der Ausbildungsbeiträge: öffentliche und private Darlehen ergänzen Stipendien

Luzern (ots)

Der Regierungsrat schickt das neue Stipendiengesetz in die breite Vernehmlassung. Die wichtigsten Neuerungen sind die Beitragsgewährung sowohl durch Stipendien wie auch durch kantonale und private Darlehen sowie die Gleichstellung der Bildungswege. Vorgesehen ist ein jährlicher Stipendienaufwand von 10,5 Millionen Franken. Die Vernehmlassung dauert bis 10. September 2012.

"Mit dem Luzerner Modell im Stipendienwesen betreten wir schweizweit Neuland - und ich bin überzeugt, dass dieser Weg ein starkes Signal für den Bildungsplatz Luzern und Zentralschweiz sein wird": Mit diesen Worten umriss Regierungsrat und Bildungsdirektor Reto Wyss die Vorlage des neuen Stipendiengesetzes am Mittwoch an einer Medienkonferenz. Der Gesetzesentwurf wird in diesen Tagen in eine breite Vernehmlassung geschickt. Die dynamische Entwicklung des Bildungsangebots im Kanton Luzern soll mit einer innovativen und zukunftsgerichteten Lösung bei der individuellen Ausbildungsförderung flankiert werden. Diese Absicht werde, so Reto Wyss, durch die Partnerschaft zur Bildungsfinanzierung dokumentiert, die Kanton und Private eingehen.

Eckpunkte des Luzerner Modells Josef Widmer, Leiter der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, skizzierte an der Medienkonferenz die Details des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) und das darin skizzierte Luzerner Modell:Die Form der Beitragsgewährung erfolgt nach dem Kaskadenprinzip: Stipendien für einen Grundbedarf und zugunsten eines gezielten Kreises von Bezügerinnen und Bezügern; kantonale Darlehen für einen erweiterten Bedarf und einen grösseren Kreis von Bezügerinnen und Bezügern; und private Darlehen für alle, die ein realistisches Ausbildungsprojekt verfolgen.

Die Beitragsberechnung richtet sich auch künftig nach dem konkreten Bedarf des Einzelnen. Allerdings basiert die Berechnung nicht mehr auf theoretischen Werten, sondern auf realen Kosten. Die Lebenshaltungskosten nutzen die Pauschalen gemäss den Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Wohn- und Gesundheitskosten richten sich nach regionalen Durchsch nittswerten oder nach kantonalen Richtprämien.

Die bisherige Elternbeitrags-Tabelle wird durch ein Familienbudget gemäss SKOS-Methodik ersetzt. Dabei wird nicht mehr auf das steuerbare, sondern das effektive Einkommen und Vermögen abgestützt, um die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abzubilden. Die dadurch höheren Elternbeiträge werden durch Freibeträge abgefedert.

Die Beitragsgewährung erfolgt nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien, die ermöglichen, dass die Gesuchstellenden via Stipendienrechner selber prüfen können, ob sie einen Beitrag erwarten können oder nicht. Damit wird zum einen die Kundenfreundlichkeit massiv verbessert und zum andern die Zahl der Gesuchsabweisungen und der damit verbundene administrative Aufwand deutlich gesenkt.

Die Darlehen werden als wirkungsvolles Instrument der individuellen Ausbildungsförderung aufgewertet. Die kantonalen Darlehen können weiterhin durch Banken ausge richtet werden. Neu hinzu kommt die Möglichkeit, dass Gesuchstellende private Darlehen beziehen können, auch wenn sie nicht alle kantonalen Beitragsvoraussetzungen erfüllen. Der Kanton kann sich künftig an solchen privaten Darlehen finanziell beteiligen.

Der Tatsache, dass in der heutigen Bildungslandschaft verschiedene Wege zum gleichen Abschluss führen, wird Rechnung getragen, indem alle Wege einander gleichgestellt werden. Ob beispielsweise ein Hochschulabschluss via Berufslehre und Berufsmatura oder via gymnasiale Matura erreicht wird, macht finanziell keinen Unterschied mehr.

Ausbildungsbeiträge erzielen dann die erhoffte Wirkung, wenn sie mit einer professionellen Laufbahnberatung verbunden werden. Der Gesetzesentwurf schafft die entsprechende rechtliche Grundlage und stellt damit sicher, dass Beiträge für realistische Ausbildungsziele gesprochen werden und dass die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten besprochen und gezielt ausgeschöpft werden. Für die Gewährung von privaten Darlehen durch Bildungsinvestoren und den damit verbundenen Beratungsprozess ist vorgesehen, mit dem gemeinnützigen Verein studienaktie.org zusammenarbeiten. Dieser Verein verfügt über Erfahrungen in der Ermöglichung von Bildungsvorhaben.

Kanton Luzern verbessert seine Position

Als Kostendach für die künftigen Ausbildungsbeiträge sind 13,7 Mio. Franken vorgesehen, davon 10,5 Millionen Franken Stipendien. Das ist insgesamt rund eine halbe Million mehr als 2011. Durch die stärkere Fokussierung dürfte das durchschnittliche Stipendium mit dem neuen Gesetz von Fr. 4'800 auf Fr. 6'700, das durchschnittliche Darlehen von Fr. 2'600 auf Fr. 5'400 ansteigen. Im interkantonalen Vergleich verbessert der Kanton Luzern dadurch seine Position deutlich.

Die Vorlage wird in diesen Tagen in die Vernehmlassung bei interessierten Organisationen, Parteien und Departementen geschickt. Am 21. und am 23. August werden in Luzern bzw. in Sursee öffentliche Informationsveranstaltungen stattfinden. Das Verfahren dauert bis zum 10. September 2012, danach werden die Ergebnisse ausgewertet und verarbeitet, so dass das bereinigte Gesetz dem Regierungsrat und dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Vorgesehen ist, das Gesetz per 1. August 2013 in Kraft zu setzen.

Kontakt:

Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel.: +41/41/228'52'03
E-Mail: reto.wyss@lu.ch

Josef Widmer
Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Tel.: +41/41/228'52'25
E-Mail: josef.widmer@lu.ch

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