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Staatskanzlei Luzern

Planungs- und Finanzkommission weist Voranschlag 2012 zurück

Luzern (ots)

Die Planungs- und Finanzkommission des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Erwin Arnold (CVP, Buchrain) diverse Finanzvorlagen vorberaten. Unter anderen wurde das Legislaturprogramm 2012-2015 sowie der Aufgaben- und Finanzplan AFP 2012-2015 mit Voranschlag 2012 behandelt.

Die PFK hat das Legislaturprogramm (B 20) mit wenigen Enthaltungen einstimmig zur Kenntnis genommen. Sie beantragt dem Kantonsrat aber die folgende Bemerkung: Der Kanton Luzern fördert neben der Zusammenarbeit mit Zürich und Aargau auch die Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen im gegenseitigen Interesse zur Stärkung der Zentralschweiz und zur gemeinsamen Positionierung gegenüber dem Bund. Die Vorlage des Regierungsrates äusserte sich zur Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen nicht.

Schwieriges Jahr

Die Kommission nahm den Voranschlag 2012 und den AFP 2012-2015 (B 22) mit grösster Zurückhaltung und Skepsis auf. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass das Voranschlagsjahr 2012 in vielerlei Hinsicht ein schwieriges Jahr darstellt. Es ist geprägt von einem ungünstigen konjunkturellen Umfeld, von wegfallenden Erträgen aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank SNB, von tieferen Erträgen aus dem NFA-Ressourcenausgleich sowie von einem starken Ausgabenwachstum insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit. Die PFK kritisiert, dass das Ausgabenwachstum 2012 trotz Sparbekenntnissen der Regierung über dem Wachstum des Bruttoinlandprodukts liegt.

Zur Einhaltung der jährlichen Vorgaben gemäss der neuen Schuldenbremse - diese ergibt sich aus dem Gesetz über Finanzen und Leistungen FLG - beantragt der Regierungsrat eine Erhöhung der Staatssteuern um einen Zehntel einer Einheit auf 1,60 Einheiten. Dies, weil es trotz Sparanstrengungen während des Budgetprozesses nicht gelungen sei, die entstandene Finanzierungslücke vollständig zu schliessen. Die Erhöhung des Steuerfusses solle aber rückgängig gemacht werden, sobald die teilweise SNB Gewinnausschüttung wieder gesichert sei. Die Erfolgsrechnung würde so im Voranschlag 2012 mit einem Ertragsüberschuss von 23,0 Millionen Franken abschliessen, und in der Geldflussrechnung würde mit einem Mittelzufluss von 2,6 Millionen Franken die jährliche Vorgabe der Schuldenbremse eingehalten.

Schuldenbremse einhalten

In den Planjahren des AFP sieht die Situation jedoch schlechter aus: Die steigenden Ausgaben könnten nicht mit entsprechenden Mehrerträgen kompensiert werden. In der Erfolgsrechnung resultieren Aufwandüberschüsse zwischen 42 Millionen Franken (2013) und knapp 70 Millionen Franken (2015). In der Geldflussrechnung wären Geldabflüsse zu verzeichnen und der mittelfristige Ausgleich gemäss Schuldenbremse könnte nicht gewährleistet werden. Um dem Ausgleich gemäss Schuldenbremse trotzdem gerecht zu werden, hat der Regierungsrat ein Projekt zur Überprüfung der Leistungen und Strukturen lanciert, das ab 2013 nachhaltige Verbesserungen von 50 Millionen Franken bringen soll. Ab 2014 sind Verbesserungen von zusätzlich 50 Millionen Franken vorgesehen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um im AFP 2013-2016 die Vorgaben der Schuldenbremse wieder einhalten zu können. Der Selbstfinanzierungsgrad gemäss vorgelegtem Budget und AFP würde im Voranschlag 2012 lediglich 67,0 Prozent und für die f olgenden Jahre 74,0 Prozent, 75,2 Prozent und 69,5 Prozent betragen. Dies liegt unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Selbstfinanzierungsgrad von 80 Prozent. Die PFK möchte dies nicht akzeptieren.

Die Kommission hat nach einer zwei Tage dauernden Sitzung grossmehrheitlich beschlossen, dem Kantonsrat die Rückweisung des Voranschlags und die Nichtgenehmigung des AFP zu beantragen. Die PFK ist der Ansicht, dass der Voranschlag allen gesetzlichen Minimalvorgaben betreffend die Schuldenbremse und den Selbstfinanzierungsgrad zu entsprechen hat. Hierfür wäre die PFK bereit, eine auf ein Jahr beschränkte Steuererhöhung um einen Zwanzigstel einer Einheit in Kauf zu nehmen. Die Kommission möchte aber insbesondere verstärkte Sparanstrengungen sehen, wobei es ihr dabei hauptsächlich um die Eindämmung des Ausgabenwachstums geht. Sie begrüsst daher das Projekt zur Überprüfung der Leistungen und Strukturen. Die Anpassung des Voranschlags 2012 wird Auswirkungen auf den AFP haben. Die Kommission ist aber trotz Nichtgenehmigung des AFP der Ansicht, dass dieser aus Praktikabilitäts- und Ressourcengründen erst auf die Periode 2013-2016 angepasst werden soll.

Die beiden Vorlagen werden im Kantonsrat in der Session vom 12. und 13. Dezember 2011 beraten.

Kontakt:

Erwin Arnold, Präsident PFK
Tel.: +41/41/444'20'40
Mobile: +41/79/655'00'94 (erreichbar ab 16.00 Uhr)

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