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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Regierungsrat verabschiedet kantonales Stromversorgungsgesetz

Luzern (ots)

Das bisherige System mit kommunalen Konzessionsgebühren für Elektrizitätsleitungen soll beibehalten werden. Dies schlägt der Regierungsrat im Entwurf des kantonalen Stromversorgungsgesetzes vor. Gleichzeitig empfiehlt er die Volksinitiative der Interessengemeinschaft Glasfaser und Energie Luzern (IGEL) "Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze" zur Ablehnung, weil die Abschaffung der Konzessionsgebühren eine Hauptforderung der Initiative darstellt. Andere wichtige Anliegen der Initiative werden im Gesetzesentwurf berücksichtigt.

Das kantonale Stromversorgungsgesetz soll den Vollzug der Aufgaben regeln, die das neue Bundesgesetz über die Stromversorgung den Kantonen übertragen hat. Zu diesen Vollzugsaufgaben zählt die Bezeichnung und Zuteilung der Netzgebiete, die Erteilung allfälliger Leistungsaufträge, die Bezeichnung der für die Durchsetzung der Anschlussgarantie zuständigen Stellen, die Regelung bei Anschlüssen ausserhalb der Bauzone, bei der Verpflichtung zum Anschluss von Endverbrauchern ausserhalb des Netzgebietes und bei der Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede bei Netznutzungstarifen auf dem Kantonsgebiet.

Die IGEL-Volksinitiative "Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze" war am 18. November 2009 in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht worden und verlangt, dass "eine sichere, diskriminierungsfreie und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung ohne Konzessionsabgaben an die Gemeinden und zu möglichst günstigen Preisen unter Mithilfe eines intelligenten, glasfasergesteuerten Stromnetzes" in der Verfassung verankert werde. Der Kantonsrat hatte auf Antrag der Regierung am 13. September 2010 die Beratung der Initiative um ein Jahr verschoben. Über die Initiative sollte gestützt auf die Beratungen über den Planungsbericht über die Stromversorgung im Kanton Luzern und das Vernehmlassungsverfahren zum kantonalen Stromversorgungsgesetz entschieden werden.

Mehrheit für Beibehaltung der Konzessionsgebühren

Der jetzt dem Kantonsrat unterbreitete Entwurf basiert auf diesem Vernehmlassungsverfahren. Die Frage, ob für die Sondernutzung des öffentlichen Grundes wie bis anhin eine Konzessionsgebühr der Gemeinden erhoben werden darf, war in der Vernehmlassung umstritten. Mehrheitlich sprachen sich die Vernehmlassungsteilnehmer jedoch für die Beibehaltung der Konzessionsgebühren aus. SP, SVP, Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband und Vertreter der Industrie befürworteten den Verzicht, CVP, FDP, Grüne, die Gemeinden und die meisten Elektrizitätsunternehmen die Beibehaltung.

Zu entschädigende Gegenleistung

Nach Meinung des Regierungsrates spricht für das Festhalten an der geltenden Regel, dass die Gewährung von Durchleitungsrechten auf privatem und öffentlichem Grund eine Gegenleistung darstellt, die nach den heutigen gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich zu entschädigen ist. Das Gemeinwesen soll gleich behandelt werden wie die privaten Grundeigentümer, denen die Durchleitung von Strom vergütet wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Konzessionsgebühren ein wesentlicher Bestandteil der jährlichen Einnahmen der Gemeinden seien und ihr Wegfall weit reichende Folgen für die kommunale Finanzpolitik hätte.

Indirekte Einflussnahme auf den Strompreis

Unbestritten ist für den Regierungsrat das Ziel der Initiative, die Strompreise im Kanton Luzern zu senken. Er verweist dabei auf den vom Kantonsrat bereits behandelten Planungsbericht über die Stromversorgung im Kanton Luzern, wo die Strompreisgestaltung detailliert dargelegt wurde. Dabei zeigte sich, dass der Kanton Luzern die Preise im freien Markt nicht regulieren kann, dass ihm aber eine Reihe von Möglichkeiten offensteht, indirekt auf die Strompreise Einfluss zu nehmen. Dazu zählt der Regierungsrat die Festlegung der kantonalen Ziele und Grundsätze sowie weiterer Grundlagen im kantonalen Stromversorgungsgesetz, die es erlauben, dass der Kanton seinen Handlungsspielraum im Bereich der mittelbar preissenkenden Vorkehrungen optimal ausnützen kann.

Konkret erwähnt werden in der regierungsrätlichen Botschaft die Förderung der Bestrebungen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes neuer Technologien im Strombereich, die Förderung eigener Stromproduktionsanlagen für Grossunternehmen, die stärkere Gewichtung der Bedeutung der Stromversorgung von energieintensiven Unternehmen im Rahmen der Raumplanung, des Baurechts und der Wirtschaftsförderung sowie die Verhandlungen mit der Axpo Holding AG, der Muttergesellschaft der CKW, und ihren Gründungskantonen. Ebenfalls hingewiesen wird auf die Luzerner Kantonsinitiative, die über die Bundesgesetzgebung ausschliessen will, dass die Regelung der Strompreise einzelne Regionen benachteiligt.

Einsatz neuer Technologien

Ausdrücklich festgehalten ist im Entwurf zum kantonalen Stromversorgungsgesetz auch der Einsatz neuer Technologien im Bereich der Stromversorgung. Damit schnell auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, verzichtet der Entwurf auf die Erwähnung einer bestimmten Technologie und verweist auf den jeweiligen Stand der Technik. Auch können Netzbetreibern Leistungsaufträge erteilt werden, die den Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden Technologien verlangen, sofern dies wirtschaftlich tragbar erscheint. Die Anregung der Initiative, dass die Elektrizitätsversorgung im Kanton Luzern "unter Mithilfe eines intelligenten, glasfasergesteuerten Stromnetzes (Smart Grid, Fibre to the home) erfolgen soll, ist damit im Gesetzesentwurf berücksichtigt.

Elektrizitätsversorgung nicht auf Verfassungsstufe

Wie der Regierungsrat abschliessend festhält, wurde ein Grossteil der Anliegen der Initiative im Entwurf des Stromversorgungsgesetzes berücksichtigt. Da die Abschaffung der Konzessionsgebühren ein zentrales Anliegen der Initiantinnen und Initianten darstellt, empfiehlt er die Initiative zur Ablehnung. Abzulehnen ist nach Ansicht des Regierungsrates die Initiative auch, weil die Aufgaben des Kantons in der Elektrizitätsversorgung in die Verfassung eingefügt werden sollen, was der Ordnung der modernen Kantonsverfassung zuwiderlaufe.

Da ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem kantonalen Stromversorgungsgesetz und der Initiative "Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze" besteht, ist eine gleichzeitige Behandlung von Initiative und Gesetzesentwurf vorgesehen. Der Kantonsrat wird den Entwurf des Stromversorgungsgesetzes voraussichtlich im September 2011 in erster Beratung behandeln. Allfällige Volksabstimmungen über das Stromversorgungsgesetz und die Initiative sollen ebenfalls gleichzeitig stattfinden. Damit wäre eine Abstimmung über die Initiative frühestens nach Ablauf der Referendumsfrist für das Stromversorgungsgesetz möglich.

Kontakt:

Erik Lustenberger
Stv. Leiter Rechtsdienst Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'50'46
Internet: www.lu.ch

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