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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern will Wasserkraftnutzung ausbauen

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern soll die Wasserkraftnutzung
ausgebaut werden. Derzeit ist fast die Hälfte des wirtschaftlich 
nutzbaren Wasserkraftpotenzials noch nicht erschlossen. Das zeigt der
Regierungsrat im Planungsbericht über die Wasserkraftnutzung auf. Die
Bedeutung der Wasserkraft ist im Kanton Luzern jedoch aufgrund der 
Topografie und des Einzugsgebiets der Gewässer bescheiden.
Der Planungsbericht über die Wasserkraftnutzung ist Teil der 
regierungsrätlichen Strategie zur Förderung erneuerbarer Energien und
zur Reduktion des Energieverbrauchs und schliesst sich an den 
Planungsbericht Energie, die Stromversorgungsgesetzgebung, den 
Planungsbericht zur Stromversorgung, die Kantonsinitiative zur 
Änderung der Bundesgesetzgebung im Bereich der Stromversorgung sowie 
die Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduktion 
des Energieverbrauchs an.
Nur Kleinwasserkraftwerke
Der Kanton Luzern spielt bei der Wasserkraftnutzung zur 
Stromerzeugung im schweizerischen Vergleich eine untergeordnete 
Rolle. Alle rund 200 Wasserkraftwerke weisen eine Leistung unter 10 
Megawatt (MW) auf und gelten deshalb als Kleinwasserkraftwerke. Das 
grösste Wasserkraftwerk des Kantons, das Kraftwerk Rathausen der 
Centralschweizerischen Kraftwerke AG, erzielt eine Bruttoleistung von
2'758 Kilowatt (kW). Insgesamt leisten nur vier Wasserkraftwerke mehr
als 1 MW Leistung.
Gesamthaft werden im Kanton Luzern 48 Gigawattstunden pro Jahr 
erzeugt, was dem durchschnittlichen Verbrauch von 9'000 Haushalten 
entspricht. Im Vergleich dazu erbringen die Kraftwerke im 
Grimselgebiet mit ihren 26 Turbinen und einer Gesamtleistung von 
1'125 MW eine jährliche Stromproduktion von durchschnittlich 2'350 
Gigawattstunden pro Jahr, was dem Verbrauch von gegen 450'000 
Haushalten entspricht.
Potenzial ausschöpfen
Wie der Regierungsrat im Planungsbericht darlegt, soll das 
Wasserkraftpotenzial möglichst wirksam genutzt werden. Grundsätzlich 
soll die Wasserkraftnutzung in allen Gebieten, in denen sie nach 
Bundesrecht nicht ausgeschlossen ist, möglich sein. Ein interessantes
Potenzial erreichen insbesondere die Reuss, die Kleine Emme, die 
Waldemme, die Entlen, der Rümlig, die Ilfis und die Grosse Fontanne, 
der Aabach im Seetal, die Suhre, die Luthern und die Wigger. Für eine
Reihe von Gewässerbereichen bleibt die Wasserkraftnutzung jedoch aus 
Schutzinteressen ausgeschlossen. Es betrifft dies einzelne Abschnitte
der Waldemme, der Kleinen Emme und des Rümlig, den Rotbach in Flühli 
und seine Zuflüsse sowie die Entlen und die Grosse Entlen mit dem 
Grossteil ihrer Zuflüsse. Bestehende Wasserkraftwerke in 
Ausschlussbereichen bleiben im Rahmen der Rechtsordnung in ihrem 
Bestand geschützt.
Der Kanton Luzern setzt beim Ausbau der Wasserkraftnutzung auf die
Optimierung der bestehenden Infrastruktur und auf die 
Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken mit einer grossen 
Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit. So wird ein geplantes grösseres 
Kraftwerksvorhaben einem kleineren vorgezogen, wenn es im Rahmen der 
Rechtsordnung einen grösseren Nutzen erbringen kann und die Kosten 
der Energieerzeugung im Rahmen der üblichen Preise liegen. Damit wird
bezweckt, dass die bereits hohen Stromkosten im Kanton Luzern nicht 
noch weiter erhöht werden. Bei allen Projekten wird die Vereinbarkeit
mit der Raumplanung und dem Umweltrecht geprüft, auch werden die 
erforderlichen ökologischen Schutz- und Ersatzmassnahmen 
sichergestellt. Von vorrangiger Bedeutung für Gesuchstellerinnen und 
Gesuchsteller ist die zu gewährleistende Restwassermenge, deren 
Festsetzung direkte Auswirkungen auf den Umfang des Nutzungsrechts 
und die nutzbare Wassermenge hat. Auch die Reaktivierung 
stillgelegter Kraf twerke ist möglich, sofern die gesetzlichen 
Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Starkes Interesse an der Nutzung
Das Interesse an der Wasserkraftnutzung im Kanton Luzern ist stark
gestiegen. Zurzeit liegen rund ein Dutzend Anfragen für Konzessionen 
zum Bau und Betrieb von Kleinwasserkraftwerken vor. Das Interesse ist
unter anderem auf die Einführung der kostendeckenden 
Einspeisevergütung zurückzuführen, die den Betrieb von 
Kleinwasserkraftwerken wirtschaftlich interessant macht. Der 
Planungsbericht zeigt das Vorgehen bei Neukonzessionierungen und bei 
Konzessionserneuerungen detailliert auf. Der Kanton Luzern behält 
sich vor, die Wasserkraftnutzung mit neuen Wasserkraftwerken an 
bestimmten, noch festzulegenden Standorten beziehungsweise 
Gewässerabschnitten öffentlich auszuschreiben.

Kontakt:

Hans-Peter Bossart
Departementssekretär Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'50'42

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