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Staatskanzlei Luzern

Kantonsrätliche Kommission nimmt den Planungsbericht über die Stromversorgung mit Bemerkungen zur Kenntnis

Luzern (ots)

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
(RUEK) des Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Heidi 
Frey-Neuenschwander (CVP, Sempach) den Planungsbericht über die 
Stromversorgung im Kanton Luzern (B 165 A.) mit verschiedenen 
Bemerkungen zur Kenntnis genommen.
Der Planungsbericht gibt zunächst einen Überblick über die 
rechtlichen und planerischen Grundlagen der Stromversorgung, den 
Schweizer Strommarkt und die allgemeine Strompreisentwicklung der 
letzten Jahre. Hauptsächlich zeigt er jedoch auf, wie sich die 
Verhältnisse bezüglich der Stromversorgung und der Strompreise im 
Kanton Luzern präsentieren und welche Massnahmen der Kanton im vom 
Bundesrecht vorgegebenen Rahmen ergreifen kann, um die Situation 
positiv zu beeinflussen.
Die Kommission beurteilt die vorgenommene Auslegeordnung als 
umfassend und den Bericht insgesamt mehrheitlich als positiv. 
Teilweise wurde er als etwas CKW-lastig empfunden. Ernüchternd stellt
die RUEK fest, dass die eigenen Möglichkeiten sehr begrenzt sind.
Im Hinblick auf die weiteren Aktivitäten in diesem Bereich schlägt
die Kommission verschiedene Bemerkungen vor: So sollen die 
Bestrebungen zur Steigerung der Energieeffizienz und Förderung 
alternativer Energien mit einem Anreizsystem gefördert werden. 
Grossmehrheitlich wird verlangt, dass bei der Beurteilung von 
Projekten zu Kleinkraftwerken der Landschaftsschutz nicht in jedem 
Fall höher zu gewichten ist, als die Energieproduktion.
Mehrheitlich wünscht die RUEK zudem, dass eine ausgewogene 
Preisgestaltung für alle Bezügerkategorien angestrebt wird. 
Grossmehrheitlich wird erwartet, dass der Kanton gesetzliche 
Grundlagen für die neuen Technologien wie Smart Grid und Smart 
Metering erarbeitet und die Rahmenbedingungen für den Bau von 
Glasfasernetzen sicherstellt. Mehrheitlich setzt sich die RUEK auch 
dafür ein, dass im kantonalen Recht bei der Errichtung eigener 
Stromproduktionsanlagen parallele Einzelleitungen möglich sind, wo 
sich das ökonomisch und ökologisch als sinnvoll erweist.
Mit deutlichem Mehr wird verlangt, dass in der Vernehmlassung zum 
Stromversorgungsgesetz die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten zu 
den Konzessionsverträgen und Gebühren in Bezug auf Stärken, Schwächen
und Umsetzbarkeit aufgezeigt werden. Schliesslich wurde mit knappem 
Mehr eine Bemerkung überwiesen, wonach der Kanton die Energieberatung
mit einer Fachberatung für Energieeffizienzsteigerungen in den KMU 
erweitern soll.
Die Behandlung des Planungsberichtes ist für die Novembersession 
des Kantonsrates traktandiert.

Kontakt:

Heidi Frey-Neuenschwander, Präsidentin RUEK
Tel.: +41/41/460'20'60
Mobile: +41/79/410'49'57

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