Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Kantonaler Datenschutz - gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung

Luzern (ots)

Der Datenschutzbeauftragte hat dem Regierungsrat
seinen jährlichen Tätigkeitsbericht zum Geschäftsjahr 2009 
unterbreitet. Als Fazit ist die positive Zusammenarbeit mit der 
Verwaltung zu unterstreichen. Sehr viele Gemeinden und Dienststellen 
wenden sich proaktiv an den Datenschutzbeauftragten. Dies führt zur 
frühzeitigen Erkennung von allfälligen Problemen. Damit können gute 
Lösungen herbeigeführt werden. Der Gesamtaufwand wird verringert und 
Reibungsverluste werden vermieden. Eine in dieser Hinsicht 
vorbildliche Zusammenarbeit konnte im Berichtsjahr mit LUSTAT 
Statistik Luzern verzeichnet werden. Der Kanton Luzern hat 
Anwendungsbestimmungen für die Harmonisierung der Einwohnerregister 
der Gemeinden erlassen. Die Projektleitung hat den Datenschutz von 
Anfang an einbezogen. Damit konnten Lösungen gefunden werden, die den
Persönlic hkeitsrechten die notwendige Beachtung schenken.
Funktionen und Tätigkeit
Der kantonale Datenschutzbeauftragte ist die unabhängige 
Aufsichtsstelle, die die Einhaltung der Vorschriften über den 
Datenschutz durch die kantonalen und kommunalen Organe überwacht. Er 
berät Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen, 
sorgt für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und Gesuche von 
Privaten wie von der kantonalen oder kommunalen Verwaltung. Im 
Berichtsjahr 2009 behandelte der Datenschutzbeauftragte 145 
Geschäftsfälle. Schwerpunkte bildeten dabei die Anfragen von 
Gemeinden (37 Fälle), die Polizei (11), die Gesundheit (16), die 
Sozialhilfe sowie die Schulen.
Das Jahr 2009 wurde auch geprägt von zahlreichen
Berichterstattungen der Medien im Bereich der Gesundheit und der 
Sozialversicherungen. Insbesondere die Frage der Einführung einer 
"schwarzen Liste" für die Leistungserbringer im Gesundheitsbereich 
für Patienten/-innen, welche die Krankenkassenprämien nicht bezahlen,
wurde mehrmals erörtert. Eine solche Liste wurde bis heute noch nicht
realisiert. Ebenso von öffentlichem Interesse waren Themen wie das 
Krebsregister oder die elektronische Patientenkarte (im Zusammenhang 
mit dem Thema e-Health).
Die Website des Datenschutzbeauftragten 
(http://www.datenschutz.lu.ch) wurde zwischen Mai und Dezember 2009 
von 1476 Personen besucht. Auf der Website stehen Informationen und 
Gesetzesgrundlagen zur Verfügung und die Bürgerinnen und Bürger 
können datenschutzrelevante Anfragen stellen.
Beispiele aus der Tätigkeit im 2009
Eine private Person beschwerte sich, dass das Strassenverkehrsamt 
des Kantons Luzern trotz Datensperre die Halterangaben an eine Firma 
bekannt gegeben hat. Aufgrund des kantonalen Datenschutzgesetzes kann
jede Person mit einem Formular beim Strassenverkehrsamt die Sperrung 
der eigenen Daten beantragen. Die Sperrung hat zur Folge, dass die 
Daten nur noch unter Behörden, die sie für die Erteilung der 
Ausweise, die Feststellung des Tatbestandes oder die Beurteilung in 
Straf- und Verwaltungsverfahren von Amtes wegen benötigen, 
weitergegeben werden. Die Datenweitergabe an Private erfolgt bei 
gesperrten Daten nur im Hinblick auf die Bekanntgabe der Namen von 
Fahrzeughaltern und ihrer Versicherer bei Unfällen sowie 
Halterwechsel gegenüber dem neuen Halter. Voraussetzung ist, dass ein
entsprechendes begründetes, schriftliches Gesuch vorliegt. Aufgrund 
einer Intervention des DSB hat das Strassenverkehrsamt das Formular 
für die Sperrung der Daten gemäss Verkehrszulassungverordnung Art. 
126 Abs. 2 und 3 angepasst und die gesetzlichen Ausnahmen zur 
Sperrung der Halterdaten präziser und transparenter formuliert.
Die Gebäudeversicherung des Kantons Luzern machte uns darauf 
aufmerksam, dass viele Feuerwehren im Kanton Luzern auf ihren 
Webseiten Angaben zu Einsätzen teilweise sehr detailliert und mit 
entsprechenden Fotos dokumentieren. Hier stellt sich die Frage, 
welche Angaben von Feuerwehreinsätzen veröffentlicht werden dürfen. 
Konkret geht es darum, ob Adressen so genau publiziert werden dürfen,
dass die Identität des Geschädigten resp. des Opfers für 
Aussenstehende ersichtlich ist. Gemäss § 122 Feuerwehrgesetz (SRL Nr.
720) müssen die Feuerwehren über ihre Diensteinsätze gemäss den 
Weisungen des Feuerwehrinspektorats innert zehn Tagen einen 
ausführlichen Einsatzbericht erstellen. Der Unterzeichnete empfahl, 
dem Feuerwehrinspektorat eine neue Weisung "Richtlinien für die 
Veröffentlichung von Einsätzen auf Webseiten" zu erlassen, in welcher
genau beschrieben wird, welche Daten auf den Websites der Feuerwehren
publiziert werden dürfen. Dabei ist von einer Anonymisierung der 
betroffenen Personen und Adressen auszugehen.
Beim Ausrücken für eine fürsorgliche Freiheitsentziehung stellte 
die Kantonspolizei in den Effekten der betroffenen Person einen hohen
Geldbetrag sicher. Im Rahmen des Einsatzes, hatten die Polizisten 
erfahren, dass die angehaltene Person vom Sozialamt unterstützt wird.
Nun stellte sich für die Kantonspolizei die Frage, ob die Mitteilung 
des sichergestellten Geldbetrags an das Sozialamt zulässig sei. Dies 
musste bejaht werden, da sowohl das Polizeigesetz (SRL Nr. 350; 
insbesondere § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 2) als auch das 
Sozialhilfegesetz (SRL Nr. 892; insbesondere § 12) eine 
informationelle Zusammenarbeit unter bestimmten Voraussetzungen 
ermöglichen. Im vorliegenden Fall war davon auszugehen, dass das 
Vorhandensein des hohen Geldbetrags für die Abklärung der 
wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person erforderlich 
war.
Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragen
Jede Person, die in ihrer Beziehung zu kantonalen oder kommunalen 
Dienststellen Datenschutzprobleme hat, kann sich an den 
Datenschutzbeauftragten wenden dsb(at)lu.ch oder 041/228'66'06). Der 
Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. 
Auskünfte und Ratschläge erfolgen im Rahmen der verfügbaren 
personellen Mittel und sind kostenlos.
Hinweise an die Medien Den Tätigkeitsbericht 2009 des kantonalen 
Datenschutzbeauftragten finden Sie im Anhang. Er kann in gedruckter 
Form kostenlos über den unten stehenden Kontakt bezogen werden. Sie 
finden Ihn ebenfalls auf der Website des Datenschutzbeauftagten:   
http://www.datenschutz.lu.ch
Der Datenschutzbeauftragte erteilt weitere Auskünfte.

Kontakt:

Amédéo Wermelinger
Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'66'06
E-Mail: dsb@lu.ch

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 05.08.2010 – 08:32

    Sarah und Luca behaupten ihre Spitzenposition

    Luzern (ots) - Bitte beachten Sie die Medienmitteilung der LUSTAT Statistik Luzern im Anhang. Anhänge http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8184_20100805_LUSTAT.pdf ots Originaltext: Staatskanzlei Luzern Internet: www.presseportal.ch Kontakt: Staatskanzlei Luzern Tel.: ...

  • 04.08.2010 – 11:15

    Neue Leiterin Grundbuch Kanton Luzern

    Luzern (ots) - Das Obergericht des Kantons Luzern hat Frau lic. iur. Andrea Gautschi-Winiger zur neuen Leiterin Grundbuch Kanton Luzern gewählt. Die 40-Jährige wird die Stelle am 9. August 2010 antreten. Stellvertreterin der Leiterin Grundbuch Kanton Luzern wird Frau lic. iur. Manuela Kunz. Andrea Gautschi-Winiger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Fribourg und erlangte anschliessend das ...

  • 02.08.2010 – 10:01

    Zubringer Rontal: Verkehrsumleitungen in Ebikon/Dierikon

    Luzern (ots) - Auf der Kantonsstrasse K 17 im Rontal wird zwischen dem Knoten Fildern und dem Knoten Migros-Dierikon am Wochenende vom 7. und 8. August 2010 der Deckbelag eingebaut. Aus Termin- und Qualitätsgründen muss dieser Einbau halbseitig auf der ganzen Baustellenlänge von 900 Metern am Stück erfolgen. Die Arbeiten bedingen eine Umleitung des gesamten ...