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Staatskanzlei Luzern

PFK ist für strengere Schuldenbremse

Luzern (ots)

Die Planungs- und Finanzkommission des Kantonsrates
PFK (Vorsitz Walter Stucki, FDP, Emmen) stimmt dem Gesetz über 
Steuerung der Finanzen und Leistungen (Totalrevision 
Finanzhaushaltgesetz) grossmehrheitlich zu, schlägt aber wesentliche 
Änderungen und Ergänzungen vor.
Das neue Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen 
regelt nebst dem eigentlichen Finanzhaushalt des Kantons auch die 
umfassendere Steuerung der Finanzen und Leistungen. Es soll für den 
Kantonsrat, den Regierungsrat, die Gerichte und die kantonale 
Verwaltung gelten. Es gilt aber auch für andere Behörden und 
Organisationen des kantonalen öffentlichen Rechts, soweit dies andere
Gesetze vorsehen. Die bisherige Schuldenbremse wird im Wesentlichen 
übernommen. Der budgetierte Aufwandüberschuss darf neu höchstens vier
Prozent einer Einheit der Staatssteuern betragen (der Regierungsrat 
schlägt fünf Prozent vor). Die jährliche Verschuldung wird begrenzt, 
indem der budgetierte Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit 
mindestens 80 Prozent des budgetierten Mittelabflusses für die 
Investitionstätigkeit in das Verwaltungsvermögen zu betragen hat 
(20%-Lücke entspricht ca. 40 Mio. Franken). Gemäss der PFK soll sich 
die Erfolgsrechnung über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgegli chen
gestalten; der Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit hat 
mittelfristig mindestens den Mittelabfluss für die 
Investitionstätigkeit in das Verwaltungsvermögen zu decken. Der 
Regierungsrat schlägt einen Ausgleich über sieben Jahre vor. 
Ausgenommen von der finanzpolitischen Steuerung sind 
ausserordentliche Ergebnisse. Zudem sollen Ausnahmen für die 
Finanzierung von Grossprojekten möglich sein.
Der politische Planungsprozess bestand bisher aus den drei 
Instrumenten Legislaturprogramm, Integrierter Finanz- und 
Aufgabenplan (IFAP) sowie Voranschlag mit politischen 
Leistungsaufträgen. Neu soll die gesamte Planung auf eine 
langfristige, vom Regierungsrat erarbeitete Kantonsstrategie 
abgestimmt werden, die auch das Legislaturprogramm und die bisherigen
Leitbilder beinhaltet. Der Voranschlag wird neu als erstes Planjahr 
im Aufgaben- und Finanzplan aufgeführt und wird erst nach der 
parlamentarischen Beratung mit den definitiven Beschlüssen separat 
gedruckt. Der Jahresbericht ersetzt das bisherige Dokument 
«Staatsrechnung». Es handelt sich dabei um einen umfassenden 
Rechenschaftsbericht über Strategieumsetzung, Leistungen und Finanzen
(Jahresrechnung) des Kantons. Die PFK wünscht, dass dem Kantonsrat 
auch eine mehrjährige, in der Regel vierjährige, Leistungsplanung 
vorgelegt wird, welche dieser zu genehmigen hat. Pro Aufgabenbereich 
soll die Leistungsplanung insbesondere Grundlagen, einen politischen 
Leistungsauftrag, Informationen zu Massnahmen und Projekten 
Indikatoren und Kenngrössen sowie Finanzinformationen enthalten.
Im Sinn der klaren Budgethoheit der Legislative gibt es keine 
Ausnahmen mehr vom Erfordernis eines Nachtragskredits. In dringlichen
und einigen anderen Fällen sollen der Regierungsrat und die obersten 
Gerichte aber eine Überschreitung der Voranschlagskredite bewilligen 
können. Die Tätigung einer staatlichen Ausgabe bedarf einer 
Rechtsgrundlage, eines bewilligten Voranschlagskredites und einer 
Ausgabenbewilligung. Diese Voraussetzungen werden neu explizit im 
Gesetz verankert. Die PFK schlägt vor, dass eine 
Sonderkreditkontrolle im Anhang der Jahresrechnung zu publizieren 
ist.
Die Kompetenz des Regierungsrates und der obersten Gerichte zur 
Bewilligung von freibestimmbaren Ausgaben, für die ein vom Kantonsrat
bewilligter Voranschlagskredit vorliegt, soll auf Beträge bis zur 
Dekretsgrenze (3 Mio. Franken) erhöht werden.
Mit den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) 
steht ein international anerkanntes Regelwerk für die öffentliche 
Verwaltung zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Empfehlungen und 
Vorgaben des harmonisierten Rechnungslegungsmodells für die Kantone 
und Gemeinden (HRM2) berücksichtigt und somit die Vergleichbarkeit 
mit anderen öffentlichen Gemeinwesen der Schweiz verbessert. Die 
Anbindung der neuen Rechnungslegungsvorschriften an die 
IPSAS-Standards hat eine neue Bewertung der Bilanz zur Folge. Der 
Regierungsrat geht davon aus, dass die Neubewertung des Finanz- und 
des Verwaltungsvermögens zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen 
wird. Die Ergebnisse der Neubewertung werden dem Kantonsrat in einem 
separaten Bilanzanpassungsbericht unterbreitet.
Neu wird eine konsolidierte Betrachtungsweise den finanziellen 
Überblick über den ganzen Kanton ermöglichen. Durch die 
Konsolidierung werden die Einzelabschlüsse mehrerer Einheiten zu 
einem Gesamtabschluss (konsolidierter Abschluss) zusammengefasst und 
von internen Finanzverflechtungen bereinigt. In Ergänzung der Vorlage
wünscht die PFK, dass die konsolidierte Rechnung nebst dem kantonalen
Finanzhaushalt auch die Universität Luzern, die LUSTAT Statistik 
Luzern, das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie 
umfasst.
Die Beratung dieses Geschäfts im Kantonsrat ist für die Session 
vom 21./22. und 28./29. Juni 2010 vorgesehen.

Kontakt:

Kontakt Walter Stucki
Präsident PFK, Emmen
Tel.: +41/41/260'20'88

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  • 21.05.2010 – 10:33

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