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Staatskanzlei Luzern

Überarbeitete Auflage der Broschüre «Zum Umgang mit Alkohol in der Jugendarbeit»

Luzern (ots)

Am 1. September 2009 tritt das teilrevidierte
Gastgewerbegesetz in Kraft. Darin erhält der Jugendschutz ein 
stärkeres Gewicht, was Folgen für den Umgang mit Alkohol in der 
Jugendarbeit hat. Die Broschüre «Zum Umgang mit Alkohol in der 
Jugendarbeit: Eine Orientierungshilfe» bietet hierzu Unterstützung. 
Sie zeigt Möglichkeiten auf, wie Jugendliche angeregt werden können, 
ihr Trinkverhalten zu hinterfragen.
Aufgrund der Teilrevision des Gastgewerbegesetzes des Kantons 
Luzern, in Kraft ab dem 1. September 2009, wurde die Fachbroschüre 
«Zum Umgang mit Alkohol in der Jugendarbeit: Eine Orientierungshilfe»
überarbeitet und den neuen Bestimmungen angepasst. Die 
Gesetzesänderungen umfassen das Abgabeverbot von alkoholischen 
Getränken an Jugendliche, die Durchführung von Testkäufen und die 
Verschiebung der Sperrstunde. Durch das Abgabeverbot wird der 
Jugendschutz verstärkt, was sich auf die Jugendarbeit auswirkt.
Die Fachbroschüre «Zum Umgang mit Alkohol in der Jugendarbeit: 
Eine Orientierungshilfe» wurde von der Fachstelle Gesellschaftsfragen
in Zusammenarbeit mit der Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei 
der Kantonspolizei, dem kantonalen Beauftragten für Suchtfragen, der 
Fachstelle für Suchtprävention des Drogenforums Innerschweiz (DFI), 
dem Verein Jugendarbeit Region Luzern (JaRL) und der oase - 
Suchtprävention und Gesundheitsförderung in Jugendorganisationen im 
Kanton Luzern - überarbeitet.
Die Fachbroschüre richtet sich als Arbeitsinstrument an Personen, 
die in der Jugendarbeit tätig sind oder Veranstaltungen (wie Partys, 
Konzerte, Unterhaltungsabende) für Jugendliche organisieren. Sie 
dient dabei als Leitfaden für die Behandlung des Themas Alkohol und 
zeigt auf, wie die Jugendlichen im Erlernen eines gesunden Umgangs 
mit Alkohol unterstützt werden können.
Inhalt der Broschüre Die Orientierungshilfe ist in mehrere Teile 
gegliedert. Zu Beginn wird das Präventionsverständnis dargelegt. 
Daneben erhält die Leserschaft Informationen rund um das Thema 
Alkohol. In den beiden darauf folgenden Kapiteln wird auf den Umgang 
mit Alkohol in der offenen Jugendarbeit und in der Vereinsarbeit 
eingegangen. Dabei werden anhand von Beispielen Empfehlungen für die 
Praxis unterbreitet. Ein Kapitel widmet sich den gesetzlichen 
Grundlagen des Kantons Luzern und erläutert diese. Den Abschluss der 
Broschüre bildet ein Serviceteil, der ein Adressverzeichnis und 
weiterführende Links enthält.
Die Orientierungshilfe wird in einer Zweitauflage von 5'000 Stück 
gedruckt und an die Jugendbeauftragten der Gemeinden, die 
Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Jugendverbände sowie an die 
Veranstalterinnen und Veranstalter von Einzelanlässen verteilt. Die 
Broschüre kann bei der Fachstelle Gesellschaftsfragen unter [ 
javascript:spamschutz('gesellschaftsfragen','lu.ch') 
]gesellschaftsfragen@lu.ch bestellt oder auf der Webseite ( 
www.disg.lu.ch/jugend_publikationen ) heruntergeladen werden.

Kontakt:

für allgemeine Fragen:
Sara Martin
Fachstelle Gesellschaftsfragen Dienststelle Soziales und Gesellschaft
(DISG)
Rösslimattstrasse 37
Postfach 3439
6002 Luzern
Tel.: +41/41/228'65'80

Kontakt für Fragen zum Gastgewerbegesetz:
Arthur Wolfisberg
Chef Gastgewerbe und Gewerbepolizei
Reussinsel 28
Postfach
6000 Luzern 7
Tel.: +41/41/228'84'85

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