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Staatskanzlei Luzern

Gutes Budget - weniger gute Aussichten

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat legt dem Kantonsrat das
Budget 2009 mit einem Ertragsüberschuss in der Laufenden Rechnung von
39,8 Millionen Franken vor. Der Steuerfuss bleibt unverändert bei 1,5
Einheiten. Der Integrierte Finanz- und Aufgabenplan 2009 - 2013 zeigt
eine Neuverschuldung. Lastenverschiebungen in der
Spitalfinanzierung, Mehrkosten vor allem für Staatsbeiträge und die
erstmals eingerechnete Steuergesetzrevision 2011 verschlechtern die
Finanzperspektiven.
Das Budget 2009 schliesst in der Laufenden Rechnung bei einem
Aufwand von 3'085,2 Millionen Franken und einem Ertrag von 3'125,0
Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 39,8 Millionen
Franken ab (Budget 2008: Ertragsüberschuss von 41,5 Millionen
Franken).
Die Investitionsrechnung weist Ausgaben von 299,3 Millionen Franken
und Einnahmen von 110,7 Millionen Franken aus. Die Nettoinvestitionen
betragen 188,6 Millionen Franken (Budget 2008: 188,1 Millionen
Franken). Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 91,3 Prozent (Budget
2008: 102,9 Prozent).
Der Integrierte Finanz- und Aufgabenplan (IFAP) 2009 - 2013 zeigt
die Entwicklung der Finanzen und Aufgaben des Kantons Luzern in den
nächsten fünf Jahren auf. Die Laufenden Rechnungen schliessen mit
Ertragsüberschüssen von 10,7 Millionen Franken im Jahr 2010 und mit
Aufwandüberschüssen von 65,3 Millionen Franken im Jahr 2011, 109,4
Millionen Franken im Jahr 2012 und 110,3 Millionen Franken im Jahr
2013 ab.
2011 ist erstmals die Steuergesetzrevision 2011 mit Ausfällen bei
den Kantonssteuern von 68 Millionen Franken eingerechnet. Ab 2012 ist
die von den eidgenössischen Räten im Rahmen der neuen
Spitalfinanzierung beschlossene Lastenverschiebung vom Prämien- auf
den Steuerzahler von rund 30 Millionen Franken eingeplant.
Die Nettoinvestitionen steigen von 188,6 Millionen Franken im
Budget 2009 auf 208,5 Millionen Franken im Jahr 2010. Ab 2011 sind
die Nettoinvestitionen wieder unter 200 Millionen Franken pro Jahr
und somit auch unter der Planung des Vorjahres.
Aus der Finanzierungsrechnung resultieren in den Jahren 2010 bis
2013 Finanzierungsfehlbeträge von 59,3 Millionen Franken, 115,0
Millionen Franken, 156,1 Millionen Franken und 145,5 Millionen
Franken. Die Schulden nehmen in dieser Periode ohne Gegenmassnahmen
um gesamthaft rund 475 Millionen Franken zu. Der durchschnittliche
Selbstfinanzierungsgrad der Jahre 2009 bis 2013 beträgt 39,1 Prozent.
Der Selbstfinanzierungsgrad liegt in allen Planjahren unter der im
Finanzleitbild 2006 enthaltenen Vorgabe von 100 Prozent und auch
unter den gesetzlich vorgeschriebenen 80 Prozent.
Die Regierung will neue Schulden vermeiden. Mit einer
Aufgabenverzichtsplanung und einer hohen Ausgaben- und
Investitionsdisziplin sollen neue Schulden verhindert werden. Die
Ziele des Finanzleitbilds 2006 haben weiterhin Gültigkeit.
Budget 2009 hält die Bestimmungen des Finanzleitbilds 2006
grösstenteils ein
• Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat das Budget 2009,
das die Bestimmungen des Fi-nanzleitbilds 2006 wie folgt einhalten
kann: Grundsatz: Die Laufenden Rechnungen schliessen ausgeglichen
ab.Das Budget 2009 schliesst in der Laufenden Rechnung mit einem
Ertragsüberschuss von 39,8 Millionen Franken ab. Seit den Beschlüssen
zur Staatsrechnung 2006 wird auf finanzpolitisch motivierte
Abschreibungen verzichtet. Dadurch reduziert sich der
Abschreibungsaufwand, was zu einem entsprechend höheren ausgewiesenen
Ertragsüberschuss führt.
• Grundsatz: Die Steuerbelastung wird dem schweizerischen Mittel
angenähert. Die Steuern wurden 2008 spürbar gesenkt. Per 1.1.2009
wird das Vermögen durch Tarifkorrektur und Ausgleich der kalten
Progression entlastet: Neu wird für die Vermögenssteuer der lineare
Satz von 0,75 Promille eingeführt. Das entspricht in etwa einer
Halbierung der bisherigen Vermögenssteuer.
• Grundsatz: Der Kanton macht keine neuen Schulden. Im Budget 2009
wird mit neuen Schulden von 16,4 Millionen Franken gerechnet. Dieses
Ziel des Finanzleitbildes wird nicht erreicht.
• Grundsatz: Der Kanton erbringt seine Leistungen effektiv und
effizient. Das Leistungsangebot des Kantons Luzern wurde im Rahmen
der Budgetarbeiten überprüft. Zahlreiche Massnahmen wurden umgesetzt.
Dadurch wird die Effektivität und Effizienz weiter verbessert.
• Grundsatz: Der Kanton bleibt ein attraktiver Arbeitgeber. Für
lineare und individuelle Lohmassnahmen stehen 2,0 Prozent des
Personalaufwands zur Verfügung. Ausserdem werden die Beiträge für die
Finanzierung der AHV-Ersatzrente um 0,2 Prozent erhöht. Die
AHV-Ersatzrente ist ein Leistungsangebot bei vorzeitiger
Pensionierung, welches vom Kanton Luzern finanziert wird.
•  Grundsatz: Der Kanton schafft die Voraussetzungen für
leistungsfähige Gemeinden. Die finanzielle Unterstützung der
Gemeinden wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
weitergeführt. So sind Einlagen in den Fonds für Sonderbeiträge in
den Jahres 2009 - 2014 von insgesamt 24 Millionen Franken geplant.
Neue Schulden verhindern
Die Ziele der Finanzleitbilds 2006 bleiben gültig. Die Regierung
will Gegenmassnahmen einleiten, damit auch die Budgets ab 2010 nach
den Zielvorgaben des Finanzleitbildes 2006 gestaltet werden können.
Laufende und geplante Projekte werden einer strikten Priorisierung
unterzogen. Auf die Übernahme von neuen Aufgaben und den Ausbau von
bestehenden Aufgaben soll verzichtet werden oder durch Massnahmen in
anderen Bereich kompensiert werden.
Erfolgreiche Steuerpolitik fortsetzen
Mehrere Steuerfusssenkungen und die bereits beschlossenen und
teilweise umgesetzten Steuergesetzrevisionen 2005 und 2008 haben
markante Entlastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
gebracht. Trotzdem konnten die Steuereinnahmen leicht erhöht werden.
Der Kanton Luzern verzeichnet seit 2007 einen positiven
Migrationssaldo gegenüber sämtlichen Nachbarkantonen. Das
Bevölkerungswachstum des Kantons Luzern ist mit 1,2 Prozent im Jahr
2007 über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 1,1 Prozent
gelegen.
Die Regierung will an der erfolgreichen Steuerpolitik der letzten
Jahre - der Senkung der Steuern in stetigen Schritten zur Annäherung
an das gesamtschweizerische Mittel - festhalten.      Aus diesem
Grund ist die Steuergesetzrevision 2011 notwendig. Mit der
Steuergesetzrevision 2011 sind folgende Hauptmassnahmen geplant:
Halbierung der Gewinnsteuer
Entlastung des Mittelstandes bei der Einkommenssteuer und
Ausgleich der kalten Progression
Entlastung der Familien: Schaffung eines generellen
Kinderbetreuungsabzugs
Mit der Steuergesetzrevision 2011 soll die Attraktivität des
Kantons Luzern weiter erhöht werden. Konkurrenzfähige Steuertarife
werden mittel- bis langfristig zu mehr Steuereinnahmen und zur
weiteren Gesundung der Finanzen beitragen.
Der Kantonsrat wird das Budget 2009 und den IFAP 2009 - 2013 in
der Novembersession 2008 beraten. 
www.lu.ch/fd_voranschlaege
Kontakt
Marcel Schwerzmann, Finanzdirektor
Tel.: +41/41/228'55'41
Hansjörg Kaufmann, Leiter Dienststelle Finanzen
Tel.: +41/41/228'55'44

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