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Staatskanzlei Luzern

Ferienjobs für Jugendliche

Luzern (ots)

Ein Ferienjob verschafft vielen Jugendlichen erste
Einblicke in die Erwerbswelt. Diese Ferieneinsätze sollen für
Jugendliche und Arbeitgeber bestmöglich verlaufen. Die Abteilung
Industrie- und Gewerbeaufsicht erinnert deshalb an die geltenden
Regelungen für Jugendarbeit.
Jugendliche ab 13 Jahren dürfen beschäftigt werden, wenn dadurch
Gesundheit und Schulleistung nicht beeinträchtigt werden und die
Sittlichkeit gewahrt wird. Ab 13 Jahren darf höchstens drei Stunden
am Tag und 15 Stunden pro Woche gearbeitet werden, ab 14 Jahren sind
es acht Stunden pro Tag und vierzig Stunden in der Woche (während
maximal der Hälfte von mindestens 3 Wochen Schulferien).
Verschiedene Arbeiten, insbesondere Tätigkeiten, bei denen eine
erhebliche Brand-, Explosions-, Unfall-, Erkrankungs- oder
Vergiftungsgefahr besteht, sind für Jugendliche generell verboten.
Klar definiert das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe
und Handel auch eine Reihe von Arbeiten, die für Jugendliche unter 16
Jahren, beziehungsweise für Jugendliche unter 18 Jahren verboten
sind.
Ferien- und Freizeitarbeit für Jugendliche sind bewilligungsfrei.
Eine Ausnahme bildet die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, wenn die
Schule vorzeitig beendet wurde. Detaillierte Informationen können dem
Merkblatt für Jugendliche und Arbeit entnommen werden, online unter
http://www.wira.lu.ch/index/download/download_merkblaetter.htm
Kontakt
Annerös Bucheli
Leiterin Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht, Dienststelle
Wirtschaft und Arbeit (wira)
Tel.: +41/41/228'61'61 
E-Mail:  anneroes.bucheli@lu.ch 
Internet:
http://www.wira.lu.ch/index/download/download_merkblaetter.htm

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