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Staatskanzlei Luzern

Änderung der Verordnung über die Luzerner Pensionskasse

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat am 27. September
2005 eine Änderung der Verordnung über die Luzerner Pensionskasse
(VoLUPK) beschlossen. Im Zentrum der Botschaft des Regierungsrates
stehen die Senkung der Umwandlungssätze und die Erhöhung der
Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerbeiträge sowie die Einführung einer
Partnerrente.
Die Umwandlungssätze, das heisst die Prozentsätze, mit denen das
Altersguthaben jeder versicherten Person in eine Rente umgerechnet
wird, werden an die gestiegene Lebenserwartung der Rentnerinnen und
Rentner angepasst. Die Senkung der Umwandlungssätze führt im
Grundsatz zu einer Reduktion der Versicherungsleistungen. Der
Regierungsrat will aber ein generelles und erhebliches Absinken des
Leistungsniveaus vermeiden. Er hat deshalb die Altersgutschriften im
Sinn einer teilweisen Kompensation der Senkung der Umwandlungssätze
erhöht. Die Erhöhung der Altersgutschriften erfolgt durch eine
Erhöhung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerbeiträge um je rund 0,6
Lohnprozente ab 1. Januar 2007.
Mit der ersten Revision des Bundesgesetzes über die berufliche
Alters-, Hinterbliebenen und Invalidenvorsorge (BVG-Revision) wurde
der Kreis derjenigen Personen, die eine versicherte Person durch ihre
berufliche Vorsorge begünstigen kann, erweitert. Der Regierungsrat
hat deshalb beschlossen, eine Partnerrente für Konkubinatspaare
einzuführen. Unter gewissen Voraussetzungen werden die
Konkubinatspaare den Ehepaaren hinsichtlich der
Hinterlassenenleistungen gleichgestellt. Die Einführung der
Partnerrente ist weder für die Arbeitgeber noch für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Mehrkosten verbunden.
Die Senkung der Umwandlungssätze soll auf den 1. Januar 2006 und
die Erhöhung der Altersgutschriften bzw. der Arbeitgeber- und der
Arbeitnehmerbeiträge soll auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten. Der
Grosse Rat muss die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge genehmigen.
Sollte der Grosse Rat die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge nicht
genehmigen, so würde auch die Senkung der Umwandlungssätze auf den 1.
Januar 2006 nicht in Kraft treten. Der Regierungsrat käme aber nicht
umhin, wegen der steigenden Lebenserwartung so bald als möglich
trotzdem eine Senkung der Umwandlungssätze zu beschliessen. Kann die
Senkung der Umwandlungssätze nicht kompensiert werden, führt das zu
einer Kürzung der Leistungen der Luzerner Pensionskasse (LUPK) um
rund 6,5 %. Der Grosse Rat wird im Dezember 2005 über die Genehmigung
der Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge entscheiden.
Kontakt
Monique Müller
Auskunft:
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Rechtsdienst Finanzdepar tement
Tel. 041-228'59'97
Auskunft:
Thomas Zeier
Geschäftsleiter LUPK
Tel. 041-228 76 91

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