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Staatskanzlei Luzern

Betriebserweiterung der Wauwiler Champignons AG: Kanton bietet Hand für einen Landabtausch

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern ist bereit,
staatseigene Grundstücke für die Erweiterung der Wauwiler Champignons
AG zur Verfügung zu stellen. Die Betriebserweiterung bedingt den
Erwerb von knapp 8'000 m2 auf einem Nachbargrundstück des
Unternehmens. Dieses Grundstück (Nr. 319 Grundbuch Wauwil) mit einer
Gesamtfläche von 27'496 m2 Land wird heute landwirtschaftlich
genutzt. Die Wauwiler Champignons AG hat 1999 mit dem Grundeigentümer
vereinbart, dass ein Kauf nur dann in Frage kommt, wenn die gesamte
Parzelle gegen ein Grundstück mit der doppelten Fläche in einer
Distanz von maximal 2 km abgetauscht werden kann. Auf dem freien
Markt waren keine entsprechenden Grundstücke verfügbar.
Der Regierungsrat hat es im Herbst des vergangenen Jahres
abgelehnt, für die Betriebserweiterung der Wauwiler Champignons AG
ein Grundstück der Strafanstalt Wauwilermoos zur Verfügung zu
stellen. In den letzten Jahren wurde im Hinblick auf die
Bewirtschaftung des Betriebes nach Bio-Richtlinien grossflächig ein
Drainage-System zur Entwässerung des Bodens gebaut und damit die
Bodenqualität stark verbessert. Ein Landabtausch hätte nicht nur die
getätigten Investitionen gefährdet, sondern auch den Ertrag des
Betriebs geschmälert. Zudem wären Probleme mit der
Bio-Kontrollbehörde nicht auszuschliessen gewesen. Als Ersatz hat er
einen Landabtausch ab der Liegenschaft Hostrisfeld, Ettiswil, in
Aussicht gestellt.
Der Regierungsrat beauftragte das Amt für Hochbauten und
Immobilien (AHI), die entsprechenden Verhandlungen zu führen. Diese
führten indessen zu keinem positiven Ergebnis. Der Pächter der
Liegenschaft Hostrisfeld besteht auf der Weiterführung der Pacht
gemäss Pachtvertrag bis 2008 mit einer allfälligen Verlängerung.
Das AHI hat daher im März 2005 mit der Strafanstalt Wauwilermoos
nochmals die Möglichkeiten eines Landabtauschs besprochen. Die
Strafanstalt ist weiterhin nicht gewillt, das fragliche Land
abzutreten. Hingegen ist sie bereit, die Pacht zweier Staatsparzellen
in Schötz mit einer Fläche von insgesamt 35'150 m2 auszusetzen und
vorübergehend - das heisst bis zum Vorliegen einer anderen Lösung -
als Ersatzland zur Verfügung zu stellen. Diese Grundstücke befinden
sich ausserhalb der Staatsdomäne Strafanstalt Wauwilermoos (rund 2,3
km vom Grundstück Nr. 319 entfernt). Für deren Nutzung hat die
Strafanstalt Wauwilermoos mit dem AHI einen Pachtvertrag
abgeschlossen.
Sobald das Pachtverhältnis der Liegenschaft Hostrisfeld beendet
werden kann, soll ein frei werdendes Grundstück dem heutigen
Eigentümer der Parzelle Nr. 319 verkauft und die beiden
Staatsparzellen in Schötz wieder der Strafanstalt Wauwilermoss
verpachtet werden.
Der Regierungsrat will indessen als Ersatz für die Liegenschaft
Nr. 319 nur ein Grundstück mit ungefähr gleicher Grösse verpachten
oder abtauschen. Ein Abtausch mit doppelter Fläche widerspräche der
heutigen Praxis und würde für den Kanton Luzern und auch für andere
öffentliche Körperschaften bei Liegenschaftsgeschäften ein Präjudiz
für künftige Verhandlungen schaffen.

Kontakt:

Martin Bucherer
Departemenssekretär Finanzdepartement
Tel.: +41/41/228'55'42

Urs Mahlstein
Kantonsbaumeister
Tel. +41/41/228'50'54

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