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Staatskanzlei Luzern

Zwei Botschaften im Schulbereich verabschiedet

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat gleich zwei Botschaften im
Schulbereich verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen: Die
Revision des Besoldungsrechts für Lehrpersonen sowie den
Planungsbericht zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schule und
Lehrpersonen (Renaissance des Lehrberufs). Der Grosse Rat wird
voraussichtlich in der Märzsession 2005 die beiden Botschaften
beraten.
1. Revision Besoldungsrecht für Lehrpersonen
Anfang April dieses Jahres hat der Regierungsrat die
Vernehmlassung zur neuen Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und
die Fachpersonen der schulischen Dienste eröffnet. Zur Stellungnahme
eingeladen waren Verbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und
weitere interessierte Kreise. Ihre Stellungnahmen sind in die
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat eingeflossen. Nun
hat der Regierungsrat die Botschaft zum Entwurf der Besoldungsordnung
verabschiedet.
Die neu gestalteten und verlängerten Ausbildungswege für
verschiedene Lehrpersonen, Lohnvergleiche unter den Kantonen und das
neue Besoldungssystem für das Staatspersonal waren Anlass, das
Besoldungssystem für die Lehrpersonen aus dem Jahr 1999 zu überprüfen
und anzupassen.
Das neue Besoldungssystem für Lehrpersonen übernimmt wesentliche
Elemente des Besoldungssystems für das Staatspersonal und
berücksichtigt zugleich die Eigenheiten des Lehrberufs. Wie beim
Staatspersonal basiert die Einteilung auf 18 Lohnklassen. Allerdings
mussten für eine genauere Zuordnung Zwischenklassen eingeschoben
werden, sodass das Besoldungssystem für die Lehrpersonen aus 35
Lohnklassen besteht.
Noch kein lohnwirksames Qualifikationssystem
Ein wesentlicher Unterschied zum Besoldungssystem für das
Staatspersonal ist der vorläufige Verzicht auf ein lohnwirksames
Qualifikationssystem. Die Beurteilung der Lehrpersonen ist an vielen
Schulen noch nicht institutionalisiert oder noch nicht erprobt. Wie
beim Staatspersonal sollen auch im Schulbereich die Vorgesetzten
einige Jahre Erfahrung mit den Beurteilungsinstrumenten machen
können. Die Einführung einer lohnwirksamen Beurteilung soll aber so
rasch als möglich geprüft werden. Das Besoldungssystem enthält aber
weiterhin die Leistungskomponenten der Gewinnungs- und
Erhaltungszulagen und die Möglichkeit des Lohnstillstandes.
Da das vorliegende Besoldungssystem sich nicht auf eine
lohnwirksame Beurteilung stützt, sind die Lohnklassen weiterhin in
Lohnstufen eingeteilt. Jede Lohnklasse hat 27 Lohnstufen. Der
jährliche Stufenanstieg richtet sich nach den Vorgaben des
Regierungsrates. Neu verläuft der Lohnanstieg innerhalb einer
Lohnklasse degressiv in 3 Phasen zu je 9 Stufen. Damit erfüllt das
neue System die Forderung nach höheren Einstiegslöhnen.
2. Renaissance des Lehrberufs
Die zweite Botschaft gründet auf einer grossrätlichen Motion aus
dem Jahre 2000, in der Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität
des Arbeitsplatz Schule verlangt wurde. Diesen Bericht legt der
Regierungsrat unter dem Titel "Renaissance des Lehrberufes" nun vor.
Einleitend erwähnt er in seinem Bericht, dass sich die Aufgaben der
Schule und der Lehrberuf in den letzten Jahrzehnten wesentlich
verändert haben. Die Gesellschaft erkennt aber zu wenig, wie sich die
öffentliche Schule professionalisiert hat. Studien zur
Arbeitsbelastung zeigen, dass die meisten Lehrpersonen ihren Beruf
attraktiv finden und gerne unterrichten. Hingegen beurteilen sie
einzelne Aspekte des Berufs als unbefriedigend, insbesondere die
zunehmende Belastung, das Ansehen in der Öffentlichkeit, die
beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten und die Besoldung.
Damit der Lehrberuf attraktiv bleibt und die Schulen ihre gute
Qualität behalten, wurden in den letzten Jahren Massnahmen
eingeleitet zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schule und
Lehrpersonen. Einige Massnahmen sind bereits realisiert, andere sind
geplant (siehe unten). Der Regierungsrat ist bereit, die notwendigen
finanziellen und personellen Mittel dafür einzusetzen. Er beantragt
dem Grossen Rat, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Realisierte oder eingeleitete Massnahmen:
- Neuer Berufsauftrag für Lehrpersonen und Stärkung der Funktion
     der Klassenlehrpersonen,
   - Ausweitung des vorhandenen Schulpools
   - Einführung der Schulsozialarbeit (Unterstützungsbeitrag für
     Gemeinden)
   - Weiterentwicklung des Personalmanagements an den Schulen
   - Unterstützung der Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden
     durch ergänzende Angebote der Fachstelle für Schulberatung
   - Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit
   - Kampagne für Schule und Lehrpersonen
   - Ausbildung der Lehrpersonen
Massnahmen in Bearbeitung oder Planung:
- Totalrevision des Besoldungsrechts für die Lehrpersonen
   - Ergänzung der länger dauernden Weiterbildung der Lehrpersonen

Kontakt:

Dr. Charles Vincent
Vorsteher Gruppe Volksschulen im Bildungs- und Kulturdepartement
Tel. +41/41/228'52'12 (erreichbar heute Montag, 20. Dezember von 11
bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr)

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