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Staatskanzlei Luzern

Die Volksinitiative "Steuern vors Volk" ist nicht fertig gedacht.

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat lehnt die FDP-Volksinitiative "Steuern
vors Volk" ab.
Auf den ersten Blick erscheint die Initiative für
die Steuerzahler attraktiv. Sie ist aber nicht fertig gedacht und
führt zu unsinnigen Resultaten, die kaum den Vorstellungen der
Initianten entsprechen. Denn ein Ja zur Initiative würde
1. die gezielte steuerliche Entlastung des Mittelstandes 
      verhindern
2. die Gefahr einer neuen Schuldenwirtschaft heraufbeschwören
3. dem Regierungsrat und dem Grossen Rat die Kontrolle über die
      Finanzpolitik entreissen.
Der Grosse Rat legt bei der Beratung des Voranschlags auch den
Steuerfuss für die Staatssteuern fest. Der Beschluss des Grossen
Rates untersteht gemäss geltendem Recht dem fakultativen Referendum,
sofern der Steuerfuss mehr als 1,9 Einheiten beträgt. Die Initiative
will den Steuerfuss nun dem obligatorischen Referendum unterstellen:
Ab 2005, wenn er 1,65 Einheiten und ab 2008, wenn er 1,5 Einheiten
übersteigt.
Die Initiative will die Steuerbelastung im Kanton weiter
reduzieren. Sie setzt allein auf den Steuerfuss und missachtet dabei,
dass es zur Beeinflussung der Steuerbelastung verschiedene andere und
vor allem auch wirksamere Instrumente gibt. Die Konzentration auf den
Staatssteuerfuss führt zu einer massiven Verlagerung der
Gesamtsteuererträge zu Gunsten der Gemeinden. Das müsste zwangsläufig
eine Verschiebung von kantonalen Aufgaben auf die Gemeinden oder aber
die Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung kantonaler Aufgaben
nach sich ziehen. Beides ist unerwünscht, sowohl aus Sicht des
Kantons, wie aus Sicht der Gemeinden.
Mit einer Annahme der Initiative würde eine Aufteilung der
Entscheidungsbefugnisse des Grossen Rates vorgenommen, die eine
weitsichtige Planung der Staatstätigkeit behindern und eine
konsequente Staatsführung praktisch verunmöglichen würde. Der Grosse
Rat ist für das Leistungsangebot des Staates und für dessen
Finanzierung zuständig. Mit Voranschlag und Integriertem Finanz- und
Aufgabenplan entscheidet er darüber, welche Leistungen der Staat
erbringen soll. Mit der Festsetzung des Steuerfusses regelt das
Parlament die Finanzierung dieser Leistungen. Die Initiative will nun
dem Volk bei der Festlegung des Steuerfusses starke Mitwirkungsrechte
einräumen. Die Stimmberechtigten könnten dank dem obligatorischen
Referendum den Finanzierungsentscheid des Parlaments umstossen, ohne
gleichzeitig das Leistungsangebot des Staates zu verändern. Ein
rechtsgültiger Voranschlag wäre damit unter Umständen ungenügend
finanziert, der Staat würde sich weiter verschulden.
Die Initiative verhindert Reformen, wie jene die für 2005 und 2008
geplant sind. Wegen der angespannten Lage des Staatshaushaltes wäre
es auf absehbare Zeit nicht mehr möglich, weitere Entlastungen, zum
Beispiel für Familien oder für den Mittelstand, vorzunehmen. Damit
werden bestehende Ungerechtigkeiten zementiert, denn die Initiative
ignoriert die Tatsache, dass strukturelle Reformen weit wirksamer
sind, als eine blosse Korrektur beim Steuerfuss. Durch Anpassungen im
Steuergesetz werden auch die Gemeindesteuern beeinflusst, während die
Initiative lediglich auf die Staatssteuern Einfluss nimmt.
Schliesslich wird es bei Einführung eines obligatorischen
Referendums über den Steuerfuss zwangsläufig zu unnötigen
Abstimmungen kommen. Auch wenn völlig unbestritten wäre, dass das
Parlament den Steuerfuss richtig - aber eben jenseits der vorgegebnen
Referendumshürde - festgelegt hat, müsste das Volk befragt werden.
Dadurch entstünden dem Staat erhebliche zusätzliche Kosten.
Die Initiative gefährdet die Finanzpolitik des Regierungsrates.
Der Regierungsrat will an seiner Steuerpolitik festhalten und die
Steuerbelastung schrittweise an das schweizerische Mittel annähern.
Der Regierungsrat befürwortet das Mitspracherecht des Volkes bei
der Festlegung der Steuern auf kantonaler Ebene. Er möchte den
Einfluss der Stimmberechtigten in diesem Bereich sogar stärken. Im
Sinne eines Gegenvorschlags zur Initiative schlägt er deshalb vor,
den Beschluss des Grossen Rates über den Steuerfuss künftig bereits
bei einem Satz von 1,8 Einheiten (heute 1,9 Einheiten) dem
fakultativen Referendum zu unterstellen.
Für Rückfragen steht am Mittwoch, 1. Dezember 2004 von 11 bis 12 Uhr
zur Verfügung:

Kontakt:

Herr Kurt Meyer
Finanzdirektor
Tel. +41/41/228'55'41

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