Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Grossrätliche Kommission will Französisch erst auf der Oberstufe

Luzern (ots)

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK)
beantragt dem Luzerner Grossen Rat mit deutlichem Mehr, vom
Planungsbericht über die Schulentwicklung ab 2005 an den Volksschulen
des Kantons Luzern Kenntnis zu nehmen. Die EBKK schloss ihre
Beratungen unter dem Vorsitz von Ruth Keller-Haas (FDP, Kriens) am 1.
September ab. Die Kommission hatte sich von Bildungsdirektor Anton
Schwingruber und weiteren Departementsvertretern ausführlich über
Ziele, Umsetzungsstrategien und Kostenfolgen orientieren lassen sowie
Vertreter der Schulpflegepräsidenten, der Schulverwalter und der
Lehrerorganisationen zur Anhörung vorgeladen.
Die EBKK überweist dem Grossen Rat gleichzeitig mehrere
Bemerkungen. Im Gegensatz zur Schweizerischen
Erziehungsdirektorenkonferenz, die das Erlernen einer ersten
Fremdsprache im dritten Schuljahr und das Erlernen einer zweiten
Fremdsprache im fünften Schuljahr beginnen lassen will, spricht sich
die EBKK für die zweite Fremdsprache erst ab dem siebten Schuljahr
aus. Als erste Fremdsprache befürwortet die EBKK Englisch.
Grosses Gewicht legt die EBKK auf die mindestens für die
deutschsprachige Schweiz zu intensivierende Harmonisierung von
Lehrmitteln, Lehrplänen und der Fremdsprachenkonzepte. Die Kommission
plädiert weiter für eine gleichwertige Bildung in den Bereichen
Sprache, Mathematik/Naturwissenschaften und Bewegung/Musisches.
Für die Umsetzung des Planungsberichts fordert die EBKK, dass
zunächst die Ziele der elementaren Bildung festgelegt werden, bevor
weitreichende strukturelle Massnahmen geplant werden. Sie erwartet,
dass Reformen und Projekte nur lanciert werden, wenn die Finanzierung
sichergestellt und die Rahmenbedingungen gewährleistet sind.
Im Projekt "Gesamtheitlich Beurteilen und Fördern" (GBF) soll nach
Meinung der EBKK möglichst rasch ein Entscheid herbeigeführt werden.
Ab der dritten Klasse ist nach Auffassung der Kommission umgehend die
Beurteilung in Ziffernwerten obligatorisch zu erklären.
Weiter befasste sich die EBKK mit der Petition des Schweizerischen
Musikpädagogischen Verbandes Zentralschweiz, die sich gegen die
Streichung der kantonalen Beiträge an die gemeindeeigenen
Musikschulen richtet. Die EBKK beantragt dem Grossen Rat
mehrheitlich, von der Petition zustimmend Kenntnis zu nehmen.
Grundsätzlich erachtet es die Kommission als unzweckmässig, dass die
musikalische Bildung nicht im Volksschulbildungsgesetz verankert und
damit als Teil der Volksschulbildung anerkannt ist. Die Kommission
bedauert, dass die Musikpädagogen keine eigenen Vorschläge zur
Kostenersparnis einbringen konnten. Diese hätten vorgesehen,
Stufenprüfungen einzuführen, um die Qualität zu fördern und
ungeeignete Schüler aus dem Instrumentalunterricht auszuscheiden. Die
Streichung der Musikschulbeiträge könne je nach Finanzkraft der
Gemeinde zu einem ungleichen Zugang zur musikalischen Bildung führen,
meint die EBKK.
Nach Meinung der Kommissionsminderheit können die ausbleibenden
Kantonsbeiträge durch organisatorische Massnahmen der Gemeinden
wettgemacht werden. Die Kommissionsminderheit hält es für
ausreichend, die künftige Entwicklung an den Musikschulen nach dem
Entscheid aufmerksam zu verfolgen.

Kontakt:

Ruth Keller-Haas
Tel. +41/41/311'11'60
(Donnerstag, 9.9., bis 11.00 Uhr und ab 18.00 Uhr)

Tel. +41/41/210'16'66
(Donnerstag, 9.9., 11.30 bis 13.30 Uhr, Ruth Keller-Haas verlangen)

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern