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Staatskanzlei Luzern

ZIGG beendet den "Sonderfall" in der Ausbildung im Gesundheitswesen

Luzern (ots) Wer einen Pflegeberuf erlernen will, kann nebst den
bisherigen Ausbildungswegen (nur Ausbildung über Schulen) in
Betrieben des Gesundheitswesens eine Lehre absolvieren. Mit der Lehre
als Fachangestellte/r im Gesundheitswesen (FAGE) und der Sozialen
Lehre sind in jüngster Zeit zwei Berufsausbildungen entstanden, die
in den nächsten Jahren die Ausbildungslandschaft im pflegerischen und
sozialen Bereich stark prägen werden. Um eine praxisorientierte
Ausbildung bei den Pflegeberufen sicher zu stellen, schliessen sich
die Spitäler/Kliniken, die Alters- und Pflegeheime und die
Spitexorganisationen der Zentralschweizer Kantone Luzern, Nidwalden,
Obwalden, Schwyz, Uri und Zug zum grössten Arbeitgeberverband der
Zentralschweiz zusammen. Die Zentralschweizer Interessengemeinschaft
Gesundheitsberufe ZIGG wurde am 28. August 2003 in Luzern gegründet.
Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (nBBG) gehen die bisher
kantonal geregelten Berufe im Bereich Gesundheit, Soziales und Kunst
in die eidgenössische Berufsbildungspolitik über. Auf Bundesebene
werden für die strategischen Arbeiten in der Berufsbildung seit jeher
die Arbeitgeberverbände zugezogen (z.B. Schreinermeisterverband). Für
die Gesundheitsberufe müssen diese Strukturen erst aufgebaut werden.
Unter dem neuen Berufsbildungsgesetz ist das Bundesamt für
Berufsbildung und Technologie (BBT) nun auch für die
Gesundheitsberufe zuständig.
Um die Berufsbildung im Gesundheitswesen haben sich bisher in
erster Linie die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) und
in deren Auftrag das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) zusammen mit den
Berufsverbänden (Schweizerischer Berufsverband für Krankenpflege SBK,
Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen
SVBG) gekümmert.
Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (nBBG) sind nun vor allem die
Arbeitgeber und ihre Organisationen (H+ Spitäler der Schweiz, der
Heimverband Schweiz CuraViva und der Spitexverband Schweiz)
gefordert. Diese müssen ihre Rolle in der Berufsbildung neu
definieren. Dabei haben sie die zu erwartenden Ergebnisse der
anstehenden KVG-Revisionen (neue Spitalfinanzierung usw.) genauso zu
beachten wie die Tatsache, dass als Konsequenz in vielen Kantonen die
Betriebe des Gesundheitswesens rechtlich verselbständigt werden.
Bisher kaum Mitsprache für Arbeitgeber
Die Aufgaben- und Kompetenzenregelung zwischen "Bund/Kantone" und
den "Spitzen-/und Berufsverbänden" wird in Zukunft auch im
Gesundheitswesen analog den übrigen Berufen und Branchen erfolgen.
Der "Sonderfall Gesundheitswesen" soll der Vergangenheit angehören,
denn kostentreibende "Sonderfälle" gab und gibt es im
Gesundheitswesen schon genug. Man erinnere sich nur an die letzte
Bildungsreform der Pflegeberufe im Jahre 1992: In den "Neuen
Ausbildungsbestimmungen" (NAB) fehlte u.a. ein einheitliches
Rahmencurriculum, das Ressourcenmanagement, weitgehend auch die
Koordination.
Bisher wurden wichtige Entscheide mit nachhaltiger Wirkung auf die
Berufsbilder im Gesundheits- und Sozialwesen ohne essentielle
Mitwirkung der Arbeitgeber getroffen. Deren Rolle war im Wesentlichen
beschränkt auf:
- das Anbieten und das Finanzieren von Praktikumsplätzen und
     Lehrstellen
   - das Anbieten und das Finanzieren von innerbetrieblicher
     Weiterbildung
   - das Finanzieren von externer Aus- und Weiterbildung
Im Klartext bedeutet dies: Die Arbeitgeber im Gesundheitswesen
hatten in der Vergangenheit wenig bis nichts zu den
Ausbildungsinhalten zu sagen, in vielen Fällen aber alles zu
finanzieren.
Die richtige Antwort: ZIGG
Die Zentralschweizer Interessengemeinschaft Gesundheitsberufe ZIGG
ist das adäquate Instrument für die Umsetzung der Aufgaben gemäss
neuem Berufsbildungsgesetz. Die ZIGG besteht aus mehr als 210
öffentlichen und privaten Betrieben und Organisationen des
Gesundheitswesens (Spitäler/Kliniken, Alters- und Pflegeheime,
Spitexorganisationen). Die Interessengemeinschaft bietet 19'000
Arbeitsplätze und 3'000 Ausbildungsplätze in den sechs
Zentralschweizer Kantonen an. Der Slogan lautet: 6 Kantone, 3
Branchen, 1 Organisation.
ZIGG ist als Verein organisiert, dem die Leistungsanbieter der
Spitäler/Kliniken, der Alters- und Pflegeheime sowie der Spitex
angehören (Delegiertenversammlung). Die Interessengemeinschaft wird
von einem 7-köpfigen Vorstand geleitet und von einer Geschäftsstelle
sowie verschiedenen Fachgruppen unterstützt.
Die ZIGG bietet die für die Umsetzung erforderlichen
professionellen Strukturen, damit die Arbeitgeber bei der
Ausgestaltung der Berufsprofile nachhaltig mitbestimmen können und zu
echten Partnern der übrigen Institutionen, die an der Berufsbildung
im Gesundheitswesen beteiligt sind (z.B. Berufsfachschulen,
Berufsverbände etc.), werden.
ZIGG will mitbestimmen
Die in der ZIGG vereinten öffentlichen und privaten Betriebe und
Organisationen des Gesundheitswesens sind Anbieter von attraktiven
und anspruchsvollen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für eine Vielzahl
von Berufen.
Als Träger der praktischen Ausbildung will die ZIGG bei den
Ausbildungsvorschriften mitbestimmen und sicherstellen, dass die
Ausbildung sich an den Bedürfnissen der Betriebe orientiert. Sie
nimmt damit eine der wichtigsten Aufgaben des neuen
Berufsbildungsgesetzes wahr und ist auch bereit, entsprechende
Verantwortung im Sinne einer Organisation der Arbeitswelt (OdA -
Definition vgl. Kasten) zu übernehmen. Sie nimmt sich der Förderung
des beruflichen Nachwuchses und der Wieder- und Quereinsteiger an und
sorgt für Schulabgänger für berufliche Anschlussmöglichkeiten.
ZIGG übernimmt Verantwortung
Die ZIGG übernimmt in Zukunft u.a. die Gesamtverantwortung für die
Überbetrieblichen Kurse (ÜK). Denn über Inhalt, Organisation und
Durchführung der ÜK entscheiden gemäss neuem Berufsbildungsgesetz die
OdA's. Erstmals sind die Arbeitgeber also nicht mehr nur
"Finanzierer" sondern auch "Entscheidungsgremium".
Im Weiteren nimmt die ZIGG insbesondere Verantwortung im Bereich
der beruflichen Grundbildung einschliesslich der Berufsmaturität
sowie der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten
Weiterbildung wahr.
Im Rahmen des neuen Berufes Fachangestellte/r Gesundheit haben die
Betriebe im Gesundheitswesen in der Zentralschweiz in den letzten
zwei Jahren rund 200 zusätzliche Lehrstellen geschaffen.
Bildungspolitische Würdigung
Mit der Zentralschweizerischen Interessengemeinschaft
Gesundheitsberufe ZIGG werden erstmals in der Schweiz die Interessen
und Kräfte der drei Branchen Spitäler/Kliniken, Alters- und
Pflegeheime und Spitex des Gesundheitswesen ernsthaft gebündelt. Die
ZIGG übernimmt all jene Aktivitäten des Bildungswesens im
Gesundheitswesen, die aus ökonomischen und/oder organisatorischen
Gründen Leistungsanbieterübergreifend zu tätigen oder zu steuern
sind. Als grösste Organisation der Arbeitswelt (OdA) in der
Zentralschweiz ist die ZIGG auch Ansprechpartner für alle Partner in
der Zentralschweiz und auf nationaler Ebene.
Das neue Berufsbildungsgesetz und die Organisationen der
Arbeitswelt
Das neue Berufsbildungsgesetz (nBBG) bildet die Rechtsgrundlage
für die berufliche Weiterbildung im Baukastensystem. Im Dezember 2002
von den eidgenössischen Räten verabschiedet, soll es im Jahr 2004 in
Kraft treten. In seinem Grundsatzartikel definiert das nBBG die
Berufsbildung als eine "gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen,
zuständigen Organisationen der Arbeitswelt und anderen Anbietern der
Berufsbildung" (Art. 1, Abs. 1). Die Organisationen der Arbeitswelt
(OdA) repräsentieren die Arbeitswelt und umfassen die Sozialpartner,
die Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere
Anbieter der Berufsbildung. Angestrebt wird dabei ein genügendes
Angebot im Bereich der Berufsbildung, insbesondere in zukunftsfähigen
Berufsfeldern.
Ziel des nBBG in bezug auf das Gesundheitswesen:
  • Neue, differenzierte und durchlässige Wege in der beruflichen Bildung. Direkter Zugang ab Sekundar-/Realschule in anspruchsvolle Segmente des Gesundheitswesens.
  • Klar definierte "höhere Berufsbildung". Gerade hier liegt im Gesundheitswesen eine Chance: Neben einer Ausbildung an einer Fachhochschule (FH) oder Höheren Fachschule (HF) stellt in gewissen Bereichen und Branchen auch eine Berufsprüfung (BP) oder höhere Fachprüfung (HFP) eine interessante Ausbildung auf der Tertiärstufe dar; (in anderen Brachen bzw. Berufen vergleichbar mit dipl. Schreinermeister HFP, Experte in Rechnungswesen und Controlling, Marketingleiter etc.).
  • Mehr Verantwortung für die Akteure vor Ort
  • Bereitstellung von neuen Finanzierungsformen und mehr Mittel für die Berufsbildung
Weitere Informationen zum nBBG: www.berufsbildung.ch
Designierter Vorstand Zentralschweizer Interessengemeinschaft
   Gesundheitsberufe
Doris Achermann        Spitex Zentralschweiz Nidwalden
   Thomas Aeschmann       Direktor, Spital Schwyz, Schwyz 
   Rosmarie Banz-Rohrer   Vorstand, Spitex Kantonalverband Luzern
   Benno Fuchs            Direktor, Kantonales Spital
                          Sursee-Wolhusen, Sursee
   Marc Kohler            Direktor, Zuger Kantonsspital AG
   Richard Kolly          Heimleiter, ALP Betagtenzentrum,
                          Emmenbrücke
   Marco Petruzzi         Heimleiter, Alters- und Pflegeheim
                          Rosengarten, Altdorf

Kontakt:

Telefonische Auskünfte ab 15 Uhr:
Thomas Aeschmann, designierter Präsident ZIGG
Spitaldirektor Spital Schwyz, Schwyz
Mobile +41/79/356'87'93
Tel. +41/41/818'40'62

Richard Kolly, designierter Vizepräsident ZIGG
Heimleiter, ALP Betagtenzentrum, Emmenbrücke
Mobile +41/79/653'73'60
Tel. +41/41/268'76'76

Weitere Informationen:www.zigg.ch

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