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Staatskanzlei Luzern

Feuerbrand: Vom Flächen- zum Glimmbrand

Luzern (ots)

Das Jahr 2003 steht betreffend
Infektionsbedingungen den Feuerbrandjahren 1995, 1998 und 2000 in
nichts nach. Der Befall der gemeingefährlichen Bakterienkrankheit hat
sich jedoch vom Flächen- zum Glimmbrand entwickelt. Die getroffenen
Massnahmen der Vorjahre waren nicht umsonst. Erneut zeigt sich
jedoch, jeder befallene Baum ist einer zu viel. Er kann neuen und
grossen Schaden verursachen.
Erinnern wir uns zurück. 1995 wurde im Gebiet
Kottwil/Leidenberg/Mauensee erstmals im Kanton Luzern Feuerbrand
festgestellt. Über 500 Einzelbäume und 8 Hektaren Obstkulturen wurden
gerodet und verbrannt. Die Infektionen der Blüten entstanden damals
am 8. Mai. 1998 wurde auf Birnbäumen in höheren Lagen Feuerbrand
festgestellt. Er hauste dort wohl schon einige Jahre. Es müssen
Vogelzüge gewesen sein, welche den Feuerbrand in diese Regionen
brachten. Auf dem Blosenberg, dem Erlosen, dem Ruswilerberg, im
Entlebuch und im Hinterland wurden entsprechende ältere und neue
Infektionsherde festgestellt. Durch das späte Finden, den Hagel und
das grosse Ausmass war die Sanierung nicht überall genügend. Im Jahre
2000 breitete sich der Befall daher zu einem Flächenbrand aus. Am 7.,
9. und 10 Mai waren die Bedienungen für Blüteninfektionen des
Feuerbrandes erfüllt. Über 5'000 Hochstammbäume auf über 1'000
verschiedenen Betrieben wurden gerodet.
Befall 2003 kleiner
Am 8. Mai 2003 waren die Bedingungen für Blüteninfektionen erneut
erreicht. Dies konnte durch unser Netz von Klimastationen und die
Onlineverbindung zur Feuerbrandsoftware innert Kürze und mit höchster
Präzision festgestellt werden. Dort wo alter Befall war, gab es
Neubefall. Der alte Befall rührte mehrheitlich von der gleichen Sorte
Birnen, den Gelbmöstler. Damals standen ab ca. 600 Meter die Birnen
in abgehender Blüte, einzelne Apfelsorten noch in Vollblüte. Ist es
während der Blüte sehr warm und fällt Regen, können die Bakterien
über die Blüten in die Pflanzen gelangen. Die Übertragung erfolgt
dann meist durch Bienen oder andere Insekten. Insbesondere betroffen
sind in diesem Jahr nebst Gelbmöstlerbirne die Quitten und Äpfel der
Sorten Gala, Jonagold, Jonathan, Rubinette, Menznauer Jäger oder
Blauacher Wädenswil. Die Anzahl befallener Bäume werden auf 5% jener
vom Jahre 2000 geschätzt.
Wenig Meldungen
Obwohl sehr wenig Meldungen über Feuerbrand eingingen, sind bis
heute Fälle aus den Gemeinden Grosswangen, Ruswil, Neuenkirch,
Oberkirch, Ufhusen, Entlebuch, Doppleschwand und Willisau-Land
bekannt. Ebenso bekannt sein sollte aber, dass Feuerbrand
meldepflichtig ist. Eine Meldung vereinfacht in jedem Falle die
Kontrolle und ergibt Hinweise, wo überall gesucht werden soll.
Wichtig ist, keine Äste zu entfernen, sondern umgehend eine der
Meldestellen zu benachrichtigen. Dabei ist der Feuerbrand relativ gut
erkennbar. Bei starkem Befall sterben ganze Zweig- oder Astpartien
ab. Die Blätter sind dunkelbraun, bleiben am Baum hängen und sind
ledrig. Der Übergang zwischen gesundem Holz und krankem Holz unklar,
das Kambium rotbraun gefärbt, das Holz feucht glänzend. Die Rinde ist
rissig. Das sicherste Anzeichen sind Bakterienschleimtropfen, welche
jedoch nur bei Bäumen mit viel einjährigem Holz feststellbar sind.
Befallen werden können Äpfel, Birnen, Quitten, Weissdorn, Vogel- und
Mehlbeere, Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Stranvaesia und
Mispel.
Rodung hat sich bewährt
Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes regeln die Bekämpfung.
Die Massnahme wird amtlich verordnet. Die Strategie der Kantone ist
koordiniert. Landwirte mit befallenen Bäumen werden nach erfolgter
Kontrolle umgehend informiert, die markierten und befallenen Bäume zu
roden. Falls keine Schleimtropfen feststellbar sind und die Bäume
sich nicht in der Nähe von Obstkulturen und Baumschulen befinden,
kann mit der Rodung bis im Winter zugewartet werden. Ziel ist, die
Krankheit soweit zu unterdrücken, dass in den kommenden Jahren keine
bedeutenden Neuinfektionen mehr stattfinden können. Die Rodung stellt
dazu die sicherste und bewährteste Methode zur Tilgung dar. Der
Rückschnitt bringt nur in Einzelfällen Erfolg. Bei Quitten und Birnen
ist dieser aussichtslos. Bei unsachgemässem Rückschnitt wird die
Krankheit gar weiter verbreitet. Kann der Feuerbrand in diesem Jahr
nicht genügend getilgt werden, wird dieser erneut zum Flächenbrand
ausarten. Dies würde mit Bestimmtheit mehr Bäume schädigen, als in
diesem Jahr gefällt werden müssen.
Altbefall verhindern und Gelbmöstler ersetzen
Eine chemische Bekämpfung wird auch in den nächsten Jahren nicht als
zufriedenstellende Lösung zur Verfügung stehen. Der diskutierte
Einsatz von Antibiotika wird höchstens in geschützten
Erwerbobstanlagen zum Thema werden. Wichtig sind in jedem Fall die
Erkennung und Beseitigung stark befallener Bäume. Vertuschung eines
Befalls verursacht das Gegenteil. Insbesondere muss im späten Herbst
und im Frühjahr vor der Blühte vermehrter auf Altbefall in der Nähe
von Obstanlagen geachtet werden. Auch wird das Problem nur dann
weiter eingeschränkt werden, wenn die Gelbmöstlerbirnen mit weniger
anfälligen Sorten ersetzt sind.
Weitere Auskunft: Meldestellen Kanton Luzern bei    
   Feuerbrandverdacht (www.feuerbrand.ch)
Hochstammbäume, Obstanlagen, Landwirtschaft:
Kant. Fachstelle für Spezialkulturen
   Centralstrasse 21
   6210 Sursee
   Tel. 041 925 10 40
Privatgärten, öffentliche Anlagen, Friedhöfe:
Kant. Fachstelle für Pflanzenschutz
   Landw.- und Maschinenschule
   6276 Hohenrain
   Tel. 041 914 30 81

Kontakt:

Beat Felder
Fachstellenleiter
Tel. +41/41/925-10-41
E-Mail: beat.felder@lu.ch.

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